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Frauenhäuser im Kampf gegen Gewalt fördern

Die SPD will die Weichen stellen für eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäuser. Deswegen haben wir den Antrag „Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern“ (Drs. 17/1409) in den Bundestag eingebracht. Leider wurde dieser von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt. 

Gewalt gegen Frauen findet in unterschiedlichen Formen täglich statt. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Der Bestand dieser Schutzeinrichtungen muss gewährleistet werden, denn Frauenhäuser sind nach wie vor die zentrale Anlaufstelle für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt bedroht sind.

Bislang ist die Finanzierung der Frauenhäuser in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt; häufig ist sie auch nicht mehr gesichert. Deshalb fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in unserem Antrag, ausreichend Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen und deren Finanzierung zu sichern. Die Bundesregierung soll dem Parlament mitteilen, ob eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern möglich ist. Es sollen Leitlinien zur Finanzierung von Frauenhäusern erarbeitet werden. Das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch sowie das Asylbewerberleistungsgesetz sollen an die Belange der von Gewalt betroffenen Frauen angepasst werden. Vor allem müssen diesbezüglich Lösungen bei Frauen in Schul- und Ausbildung, Studium und mit Migrationshintergrund gefunden werden. Zudem ist der Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen weiterzuentwickeln. Vor allem sollen Frauenhäuser Frauen aus anderen Städten und Gemeinden oder Regionen nicht zurückweisen.