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Zukunft der Pflegeberufe

Seit mehr als einem Jahrzehnt wird über die Reform der drei Ausbildungen zur (Kinder-) Gesundheits- und Krankenpflegekraft sowie zur Altenpflegekraft debattiert. In dieser Legislaturperiode soll nun endlich der Startschuss für die neue generalistische Pflegeausbildung fallen. Augenblicklich liegt für das Pflegeberufegesetz nur ein vorläufiger Arbeitsentwurf vor, der unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit zu einem Referentenentwurf der Bundesregierung konkretisiert wird. Die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag soll gegen Ende des Jahres beginnen.

Mehr Informationen gibt es auf meiner Fraktion vor Ort - Veranstaltung „Zukunft der Pflegeberufe“ am Dienstag, den 13. Oktober 2015, von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr, im Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V., Holsteinische Straße 30, in 12161 Berlin-Friedenau. Auf Ihre Anmeldung und eine ausführliche Diskussion mit Ihnen freue ich mich.

Warum ein Pflegeberufegesetz?

Im Rahmen des demografischen Wandels steigt der Anteil der Menschen über 80 Jahre rasant. Bundesweit wird sich schätzungsweise die Zahl der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2030 um fast 60 Prozent erhöhen. In Berlin wird damit gerechnet, dass sich die Gruppe der Hochaltrigen bis dahin nahezu verdoppelt: von derzeit 140.000 auf 270.000 Menschen. Damit steigt der Bedarf an gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung. Unsere Gesellschaft muss sich auf diese Entwicklung rechtzeitig - das heißt Jetzt! - einstellen, denn wir alle wollen gut versorgt sein und eine möglichst hohe Lebensqualität haben. Dieses kann aber nur gelingen, wenn die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Sektoren verbessert wird, wenn ineinandergreifende, aufeinander abgestimmte Hilfesysteme existieren.

Das Pflegeberufegesetz dient den pflegebedürftigen Menschen

Um dem Wunsch der Menschen nach möglichst langem Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und weitreichender Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe - ambulant vor stationär - nachzukommen, braucht es auch geänderter Kompetenzen und Kenntnissen auf Seiten der Pflegefachkräfte. Schon jetzt sind die Ausbildungsinhalte der bisher eigenständigen Ausbildungsberufe der Alten- und der Krankenpflege zu etwa 40 Prozent identisch. Wir wollen diese Ausbildungen nun zusammenlegen. Dies wird immer wichtiger, weil sich durch den steigenden Anteil älterer Menschen die Bereiche der Kranken- und Altenpflege immer mehr vermischen: So erfordert die Krankenpflege im Krankenhaus zusätzliches Wissen aus der Altenpflege. Und in der ambulanten Pflege zu Hause bzw. in den Einrichtungen der Altenpflege wird immer mehr krankenpflegerisches Wissen benötigt, unter anderem um eine Krankenhauseinweisung zu verschieben oder aber auch, um die PatientInnen nach immer kürzer werdenden Krankenhaus-Liegezeiten zu Hause adäquat versorgen zu können. Pflegende Angehörige wären damit alleine überfordert.

Wir SozialdemokratInnen wollen, dass die Menschen im Krankenhaus, in Pflegeheimen und zu Hause bestmöglich gepflegt werden. Nach unserer Vorstellung können die Auszubildenden zur Pflegefachkraft daher innerhalb der generalistischen Ausbildung sich für Schwerpunkte entscheiden und so ihre Kenntnisse wahlweise in der Altenpflege, der Kinderkrankenpflege oder der Krankenpflege vertiefen. Diese Vertiefung wird auf dem Abschlusszeugnis entsprechend vermerkt.

Das Pflegeberufegesetz dient den Auszubildenden und den Beschäftigten in der Pflege

Zur Reform der Pflegeberufe gehört auch, dass die Ausbildung endlich kostenlos wird. In einigen Bundesländern müssen Auszubildende derzeit immer noch Schulgeld für den Unterricht in den Altenpflegeschulen zahlen. Damit muss endlich Schluss sein!

Es gilt für die Pflege den Berufsnachwuchs zu sichern: Zum demografischen Wandel gehört auch, dass bis zum Jahr 2030 die ohnehin seit Jahren rückläufige Zahl der SchulabgängerInnen noch einmal um 20 Prozent sinkt. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, in den Arbeitsmarkt drängen die geburtenschwachen Jahrgänge. Für die bisherige Altenpflege stehen auch immer weniger UmschülerInnen zur Verfügung, die bislang einen gewichtigen Anteil der BerufseinsteigerInnen ausmachten.

Die Konkurrenz unter den verschiedenen Branchen um Auszubildende steigt. Berufe, die im Hinblick auf Bezahlung und Perspektiven nicht auf der Höhe der Zeit sind, bekommen große Nachwuchsprobleme. Ohne eine Reform der Pflegeberufe droht dieses auch der Pflege, vor allem der Altenpflege. Junge Leute, die sich heute für eine Berufsausbildung entscheiden, schauen sehr genau nach ihren künftigen Arbeits- und Einkommensbedingungen. So hat die Anfang dieses Jahres vorgestellte Studie zum Gehalt in Pflegeberufen hervorgebracht, dass es in Deutschland ein großes regionales Einkommensgefälle von bis zu 1000 Euro bei Pflegekräften gibt. AltenpflegerInnen verdienen zudem meist deutlich schlechter als KrankenpflegerInnen. Auch die in der Pflege tätigen jungen Leute wollen von der EU-Anerkennung profitieren. Den deutschen Altenpflegekräften fehlt die volle Freizügigkeit. Innerhalb des Lebenslaufes wollen gerade junge Menschen auch ihre beruflichen Tätigkeiten wechseln können. Horizontale und vertikale Durchlässigkeit ist daher unser Ziel. Diese ist auch notwendig, damit Menschen „in der Branche, in der Pflege“ bleiben. Derzeit können zwar KrankenpflegerInnen in der Altenpflege arbeiten, AltenpflegerInnen aber nicht in der Krankenpflege. Die mit dem Pflegeberufegesetz geplante Neuregelung wird dies alles ermöglichen. Es gibt neue berufliche Perspektiven, die Attraktivität der Pflegeausbildung wird deutlich erhöht.

Die Sorge vor einer Reform der Pflegeberufe ist also unbegründet

Mit der Reform der Pflegeberufe schaffen wir in Zeiten des demografischen Wandels die Grundlage für einen modernen, attraktiven und zukunftsorientierten Pflegeberuf. Diese ist auch kein Schnellschuss:

  • Die Reform ist das Ergebnis zahlreicher Modellprogramme, die gemäß der Modellklauseln im Kranken- und im Altenpflegegesetz in den vergangenen 20 Jahren durchgeführt wurden.
  • Diese haben gezeigt, dass eine einheitliche Pflegeausbildung die Kompetenzen vermitteln kann, die für zunehmend komplexer werdende Pflegesituationen und unterschiedliche Pflegekontexte besonders wichtig sind. Hierzu zählen eine hohe Analyse- und Reflexionsfähigkeit, Flexibilität sowie hohe Motivation und Befähigung zum lebenslangen Lernen.
  • Die notwendigen und ausreichend langen Übergangsfristen für die Pflegeschulen, die Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte unter Einbeziehung der Bundesländer und die Umsetzung der akademischen Pflegeausbildung  werden dazu führen, dass generalistisch ausgebildete Pflegekräfte erst um das Jahr 2030 in relevanter Anzahl in den Krankenhäusern, den SeniorInneneinrichtungen und der ambulanten Pflege arbeiten werden.
  • Mit der generalistischen Pflegeausbildung wird eine einheitliche Finanzierung auf der Grundlage einheitlicher Finanzierungsgrundsätze eingeführt.
  • Gesteigert wird die Attraktivität des Pflegeberufes insgesamt, die Durchlässigkeit wird erhöht.
  • Die Chance auf Verbleib in diesem Berufsfeld bis zur Rente wird gesteigert.