Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin, und Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:
Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission über die rezeptfreie Abgabe der sogenannten „Pille danach“ ellaOne® hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt die schnellstmögliche Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung angekündigt. Damit wird es die Rezeptfreiheit zeitnah und für beide derzeit auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe der „Pille danach“ endlich auch in Deutschland geben.
„Es ist gut, dass Frauen nun auch in Deutschland in einer Notsituation zeitnah und unkompliziert Zugang zu Notfallkontrazeptiva erhalten – nicht nur zu ellaOne® (Wirkstoff Ulipristal), sondern auch zu PiDaNa® (Wirkstoff Levenorgestrel). Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ hartnäckig eingesetzt. Die bundespolitische Debatte zur Einführung der Rezeptfreiheit in Deutschland geht letztlich auf unseren Antrag vom 17.10.2012 zurück (Drucksache 17/11039 „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva – Pille danach – gewährleisten“).
Die Entscheidung für die Rezeptfreiheit ist längst überfällig. In den meisten europäischen Ländern ist die „Pille danach“ bereits rezeptfrei erhältlich. Frauen haben das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Als weiterer wichtiger Schritt muss jetzt die Erstattungsfähigkeit der nun rezeptfreien Notfallkontrazeptiva zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden. Wir wollen die Beschaffung der „Pille danach“ so niedrigschwellig wie möglich halten. Die SPD bleibt am Ball, damit die notwendigen Regelungen unverzüglich erarbeitet und umgesetzt werden.“