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Deine Stimme zählt: Betriebsratswahlen 2014

Ich unterstütze den Aufruf der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Pankow (AfA) zur Teilnahme an den diesjährigen Betriebsratswahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wählt die Listen der DGB-Gewerkschaften!

Vom 1. März 2014 bis 31. Mai 2014 werden die neuen BetriebsrätInnen gewählt. Die AfA Pankow ruft alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich an den diesjährigen Betriebsratswahlen zu beteiligen und so die Mitbestimmungsgremien mit einem starken Mandat auszustatten. Ich unterstütze diesen Aufruf der AfA Pankow, die Listen der DGB- Gewerkschaften (IG Metall, ver.di, IG BCE, IG Bau, NGG, GEW, GdP, EVG) zu wählen.

In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die noch keinen Betriebsrat haben, ruft die AfA Pankow zur Gründung von Betriebsräten auf. Seminare zur korrekten Durchführung einer Betriebsratsgründung bzw. Betriebsratswahl bieten zum Beispiel die jeweils zuständigen Gewerkschaften an. Die Kosten für das Seminar für die Mitglieder des Wahlvorstandes muss der Arbeitgeber tragen.

Wichtige Informationen zur Betriebsratswahl 2014 finden Sie zum Beispiel auf den Webseiten von ver.di und der IG Metall.

Wer darf wählen und kandidieren?
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Wählen dürfen alle ArbeitnehmerInnen eines Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. LeiharbeitnehmerInnen sind ab dem ersten Einsatztag im Entleihbetrieb wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt sein sollen. Alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen, die seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören, können sich zur Wahl stellen.

In Betrieben von 5 bis 20 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen besteht der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern, bei 51 bis 100 ArbeitnehmerInnen aus fünf Mitgliedern, bis 200 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern und so fort. In Unternehmen mit 1001 bis 1500 Beschäftigten gehören dem Betriebsrat 15 Mitglieder an. In einem Betrieb ab 200 ArbeitnehmerInnen wird ein Betriebsratsmitglied freigestellt.

Mitbestimmung konkret
Die BetriebsrätInnen haben umfassende Mitspracherechte. Bei Versetzung, Abmahnung und Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Die BetriebsrätInnen reden mit bei Entgeltfragen, wie Eingruppierung und Zulagen. Sie müssen bei Überstunden, der Gestaltung der Arbeitszeit und Urlaubsplanung miteinbezogen werden. Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz gehören zu ihren Aufgaben. Des Weiteren haben BetriebsrätInnen breite Gestaltungsmöglichkeiten durch das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen.

Starke Betriebsrätinnen
Gute Arbeit für Beschäftigte ist Arbeit mit guten und sicheren Arbeitsbedingungen, mit gerechter Entlohnung, mit Mitbestimmung, mit Arbeits- und Gesundheitsschutz und ohne Diskriminierung. Für viele Frauen ist das in der Arbeitswelt noch keine Realität. Deswegen braucht es Betriebsrätinnen, die insbesondere für Frauen etwas im Betrieb bewegen können.