Mit dem Versprechen, den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro einzuführen, hat die SPD im Bundestagswahlkampf intensiv geworben. Bald wird dieses große politische Versprechen Wirklichkeit. Insbesondere dank der äußerst engagierten und profunden Arbeit von Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Eine erste „Sternstunde“ fand bereits statt: Am 5. Juni 2014 wurde in 1. Lesung der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) beraten. In den kommenden Wochen wird sich das Parlament intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen. Am 4. Juli soll das Tarifpaket in 2./.3. Lesung beschlossen werden. Ich bin gespannt, ob und wie das Struck´sche Gesetz: "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist" diesmal tatsächlich greift. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 1. Januar 2015 - rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren. Allein in Berlin arbeitet zur Zeit jede/r Fünfte für 4 bis 7 Euro pro Stunde. Deshalb ist für mich als Berliner Abgeordnete der Mindestlohn von 8,50 Euro ein arbeitsmarktpolitischer Meilenstein in der Geschichte der Bundesrepublik.
SPD und Gewerkschaften fordern gemeinsam den Mindestlohn
Seit Jahren fordern wir gemeinsam mit den Gewerkschaften den Mindestlohn. Es ist ein großer Erfolg, dass wir den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde in den Koalitionsverhandlungen mit der Union durchgesetzt haben. Der Mindestlohn ist ein historischer Durchbruch. Gut vier Millionen Menschen profitieren in unserem Land vom Mindestlohn. Damit erfährt ihre Arbeit eine bessere Wertschätzung. Beendet wird das Lohndumping in Deutschland. Wir SozialdemokratInnen schaffen mehr Lohngerechtigkeit.
Umsetzungsstufen für den Mindestlohn
Ab 2015 wird - wie in 21 anderen EU-Mitgliedstaaten - endlich auch in Deutschland ein Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen gelten. Abweichungen sind nur für wenige begrenzte Fallgruppen vorgesehen, z. B. für Minderjährige ohne Berufsausbildung oder für Auszubildende. Informationen rund um das Thema Mindestlohn finden Sie im Faltblatt "Der Mindestlohn kommt" der SPD-Bundestagsfraktion.
Bis zum 31. Dezember 2016 gilt eine Übergangsfrist, in der tarifliche Abweichungen vom Mindestlohn möglich sind. Allerdings soll dies nur auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen von Branchenmindestlöhnen oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit gestattet werden. Hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dazu für alle Branchen ausgeweitet werden. Diese Ausnahmeregelung soll die Tarifbindung der Unternehmen stärken.
Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.
Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.