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Mehr Frauen in Führungspositionen - bald überall!

Es ist geschafft: Am 25. März 2014 haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas, beide SPD, Leitlinien für ein „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ vorgelegt. Voraussichtlich ab dem Sommer können wir mit einem Gesetzentwurf und damit dem Gesetzgebungsverfahren selber rechnen. Ziel ist, dass das Gesetz bereits 2015 in Kraft treten kann.

Seit Jahrzehnten wird darüber debattiert, dass sich der Anteil der Frauen in den Führungsetagen der Privatwirtschaft erhöhen muss. Geschehen ist fast nichts. Wer kennt sie nicht, diese Bilder der zahlreichen männlichen Großen, das „Gruppenbild mit ein/zwei Damen“. Die Privatwirtschaft hat sich trotz Selbstverpflichtungen letztlich zu keinem wesentlichen Erfolg durchringen wollen. Der Mut zum Wandel fehlte bisher in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Eine Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton unter 3.500 Unternehmen in 45 Ländern im März 2014 hat ergeben, dass es in keiner anderen Wirtschaftsnation so wenig Frauen in Führungspositionen gibt wie in Deutschland. Damit muss Schluss sein.

Deshalb danke ich Manuela Schwesig und Heiko Maas für das zügige Vorlegen der Leitlinien, bieten diese doch ausreichend Diskussionsstoff mit den entsprechenden Unternehmen und Unternehmensbranchen. Mag die Wirtschaft weiterhin Sturm gegen die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote laufen - es wird vergebens sein. Die Unternehmensfürsten sollten sich an die neue Zeit gewöhnen. Auf Erfolg hin orientierte Unternehmen sollten sogar sehr zügig Ausschau halten nach den vielen qualifizierten Frauen der bestausgebildetsten Frauengeneration. Erst Recht sollen die Zielvorgaben für die Privatwirtschaft natürlich für den Öffentlichen Dienst gelten.

Gesagt, getan, gerecht

Die Stärkung der tatsächlichen Gleichstellung der Frauen war 2013 im Regierungsprogramm der SPD ein bedeutsames Ziel. Auf sozialdemokratischen Druck hin wurde das Thema gesetzgeberische Maßnahmen zur Einführung einer „Frauenquote“ auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ziemlich prominiert festgeschrieben.

Was ist geplant?

  • Erstens: Für Neubesetzungen von Aufsichtsräten soll ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Diese verbindliche Quote soll in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gelten. Laut Manuela Schwesig betrifft das in Deutschland 108 Unternehmen mit in der Regel mehr als 2000 Beschäftigte. Um auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitgeberseite  jeweils auf einen 30-prozentigen Frauenanteil zu kommen, fehlen 174 Frauen. Wird die Geschlechterquote nicht erfüllt, sollen die Stühle der fehlenden Frauen unbesetzt bleiben.
  • Zweitens: Alle Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, werden ab 2015 per Gesetz verpflichtet, für Aufsichtsräte, Vorstände und die oberste Management-Ebene selbst Zielgrößen für den Anteil von Frauen festzulegen. Unternehmen mit weniger als 2000 Beschäftigte sind also dazu verpflichtet festzulegen, wann sie ihre selbst gesetzten Ziele innerhalb von drei Jahren erreichen wollen. Diese Ziele und Maßgaben sind zu veröffentlichen.
  • Drittens: Die Regelungen für den Öffentlichen Dienst sollen nicht hinter denen für die Privatwirtschaft zurückbleiben. Deshalb sehen die Leitlinien die Modernisierung, Fortschreibung und Schärfung des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vor.

Kritiker der Frauenquote werden es in Zukunft mit der Behauptung, eine gesetzliche Frauenquote bekämpfe nur die Symptome und nicht die Ursachen - u.a. mangelnde Vereinbarkeitsmöglichkeit aufgrund fehlender Ganztagskitas und -schulen, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, freiwilliger Verzicht von Frauen auf Karriere - schwer haben. Die Personalpolitik in deutschen Unternehmen wird sich ändern. Und das ist gut so.