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Intersexuelle Menschen brauchen echte Anerkennung und keine Minimallösungen

Überraschend und ohne Ankündigung brachte die schwarz-gelbe Koalition am 30.1.2013 einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Personenstandsgesetzes ein, der eine Regelung für intersexuelle Kinder vorsieht. Die neue Regelung besagt, dass Kinder, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, ins Geburtsregister eingetragen werden, ohne dass das Geschlecht angegeben werden muss.

Mit dieser Hauruck-Aktion hat Schwarz-Gelb jegliche Bemühungen für eine interfraktionelle Einigung abrupt torpediert. Diese Regelung bleibt weit hinter den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zurück! Der Deutsche Ethikrat hatte in seiner Stellungsnahme "Intersexualität" u.a. empfohlen eine Kategorie „anderes“ einzuführen, wenn das Geschlecht nicht eindeutig feststeht. Die jetzt beschlossene Regelung stellt jedoch lediglich eine menschenrechtliche Minimallösung dar, wie Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bereits beim Fachgespräch am 24.Oktober 2012 feststellte.

Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2012 u.a. empfohlen, den Vorschlägen des Deutschen Ethikrates zu folgen und eine Kategorie „anderes“ einzuführen, wenn das Geschlecht nicht eindeutig feststeht. In der Gegenäußerung argumentierte die Bundesregierung am 15. August, dass eine Lösung nicht kurzfristig gefunden werden könne. Seit Juni 2012 arbeitet eine fraktionsübergreifenede Arbeitsgruppe von ParlamentarierInnen an einer gemeinsamen Lösung. Umso ärgerlicher, dass wenige Stunden vor der Beschlussfassung im Parlament ein Änderungsantrag eingebracht wurde, der nicht interfraktionell abgestimmt wurde.

Die Rechte intersexueller Menschen müssen gestärkt werden

Es bedarf des gesetzlichen Schutzes von mehrdeutig geschlechtlich geborenen Kindern, einer Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes und vor allem die Möglichkeit, ein Leben frei von Diskriminierung führen zu können.

Um endlich einen wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, arbeiten wir in der SPD-Bundestagsfraktion arbeitsgruppenübergreifend an einem Antrag.

Unsere Hauptziele sind:

  • Das Verbot von irreversiblen geschlechtszuweisenden bzw. geschlechtsanpassenden Operationen an mehrdeutig geschlechtlich geborenen Kleinkindern, an Minderjährigen ohne deren ausdrückliche Einwilligung.
  • Die Schaffung einer dauerhaften 3. Kategorie "keine Angabe" im Personenstandsregister und allen Folgedokumenten. Des Weiteren wollen wir die Ehe für intersexuelle Menschen öffnen.
  • Die Erleichterung der Namensänderung bei eindeutig männlichen oder weiblichen Vornamen, wenn diese nicht mit der selbst empfundenen Geschlechtsidentität übereinstimmen. Wir wollen die Vergabe geschlechtsneutraler Vornamen erleichtern.
  • Alle entsprechenden Leit- und Richtlinien der Ärzteschaft sind zu überarbeiten. Gelten muss der Grundsatz: "Intersexualität ist keine Krankheit".
  • Aufzubauen sind interdisziplinäre Kompetenzzentren mit profunden Beratungs- und Betreuungsangeboten, u.a. zur Verbesserung der erforderlichen medizinischen und rehabilitativen Leistungen bzw. der Mehrbedarfe für intersexuelle Erwachsene.

 Fakt ist: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden es bei dieser klammheimlich eingeführten Minimallösung nicht belassen!