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Anlässlich des heutigen Weltkrebstages erklärt Mechthild Rawert, Mitglied des Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages:

Die gute Nachricht zuerst: Aufgrund einer verbesserten Früherkennung, einer verbesserten Diagnostik und Therapie sind viele Krebsarten heute kein Todesurteil mehr sondern können geheilt werden. Dabei gilt der Leitsatz: "Früh erkannt - heilbar".

Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung nimmt die Diagnose Krebs weltweit zu. In Berlin ist Krebs nach Aussagen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg die zweithäufigste Todesursache. 2011 traten am häufigsten bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane, der Atmungsorgane und sonstiger Organe innerhalb des Brustkorbs auf. Frauen wurden vor allem wegen der Diagnose Brustkrebs vollstationär behandelt.

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar mit der Verabschiedung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes (KFRG) einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Krebsversorgung in Deutschland gelegt. Mit den Krebsregisterdaten wird die Krebsbehandlung verbessert, die Qualität der Therapie optimiert und die Versorgungsforschung gestärkt. Sichergestellt ist nun die Finanzierung der Betriebs- und Personalkosten der klinischen Krebsregister in Deutschland auf Bundes- und Länderebene.

Das KFRG enthält Regelungen zur Krebsfrüherkennung und zum flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister. Krebsfrüherkennungs-untersuchungen werden künftig leitliniengestützt als organisierte Früherkennungsprogramme durchgeführt. Neben dem bereits eingeführten Mammographie-Screening betrifft dieses vor allem die Früherkennung von Gebärmutterhals- und Darmkrebs. Auch dazu soll es in Zukunft ein organisiertes Einladungsverfahren geben.

Wir sind gegen Schmuh und Schummel

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese gesetzlichen Neuregelungen grundsätzlich, da sie die Qualitätsverbesserung der onkologischen Versorgung fördert. Da die Koalition diesen Gesetzentwurf allerdings zum "Omnibus" gemacht und mit völlig unzureichenden Regelungen zur Problematik der Bonusverträge für Chefärzte in Krankenhäusern versehen hat, haben wir uns bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes enthalten.