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Abgeordnetenbestechung wird strafbar

Dafür haben wir als SPD-Bundestagsfraktion lange gekämpft: die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Denn Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören Vertrauen in die Politik. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das Gesetz dient nun dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können (Drs. 18/476). Zugleich wird damit Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen.

Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger oder einer Mandatsträgerin einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass die Abgeordneten bei Mandatswahrnehmung eine vom „AuftraggeberIn“ gewünschte Handlung vornimmt oder unterlässt. Umgekehrt trifft es den oder die Abgeordnete, wenn er oder sie für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile. Die Straftat kann mit Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ist ein wichtiger Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion. Schon im letzten Jahr hatten wir einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der jedoch von der schwarz-gelben Koalition blockiert wurde.

Zehn Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption wird der Straftatbestand nun endlich gesetzlich geregelt. Es ist der SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen, dieses Gesetz gleich am Anfang der Legislatur zu verabschieden. Denn die wirksame Bekämpfung von Korruption ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in unsere Demokratie zu festigen.