Hauptmenü

Hebammen: Geltender Schiedsspruch trotz andauernder Uneinigkeit

Nach drei zähen und zermürbenden Verhandlungstagen ist die Hebammenvergütung durch Schiedsspruch der Mehrheit der Schiedsstelle mit 6:3 (die drei Unparteiischen und die VertreterInnen des GKV-Spitzenverbandes  gegenüber den drei Vertreterinnen der Hebammenverbände und des Netzwerkes der Geburtshäuser) am 31. Januar entschieden worden. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 und sind für die nächsten zwei Jahre verbindlich.

Die freiberuflichen Hebammen sind mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden. Die nun beschlossene lineare Erhöhung von 12 Prozent liegt weit unter den Forderungen der Hebammenverbände. Gleiches gilt für die 15-prozentige Erhöhung der Vergütungspositionen für die Wochenbettbetreuung. Die Vergütungserhöhung ist „weit entfernt von einer angemessenen Bezahlung", sagt DHV-Präsidentin Martina Klenk. "Hebammen müssen noch deutlich mehr verdienen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Außerdem müssen die strukturellen Rahmenbedingungen für die Hebammenarbeit endlich verbessert werden."

Prof. Herta Däubler-Gmelin, Vorsitzende der Schiedsstelle der Hebammenverbände und Krankenkassen, sieht eine Mindesterhöhung der Vergütung um 13 Prozent. "Das ist wirklich ein Durchbruch", betont die SPD-Politikerin und frühere Bundesjustizministerin. Die Einigung sei "ein guter Schritt auf dem Weg der Würdigung der unverzichtbaren und wertvollen Tätigkeit gerade der freiberuflichen Hebammen für unsere Gesellschaft".

Für den GKV-Spitzenverband ist mit dem Schiedsspruch ein "Kompromiss zwischen den Forderungen beider Seiten gefunden" worden. Begrüßt wird außerdem die Beendigung des "bis dato vertragsfreie(n) Raumes, der nach der Vertragskündigung durch die Hebammen Mitte 2010 eingetreten war".

Hebammen und Politik
Ich bin mir sicher, dass die Vergütungs- und Berufssituation der Hebammen auch weiterhin im Gesundheitsausschuss thematisiert werden wird. Fakt ist: Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Hebammenleistungen werden entweder durch angestellte Hebammen z.B. in Krankenhäusern oder Geburtshäusern oder durch freiberufliche Hebammen erbracht.

Seit Jahren dringen die Hebammen auf eine bessere Bezahlung, seit Jahren werden Entscheidungen in Schiedsstellen getroffen. Vor allem die seit dem 1. Juli 2012 stark angestiegene Jahresprämie für die Berufshaftpflicht von 3.700 Euro auf mehr als 4.200 Euro macht den freiberuflich tätigen Hebammen schwer zu schaffen. Seit letztem Sommer zahlen die Krankenkassen mehr, um die gestiegenen Kosten für Berufshaftpflicht und für Materialkosten auszugleichen. Aus Sicht der Hebammen reicht dieses aber nicht aus.

Viele freiberufliche Hebammen haben wegen der Berufshaftpflichtprämie über eine Berufsaufgabe nachgedacht, haben ihre Tätigkeit auf Beratung und Betreuung eingeschränkt, haben sich aus der direkten Geburtshilfe zurückgezogen. Während dieses in Ballungsgebieten noch auffangbar ist, gibt es lauf Studien des IGES-Instituts einige Regionen in Deutschland, in denen die flächendeckende Betreuung etwa bei Hausgeburten infrage gestellt ist.

Die Versorgung von Schwangeren und Müttern bleibt eine gesundheitspolitische Aufgabe im Interesse der Frauen, der Kinder, der Familien.