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Kein neues Pflegeberufegesetz in Sicht

Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Zukunft der Pflegeausbildung

Ich sage voraus: Trotz großer Ankündigung wird es in dieser Legislaturperiode keine Reform der Pflegeausbildungen geben. Anders ist die Antwort der Bundesregierung auf die von mir und meiner Kollegin Petra Crone, Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gestellt Kleine Anfrage „Sicherung einer gebührenfreien und zukunftsorientierten Pflegeausbildung“ nicht zu verstehen.

Schon vor fast drei Jahren hat die Bundesregierung die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Pflegeberufe" ins Leben gerufen, Diese hat Anfang März „Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs für ein Pflegeberufegesetz“ vorgelegt, die in die öffentliche Fachdiskussion eingebracht und als Grundlage für den weiteren politischen Entscheidungsprozess zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs dienen sollten. Weder ist durch die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familien und Jugend (BMFSFJ) die öffentliche Fachdiskussion noch der politische Entscheidungsprozess vorangetrieben worden.

Erarbeitet wird derzeit ein Referentenentwurf für ein neues Pflegeberufegesetz; so die Antwort auf Frage 5. Die Frage der Finanzierung einer reformierten Pflegeausbildung scheint unklarer denn je zu sein. So unklar, dass die Regierung jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das der „Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen zur Klärung von Finanzierungsfragen“ dienen soll.

Es gibt also weder einen tragfähigen Zeitplan noch ein verabredetes Finanzierungskonzept noch eine Klärung hinsichtlich gemeinsamer  Ausbildungsstrukturen für die Alten- und die Krankenpflege. Verschoben wird die Chance auf eine Attraktivitätssteigerung zur Aufnahme einer Ausbildung in den Feldern der Alten- und Krankenpflege, verschoben wird eine wirksame Fachkräftesicherung in diesen gesellschaftspolitisch so relevanten personenorientieren Dienstleistungsberufen.

Neu ist für mich gewesen, dass es neben dem Pilotprojekt eines Anwerbeabkommens für Pflegekräfte mit China bereits weitere „Vermittlungsabsprachen“ mit Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Tunesien gibt.

Förderung des 3. Umschulungsjahres in der Altenpflege
Immerhin gibt es Bewegung bei der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“(Link zum BMFSFJ). Diese bis zum 31.12.2015 befristete Initiative dient der Ausweitung der Fachkräftebasis in der Altenpflege. Anliegen der Vertragspartner von Bund, Ländern, Berufs- und Leistungserbringerverbänden, Gewerkschaften und Kostenträgern ist es, diese Ausweitung in zehn aktuellen Handlungsfeldern, die für das Ausbildungs-, Berufs-und Beschäftigungsfeld der Pflege älterer Menschen von besonderer Bedeutung sind, gemeinsam voranzutreiben.

Dazu zählen die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, die Verbesserte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen im Pflegebereich, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Weiterbildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter

Mich freut, dass sich die Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung der kompletten dreijährigen Umschulungsförderung verpflichtet hat. Die fehlende Finanzierung des dritten Umschulungsjahres hatte zum drastischen Sinken der UmschülerInnenzahlen in diesen Berufen geführt.

Mein Fazit:
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Ausbildung von Pflegerinnen und Pflegern tut diese Bundesregierung viel zu wenig. Es erfolgen keine wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung des jetzt schon sichtbaren Fachkräftemangels in der Pflege. Dabei gilt: Nur verbesserte Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen machen die Pflege als Berufsziel für junge Menschen attraktiv. Und: Nur gut ausgebildete Fachkräfte sichern eine hochwertige PatientInnenversorgung. Wer sich nicht ausreichend um Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege kümmert, verspielt eine professionelle und würdevolle Pflege. Verspielt Zukunft.