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Aktuelle Stunde auf Wunsch der SPD: Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen

Das Thema der auf Verlangen der SPD-Bundestagsfraktion stattgefundenen Aktuellen Stunde am 28. Juni lautete "Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen - Konsequenzen aus dem BGH-Urteil ziehen".

Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von PharmareferentInnen Vorteile - zumeist hohe Geldbeträge, Reisen, etc. - als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln ihres Pharmaunternehmens entgegennehmen. Dieser Straftatbestand wäre laut BGH nur dann erfüllt, wenn es sich beim niedergelassenen Vertragsarzt um einen Amtsträger oder einen Beauftragten der gesetzlichen Krankenkassen handeln würde. Dies sind Niedergelassene aber in der Regel nicht.

Es geht um das Vertrauen zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn
CDU/CSU und FDP haben dieses Urteil als Sieg der Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte gefeiert. Sie haben aber nicht begriffen, dass es in Wahrheit um mehr als den Status geht. Es geht um das Vertrauen von Patientinnen und Patienten zu ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin. Dieses wird empfindlich gestört wenn PatientInnen den Eindruck gewinnen müssen, sie erhalten ein bestimmtes Arzneimittel nur deshalb, weil die Pharmaindustrie dem Arzt/der Ärztin dafür ein Extrahonorar bezahlt und nicht, weil es medizinisch das Beste ist.

Wir SozialdemokratInnen sehen diese Gefahr und wollen Korruption im Gesundheitswesen nicht hinnehmen. Wir haben deshalb schon 2010 den Antrag „Korruption im Gesundheitswesen eindämmen“ (BT-Drs. 17/3685) in den Bundestag eingebracht. Dieser wird - nachdem bereits eine öffentliche Anhörung stattgefunden hat - nach der Sommerpause in 2./3. Lesung im Bundestag beraten.

Ungleichbehandlung schützt schwarze Schafe
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Kriminelles Handeln muss auch bei freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten strafbar ein. Bei Klinikärztinnen und -ärzten ist es dies bereits. Diese Ungleichbehandlung schützt die schwarzen Schafe im Gesundheitswesen. Die Masse der Ärzteschaft und die ehrlichen BeitragszahlerInnen sollen mit unserer Initiative vor illegalem Verhalten geschützt werden. Zu illegalen Betrügereien gehören u.a. Zuweisungen durch niedergelassene ÄrztInnen an Krankenhäuser gegen Entgelt oder Prämien von PharmareferentInnen für ÄrztInnen für sogenannte Anwendungsbeobachtungen. Obwohl z.B. in der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer explizit verboten, scheinen diese Praktiken in Arztpraxen keine seltenen Ausnahmen zu sein.

Als SPD-Bundestagsfraktion hatten wir zur angesetzten Aktuellen Stunde vier RednerInnen. Meine Funktion war die der „Ausputzerin“, indem ich als letzte Rednerin nochmals die Positionen aufgriff, die Andere zu diesem Thema geäußert haben. Schließlich habe ich in meiner Rede die Bundesregierung aufgefordert, die bestehende Gesetzeslücke hinsichtlich der Korruption im Gesundheitswesen zu schließen.

Meine Rede finden Sie hier.