Im Vorfeld der CSD-Saison 2014 möchte ich der Queer Community mein großes politisches Bedauern ausdrücken, dass es uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei den GroKo-Verhandlungen mit der CDU/CSU nicht gelungen ist, unser Wahlkampfversprechen „100% Gleichstellung - nur mit uns!“ einzulösen. Mir ist sehr bewusst, dass die Enttäuschung groß ist.
Das volle Adoptionsrecht auch für Lesben und Schwule war mit CDU/CSU nicht zu machen. Die Öffnung der Ehe ist vorerst gescheitert. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft bleibt ein Rechtsinstitut anderer Klasse, obwohl sie rechtlich fast identisch mit der Ehe ist.
SPD zu 100 Prozent hinter „100% Gleichstellung!“
Wir SozialdemokratInnen stehen nach wie vor zu 100 Prozent zu „100% Gleichstellung!“. Wir stehen nach wie vor hinter unseren Forderungen aus der 17. Legislaturperiode und zu den entsprechenden Gesetzesinitiativen zur vollen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen, zur Öffnung der Ehe und für die Verankerung eines Diskriminierungsschutzes für Lesben und Schwule in Artikel 3 unseres Grundgesetzes (siehe Drs. 17/2113, Drs. 17/8155, Drs. 17/254).
Wir konnten einiges - auch gegen erbitterte Widerstände der Union - erreichen:
- Am 8. Mai 2014 fand die erste Lesung des von der Bundesregierung ins Parlament eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (Drs. 18/1306) statt. Damit erfüllt die Bundesregierung eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2013 - und eine langjährige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Bis Ende der letzten Legislaturperiode wurde das BVG-Urteil nur für das Einkommenssteuerrecht umgesetzt. Mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf werden weitere steuerliche Regelungen - Abgabenordnung, Bundeskindergeldgesetz, Eigenheimzulagengesetz, Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - an die Rechtsprechung des Gerichts angepasst. Auf diese Weise soll die vollständige Gleichbehandlung von LebenspartnerInnen in allen steuerlichen Belangen gewährleistet werden.
- Am 22. Mai 2014 werden wir den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs. 18/841) im Deutschen Bundestag beschließen. Endlich! Bisher konnten homosexuelle LebenspartnerInnen durch die so genannte Stiefkindadoption nur das leibliche Kind des Partners und der Partnerin adoptieren. Künftig wird die Sukzessivadoption möglich sein, mit der ein vom anderen Lebenspartner adoptiertes Kind vom Partner oder der Partnerin ebenfalls adoptiert werden kann. Das hilft den Kindern und ihren Eltern, die in einer Lebenspartnerschaft leben. Verbessert wird die rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien.
Ich freue mich auf die vielen Berliner Queer-Aktivitäten. Wir kämpfen gemeinsam weiter: für „100% Gleichstellung!“