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Babyklappen und Anonyme Geburten – Gesetzentwurf im Bundestag

Der „Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur vertraulichen Geburt“ wurde am 21. März in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Grundsätzlich begrüße ich eine gesetzliche Regelung für eine vertrauliche Geburt und Maßnahmen, um schwangere Frauen in Konfliktsituationen besser zu unterstützen. Frauen würden eine legale Möglichkeit eröffnet werden, medizinisch betreut und versorgt zu entbinden und gleichzeitig für einen gewissen Zeitraum ihre Anonymität zu wahren. Ebenfalls wäre sichergestellt, dass dem Kind die notwendigen Informationen über die Kenntnis seiner eigenen Herkunft nicht grundsätzlich vorenthalten werden. Es könnte mit Erreichen seines 16. Lebensjahres Auskunft über die Herkunft seiner Mutter beantragen. Aber CDU/CSU und FDP sind beim Gesetzentwurf auch hinter den Möglichkeiten geblieben: Die anonyme Geburt in Kliniken und das Betreiben von Babyklappen bleiben weiterhin ungeregelt.

Wir SozialdemokratInnen hätten uns gewünscht, das die Erkenntnisse aus der Studie des Deutschen Jugendinstituts „Fallzahlen, Angebote, Kontexte - Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ und auch die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes mehr Gewicht erhalten hätten.

Forderungen des Deutschen Jugendinstituts

  • Ein zentrales Erfordernis ist für alle Beteiligten Handlungssicherheit zu schaffen. Dies geschieht in erster Linie durch eine eindeutige Rechtslage. Die gegenwärtige Praxis steht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen und führt bei gleichzeitiger Duldung zu keiner konstruktiven Lösung.
  • Die Vernetzung der Angebote sowohl öffentlicher als auch freier Träger sollte forciert werden, um die Kenntnis über bestehende Angebote innerhalb des Netzwerks, kurze Vermittlungswege und multiprofessionelle Begleitung der Betroffenen zu gewährleisten.
  • Die Beratungsangebote von Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen sollten bekannter gemacht werden bzw. die Gesamtheit von schwangeren Frauen, die sich Unterstützung wünschen, ansprechen. Noch haben sie häufig das Image, dass sie Anlaufstellen nur für Frauen sind, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben.

Babyklappen in der rechtlichen Grauzone
Neben Klärungsbedarf zu zahlreichen Einzelregelungen des Gesetzes werden wir auch innerhalb der SPD-Fraktion intensiv diskutieren, was der Gesetzentwurf in der rechtlichen Grauzone gelassen hat. Bisher habe ich mich für Babyklappen ausgesprochen, komme aber ob der Recherchen von Terre des Hommes ins Grübeln: Die Zahl der tot aufgefundenen Neugeborenen ist seit Bestehen der Babyklappen nicht zurückgegangen. Besorgniserregend ist, dass inzwischen nicht mehr nur Neugeborene, sondern vermehrt auch ältere Säuglinge mit Behinderungen in Babyklappen ausgesetzt worden sein sollen.