Seit dem 01. November 2012 gilt für die Spende von Organen in Deutschland die Entscheidungslösung - so hat es der Bundestag am 26. Mai des vergangenen Jahres beschlossen. Entscheidungslösung heißt: Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sollen regelmäßig von ihren Krankenkassen angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Organspende-Erklärung aufgefordert werden. Jede/r von uns soll sich entscheiden. Das heißt zum Einen: ich komme der Aufforderung nach und unterschreibe einen Organspendeausweis. Damit stimme ich zu, dass mir, nachdem zwei Ärzte unabhängig voneinander meinen Hirntod festgestellt haben - Organe für eine Transplantation entnommen werden dürfen. Entscheiden heißt aber auch, diese Schreiben zu ignorieren und nichts zu tun. Wenn ich eine klare Entscheidung treffe, entlaste ich meine Angehörigen. Für mich bedeutet die Zustimmung zur Organspende eine aktive Form der Nächstenliebe. Ich brauche mir selber auch keine Gedanken darüber zu machen, ob meine Organe „tauglich“ sind, ob ich zu jung oder zu alt bin - all das sind Fragen, die die MedizinerInnen zum Zeitpunkt X zu entscheiden haben.
„Organspende - Entscheidung für das Leben“
Ich danke meiner Kollegin Gabriele Hiller-Ohm, MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, sehr dafür, dass sie mich zu ihrer in Lübeck stattfindenden Fraktion vor Ort-Veranstaltung „Organspende -Entscheidung für das Leben“ als Mitglied des Gesundheitsausschusses eingeladen hat. Hocherfreut hat mich die rege Teilnahme insbesondere auch von jungen Menschen, von Schülerinnen, die sich im Rahmen von Referaten oder auch im Kontext von Projektwochen mit diesem alle sehr berührenden Thema befasst haben.
Wie lange wartet ein an Nierenversagen Erkrankter im Durchschnitt auf eine rettende Transplantation? Wie lange können Menschen bei Herz- oder Lebererkrankungen auf eine Transplantation warten? Wer führt die Gespräche mit den Angehörigen, wenn kein Organspendeausweis vorliegt? Wie wird der Hirntod festgestellt? Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern, der DSO und Eurotransplant aus? Welche Konsequenzen hat der Leber-Transplantationsskandal?
Diese und viele Fragen mehr konnten von Dr. Conny Georg Bürk, Leitender Oberarzt des Interdisziplinären Transplantationszentrums des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein, Campus Lübeck, von Dr. Helmut Kirschner, Ärztlicher Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Hamburg, und Dr. Johann Brunkhorst, Leiter der Landesvertretung Schleswig-Holsteins der Techniker Krankenkasse, beantwortet werden.
Das Thema Organspenden berührt zahlreiche ethische Fragestellungen. Für mich ist die bedeutsamste: Organspenden ist Ausdruck tätiger Nächstenliebe. Aus diesem Grunde bitte ich Sie: Erklären Sie Ihre Bereitschaft zum Organspenden. Füllen Sie einen Organspendeausweis aus.