Das Betriebsverfassungsgesetz will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und für die Kontrolle eines möglichen Machtmissbrauchs durch Unternehmer sorgen. Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollen auf Augenhöhe geführt werden. Damit verbunden ist die Idee einer Wirtschaftsordnung, die demokratisch und mitbestimmt funktionieren soll.
Wir nehmen war: Die betriebliche Mitbestimmung nimmt in der Fläche zunehmend ab. Neu organisierte Beschäftigungs- und Organisationsmodelle in der Arbeitswelt entziehen sich immer mehr der betrieblichen Mitbestimmung: Leiharbeit wird missbraucht, um ganze Stammbelegschaften zu ersetzen. Werkverträge werden ausgeweitet, damit arbeitsrechtliche Bestimmungen umgangen werden können. Die Anzahl befristeter Arbeitsverträge, die die Grundlage des Mitbestimmens untergraben, steigt. Längere Lebensarbeitszeiten, eine zunehmend als belastend empfundene Arbeitswelt und eine im Durchschnitt ältere Belegschaft müssten eigentlich dafür sorgen, dass Arbeitsplätze noch individueller und sorgsamer ausgestaltet werden sollten. Zudem sorgen neue Anforderungen dafür, dass sich andere innerbetriebliche Sphären als potenziell mitbestimmungsrelevant herausstellen wie zum Beispiel die Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Fort- und Weiterqualifikation.
Diese neuen Herausforderung und veränderten Ansprüche verlangen nach einer umfassenden Erneuerung der betrieblichen Mitbestimmung. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion am 17. Mai ihren Antrag „Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert“ (Drs. 17/13476) in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir benennen konkrete Lösungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf, u.a.:
- Mitbestimmung darf nicht umgangen werden, indem anständige Arbeitsplätze durch prekäre ersetzt werden.
- Die Rechte des Betriebsrats sind im Hinblick auf Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und auf die Beschäftigten anderer Unternehmen zu stärken.
- Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen soll vor übermäßiger Belastung geschützt werden, um einem Verlust der Arbeitsfähigkeit entgegenzuwirken. Im Interesse aller sollte die physische und psychische Gesundheit von ArbeitnehmerInnen vor übermäßiger Belastung gesichert werden. Gesundheitsprävention spielt eine immer wichtigere Rolle.
- Mehr Mitbestimmungsrechte sollen für die vielen Formen der Teilzeitbeschäftigung gelten. Der Betriebsrat sollte bei personellen Einzelmaßnahmen, die dem Wunsch nach Arbeitszeitverringerung oder -verlängerung entgegenstehen, die Zustimmung verweigern können.
- Das Wahlverfahren für Kleinbetriebe soll unkomplizierter gestaltet werden, indem das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a BetrVG für Betriebe mit bis zu 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geöffnet wird.
Wir schlagen zahlreiche Änderungen an Einzelbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vor und tun dies im Interesse der ArbeitnehmerInnen als auch des Unternehmens. Denn: Betriebliche Mitbestimmung bedeutet auch einen großen Mehrwert für die Unternehmen.