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Antipiraterie-Mission ATALANTA und UNMIL werden fortgesetzt

In namentlicher Abstimmung hat der Deutsche Bundestag am 21. Mai sowohl über die weitere Beteiligung deutscher SoldatInnen an der EU-geführten Antipiraterie-Mission EU NAVFOR ATALANTA als auch über die Beteiligung an der Mission „UNMIL“ abgestimmt. Ich habe beiden Anträgen zugestimmt.

Antipirateneinsatz ATALANTA der Bundeswehr verlängert

Deutschland beteiligt sich im Rahmen des Mandats des VN-Sicherheitsrates und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates seit Dezember 2008 ununterbrochen an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias und wird diese nun um ein Jahr bis zum 31. Mai 2016 fortsetzen. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt in unmittelbaren Interesse Deutschlands. Sichergestellt wird damit auch der Schutz der Schiffe für humanitäre Lieferungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen nach Somalia. Um die tiefer liegenden Ursachen der Piraterie zu bekämpfen - unter anderem den dortigen Bürgerkrieg - finden im Rahmen der EU auch Bemühungen zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung Somalias statt.

Gemäß der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Bundesregierung wird die personelle Obergrenze von 1200 SoldatInnen auf 950 SoldatInnen begrenzt.

Zum Hintergrund: Infolge der Weltwirtschaft hängen Deutschland und die Europäische Union (EU) insgesamt von einer gesicherten Rohstoffzufuhr und sicheren Transportwegen über See ab. Der Golf von Aden ist die Haupthandelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien. Diesen Seeverbindungsweg sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren deutschen Interesse. Deutschland teilt dieses Interesse mit allen am Handel über See teilhabenden Nationen und gerade am Horn von Afrika zeigt sich in der alltäglichen Zusammenarbeit die verbindende Wirkung der Meere.

Die Mission ATALANTA hat sich zunehmend zu einem erfolgreichen Format für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten außerhalb der EU entwickelt. Die immer noch schwach ausgeprägten staatlichen Strukturen in Somalia sind bislang nicht in der Lage, die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet und das angrenzende Küstenmeer effektiv auszuüben. Solange der Rückgang der Piraterie aber nicht unumkehrbar ist und die Erfolge auf See noch nicht durch handlungsfähige staatliche Strukturen an Land gesichert werden können, bleibt die Präsenz internationaler Seestreitkräfte nach übereinstimmender Bewertung der EU und auch des UN-Sicherheitsrats weiterhin erforderlich

Engere Kooperation der Strafverfolgungsbehörden

Um die Zusammenarbeit zwischen ATALANTA und den Strafverfolgungsbehörden im Interesse der Strafverfolgung bei Seeräuberei weiter auszubauen, wird ATALANTA künftig auf Grundlage einer – noch abzuschließenden – Vereinbarung Informationen über der Seeräuberei verdächtige Personen auch an EUROPOL weiterleiten. Das neue Mandat unterstreicht somit die Integration der Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU in den strategischen Rahmen der EU für das Horn von Afrika als politisches Gesamtkonzept.

Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung und Entwicklung Somalias

In erster Linie sind für die nachhaltige Stabilisierung und Entwicklung Somalias aber Instrumente der zivilen Konfliktnachsorge und der Entwicklungszusammenarbeit entscheidend. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit leistet mit ihrem strukturellen, langfristigen Ansatz ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und Entwicklung  und ergänzt damit das sicherheits- und außenpolitische Engagement in Somalia. Die Präsenz von ATALANTA hat dabei auch dazu beigetragen, das Vertrauen in eine sichere Passage in diesem Gebiet wiederherzustellen und die Bereitschaft von Schiffseignern, Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia bereitzustellen, signifikant zu erhöhen.

UN-Operation UNMIL mit deutscher Beteiligung verlängert

Gemäß Bundestagsbeschluss  können bis zu fünf SoldatInnen der Bundeswehr an der Mission „UNMIL“ bis Ende 2016 teilnehmen. Deutschland stellt seit Mitte Mai den stellvertretenden Befehlshaber. Mit dem Beschluss ist es nun möglich, eine SoldatIn in die Funktion der stellvertretenden BefehlshaberIn und zwei bis maximal vier SoldatInnen zu seiner/ihrer Unterstützung zu entsenden. Mit der Teilnahme an UNMIL unterstützt Deutschland zusätzlich zu den seit 2004 eingesetzten deutschen PolizistInnen den Friedensprozess in Liberia. Insgesamt besteht UNMIL derzeit aus 5.865 Sicherheitskräften, darunter 1.426 PolizistInnen.

Die Mission UNMIL (United Mission in Liberia)) der Vereinten Nationen hat seit 2003 in dem westafrikanischen Land den Auftrag, Zivilpersonen zu schützen, humanitäre Hilfsleistungen zu unterstützen, der Regierung von Liberia bei der Reform der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen behilflich zu sein, Maßnahmen zur Förderung und Schutz der Menschenrechte durchzuführen und das Personal der Vereinten Nationen zu schützen.

Hintergrund: Mit der geplanten Bestellung des stellvertretenden Befehlshabers UNMIL und ihm direkt zuarbeitenden Einzelpersonals unterstützt Deutschland den Friedensprozess in Liberia. Über die aktive Unterstützung der Friedensbemühungen Liberias hinaus verdeutlicht Deutschland damit auch seine Bereitschaft, die Friedensbemühungen der Vereinten Nationen in Afrika zu unterstützen und sowohl Führungsaufgaben als auch militärische Verantwortung in Friedensmissionen der Vereinten Nationen zu übernehmen.

Trotz der politisch stabilen Lage seit dem Ende des knapp 14-jährigen Bürgerkrieges 2003 bedarf es weiterer Anstrengungen zum Aufbau einer tragfähigen Sicherheitsarchitektur. Der Versöhnungsprozess in Liberia ist noch nicht abgeschlossen. Der Wiederaufbau der weitgehend zerstörten Infrastruktur kommt nur langsam voran, Korruption ist weit verbreitet, und es sind Defizite in der Rechtstaatlichkeit sowie mangelnde Kapazitäten im Verwaltungsbereich einschließlich der Justiz zu konstatieren.

Zusätzlich stellen die Folgen der Ebola-Epidemie die staatlichen Strukturen Liberias auf eine besondere Probe: die Epidemie brachte das Gesundheitssystem Liberias an den Rand des Zusammenbruchs, es werden deutliche Einbußen beim wirtschaftlichen Wachstum stattfinden. Die durch UNMIL gewährte Hilfe bei der Eindämmung der Epidemie wird 2015 als Teil der humanitären Ziele von UNMIL aufrechterhalten.