Hauptmenü

Rentenpaket für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles macht Druck. Mit ihrem Rentenpaket setzt sie klare sozialdemokratische Akzente in der Bundesregierung. Diejenigen, die hart gearbeitet haben, bekommen jetzt die Chance, nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das ist kein „Geschenk“, sondern Anerkennung ihrer Lebensleistung. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke in der Rentenpolitik geschlossen. Das Rentenpaket berücksichtigt auch, dass unsere heutigen Erwerbsbiografien immer häufiger Brüche aufweisen, nicht mehr nur bei Frauen. Zeiten von Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen werden anerkannt.

Die jetzt beabsichtigten Maßnahmen stellen Verbesserungen im bestehenden Rentensystem dar. Gerade als Berlinerin ist mir bewusst, dass es noch weitergehende Herausforderungen gibt: z.B. die der Angleichung der Ost-Renten an das Niveau der Westrenten. Das wollen wir in einem anderen Gesetzespaket regeln.

In der öffentlichen Debatte kommen zwei wichtige Punkte des Rentenpakets zu kurz: Prävention und Rehabilitierung. Es ist ein Ziel, möglichst viele Menschen lange und aktiv am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Deshalb werden die Leistungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und die Renten bei Erwerbsminderung erhöht.

Das Rentenpaket beinhaltet:

  • die abschlagsfreie Rente für Menschen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben,
  • die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden (sog. "Mütterrente"),
  • höhere Renten bei Erwerbsminderung und
  • eine Anpassung der Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen an die demographische Entwicklung.

Nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stimmen 78 Prozent der Bevölkerung der abschlagsfreien ab 63 Jahren zu. 83 Prozent befürworten die sogenannte „Mütterrente“, und 77 Prozent bejahen, dass Menschen, die aus Krankheitsgründen früher in Rente gehen müssen, bei der Erwerbsminderungsrente besser gestellt werden.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren
Wer früh angefangen hat zu arbeiten, über Jahrzehnte hinweg in abhängiger Beschäftigung oder selbstständig tätig war und mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll ab 1. Juli 2014 nach Vollendung des 63. Lebensjahrs ohne Abschläge in Rente gehen können. Ebenso anerkannt werden dabei Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Berücksichtigt werden auch kurzzeitige Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder andere Lohnersatzleistungen bei Weiterbildung, Schlechtwettergeld, Kurzarbeit oder im Insolvenzfall des Arbeitgebers. Zeiten der Dauerarbeitslosigkeit werden nicht berücksichtigt. Das Zugangsalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird in den kommenden Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Bessere Anerkennung von Erziehungszeiten ("Mütterrente")
Die Große Koalition will Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bei der Rente besser stellen. Sie erhalten künftig einen Entgeltpunkt mehr, wenn sie bereits eine Rente beziehen. Bei zukünftigen Rentnerinnen wird ein weiteres Jahr Kinderziehungszeit angerechnet, so dass sie in der Regel auch einen Entgeltpunkt mehr erwerben. Mit dieser Maßnahme werden die Erziehungszeiten der Frauen besser anerkannt, die vor allem in den westlichen Bundesländern durch fehlende Kinderbetreuungsplätze schlechtere Chancen bei der Berufstätigkeit in Kauf nehmen mussten. Bei den aktuellen Rentenwerten entspricht ein Entgeltpunkt gegenwärtig 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die Errechnung der Entgeltpunkte an die Lohnentwicklung gekoppelt ist.

Erwerbsminderungsrente verbessern

Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Damit erhalten die Menschen für ihre vorherige Arbeitsleistung mehr Wertschätzung. Dabei wird so getan, als ob die Betroffenen, seit sie erwerbsgemindert sind, so wie bisher mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet hätten. Damit wird die Lücke auf dem Rentenkonto gefüllt, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Da viele Betroffene bereits vor dem Beginn ihrer Erwerbsminderung Einkommenseinbußen z. B. durch Krankheit oder Wechsel in Teilzeit hinnehmen müssen, was den Durchschnittsverdienst absenkt, sollen künftig die letzten vier Jahre vor der Rente diesen Wert nicht mindern. Von der verbesserten Erwerbsminderungsrente werden alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen.

Reha-Budget erhöhen
In unserer älter werdenden Gesellschaft kommt es darauf an, die Erwerbsfähigkeit der Menschen möglichst lange zu erhalten. Dazu sind u. a. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation notwendig. Die Rentenversicherungsträger hatten dafür bisher ein begrenztes Budget zur Verfügung. Dieses Budget wird bereits von 2014 an um rund 100 Millionen Euro erweitert und in den folgenden Jahren um gut 200 Millionen. Es kann wieder reduziert werden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen sind.

Finanzierung des Rentenpakets
Die Kosten des Rentenpakets sollen in diesem Jahr bei 4,4 Milliarden Euro liegen, das sind weniger als zwei Prozent der aktuellen jährlichen Ausgaben der Allgemeinen Rentenversicherung. Davon macht die sog. Mütterrente drei Viertel aus. 2015 sollen die Kosten auf 9 Milliarden Euro steigen, bis 2020 auf 10 Milliarden Euro pro Jahr und bis 2030 auf 11 Milliarden pro Jahr.

Die Finanzierung sichert die Große Koalition durch stabile Beitragssätze ab. Dazu hat sie bereits Ende 2013 ein Gesetz beschlossen, das verhindert, dass die Beiträge auf Grund der Rücklagen in den Rentenkassen gesenkt werden. Die Mehrausgaben können somit aus den Rücklagen finanziert werden. Zudem wird von 2019 an der Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Rentenversicherung erhöht. Als Sozialdemokratin ist mir bewusst, dass eine Finanzierung dieser Rentenleistungen sinnvoller aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen wäre. Das war der Kompromiss, den wir bei den Koalitionsverhandlungen eingegangen sind, um die Verbesserungen zu erreichen. Nach wie vor halte ich eine Finanzierung durch einen höheren Spitzensteuersatz für den nachhaltigeren Ansatz.

Das Gesetzentwurf zum Rentenpaket soll Anfang April in den Bundestag eingebracht und Ende Mai vom Parlament beschlossen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet auf www.rentenpaket.de umfangreiche Informationen zum Rentenpaket an.