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„Verschnaufpause“ für Hebammen

Auf Druck der Politik gibt es nun für freiberufliche Hebammen auch über den 1. Juli 2015 hinaus die Möglichkeit, sich in einer Berufshaftpflichtversicherung zu versichern. Eine Gruppe von Versicherungen, nicht mehr nur noch alleine die Nürnberger Versicherung, wird in diesen Versicherungsbereich wieder einsteigen - allerdings nur bis Mitte 2016 und dann erneut zu einem höheren Preis. Positiv ist diese „Verschnaufpause“ angesichts der Gefahr, dass die Hebammen ab Mitte 2015 gar keine Versicherung zur Abdeckung von Haftpflichtschäden mehr gefunden hätten. Die 3500 in Deutschland tätigen Hebammen hätten ihre Tätigkeit in der Geburtshilfe aufgeben müssen. Dennoch ist diese Regelung kein Grund sich zurückzulehnen, ist doch dieser Abschluss auf keinen Fall mehr als eine „Verschnaufpause“: Eine tragfähige langfristige Regelung für die seit mehreren Jahren andauernde Auseinandersetzung hinsichtlich einer haftungsrechtlichen Regelung für die Hebammen stellt es nicht dar.

Diese Regelung wurde am 11. April 2014 bekanntgegeben. Einen Tag vor einer durch das Aktionsbündnis „Rettet die Hebammen“ organisierten Protestdemonstration Berlin, an der sich mehrere tausend Menschen beteiligten. Sie alle wollten auf die beruflichen Existenz-Ängste der freiberuflichen Hebammen aufmerksam machen.

Auch allen Bundestagsabgeordneten ist das Haftungsrisiko der Hebammen bekannt - insbesondere Mitgliedern des Gesundheitsausschusses:
Wir werden seit langem von Hebammen aber auch Müttern mit Kinder besucht, um auf die prekäre Situation der freiberuflichen Hebammen bzw. auch der Beleghebammen in Krankenhäusern aufmerksam gemacht zu werden. So führe ich Gespräche mit Frauen, die ihre Entscheidung für ein erstes oder weiteres Kind von ihrem Wahlrecht abhängig machen wollen: Zwar entscheiden sich derzeit rund 98 Prozent der schwangeren Frauen für eine Geburt im Krankenhaus, rund zwei Prozent möchten aber im Geburtshaus oder zu Hause gebären, möchten auf jeden Fall frei über den Geburtsort entscheiden.

Seitens der Hebammen wird seit langem ein staatlicher Fonds gefordert, der ab einer bestimmten Summe die Haftung übernimmt. Schon in der vergangenen 17. Legislaturperiode hat es aus der SPD-Fraktion heraus eine AG-übergreifende Arbeitsgruppe zusammen mit VertreterInnen von Versicherungsunternehmen gegeben, um diese Angelegenheit zu debattieren. Zu abschließenden Ergebnissen ist es aber nicht gekommen. Es gibt beim Vorschlag der Hebammen durchaus auch verfassungsrechtliche Fragen, die eine Umsetzung schwer machen: Warum soll eine Fondslösung nur für diese Berufsgruppe im Gesundheitswesen gelten? Was ist mit den hunderttausenden Gesundheits- und KrankenpflegerInnen? Was mit den in unterschiedlichen Fachdisziplinen tätigen ÄrztInnen? Wir SozialdemokratInnen bleiben dennoch dran.

Um bestehende strukturelle Probleme anzugehen, wurde schon vor einiger Zeit eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese will ihren Abschlussbericht zur Versorgung mit Hebammenhilfe Ende April vorlegen. Ich hoffe, dass dieser Zeitplan eingehalten wird, so dass zum Internationen Hebammentag am 5. Mai die Grundlagen für langfristige Maßnahmen vorliegen.

Auch 2014 findet der Internationale Hebammentag am 5. Mai statt. Mit dem 1990 durch den Internationalen Hebammenkongress eingeführten Aktionstag soll auf die unzureichende Versorgung mit Hebammenhilfe hingewiesen werden. Hebamme bzw. Entbindungspfleger ist die Berufsbezeichnung für Frauen bzw. Männer, die das Geburtsgeschehen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett betreuen.