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Viel Licht und viel Schatten - Bewertung des Asylpakets

Bei der Abstimmung zum „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ habe ich in der namentlichen Abstimmung am 15. Oktober 2015 mit „Enthaltung“ gestimmt. Ich möchte in der folgenden Bewertung sowohl die positiven Verhandlungserfolge beim Asylpaket als auch die Schattenseiten insbesondere des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz darstellen, die mich zu meiner Entscheidung bewogen haben:

Weltweit sind 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung und es kommen viele schutzsuchende Menschen nach Europa, insbesondere auch nach Deutschland. Wir wollen unserer humanitären Verantwortung gerecht werden und möglichst vielen Personen Schutz und Sicherheit bieten. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Selbstverständlich müssen wir als langfristige Maßnahmen Fluchtursachen bekämpfen und Krisenregionen stabilisieren, deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, um die betroffenen Nachbarländer mit ihren Flüchtlingscamps zu unterstützen. Dazu brauchen wir auch eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Wir sind zudem gefordert, in der momentanen Situation kurzfristige Lösungen zur Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land zu finden. Auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24. September 2015 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das am 15. Oktober 2015 im Bundestag verabschiedet wurde.

Das Asylpaket ist ein wichtiger Schritt, um die Aufnahme, menschenwürdige Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen zu gestalten. Um Fluchtursachen in Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt. Der Bund beteiligt sich ab 2016 dauerhaft und strukturell an den Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen mit einer Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens. Dies war ein Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, der sich in den Verhandlungen durchsetzen konnte. Auch beteiligt sich der Bund an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Mio. Euro jährlich und stellt u.a. 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau und 900 Mio. Euro frei werdende Mittel aus dem gestoppten Betreuungsgeld für bessere Kinderbetreuung bereit. Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.

Darüber hinaus eröffnet das Asylpaket auch Perspektiven für AsylbewerberInnen, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, u.a. durch die Aufstockung der Mittel für Sprachkurse, die frühe Öffnung der Integrationskurse und Regelungen zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte vor sowie eine deutliche Verbesserung der Gesundheitsversorgung von AsylbewerberInnen.

Der Gesetzentwurf enthält allerdings eine Reihe von Regelungen, die nicht auf meine Zustimmung treffen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich an vielen Stellen dafür eingesetzt, dass der ursprüngliche Entwurf an einigen Punkten entschärft werden konnte. Viele Verschärfungen des Asylrechts konnten wir herausverhandeln. Das erkenne ich an.

Für mich ist klar, es darf keine Abstriche am Grundrecht auf Asyl geben. Maßnahmen, von denen bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes klar sind, dass sie zu einer positiven Bewältigung der aktuellen Herausforderungen nicht nur nicht beitragen, sondern finsterste Abschreckungs- und Abschottungspolitik sind, lehne ich auf das Schärfste ab. Das ist nicht das Deutschland, das ist nicht das Europa, welches ich mir für unsere Kinder und für uns selbst wünsche. Ich befinde mich mit meiner Kritik auch in bester Gesellschaft: mit dem Rat für Migration, mit den katholischen Bischöfen, Wohlfahrtsverbänden, Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, der Bundesärztekammer.

Insbesondere bei den Regelungen zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen führt die Blockadehaltung der Union nicht nur zu einer Zweiklassen-Gesundheitsversorgung, sondern auch noch zu einem Flickenteppich - je nach Bundesland mit unterschiedlichen Zugang zu Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge.

Die Unterscheidung in Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und solche ohne ist problematisch. Und zwar nicht nur vor dem Hintergrund, dass das Asylrecht eine Individualprüfung vorsieht, sondern auch aus praktischen Erwägungen, dass eine Zweiklassenbehandlung von Flüchtlingen zu Konflikten führen wird.

Positive Verhandlungserfolge:

1. Finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen

Länder und Kommunen werden endlich strukturell, dauerhaft und dynamisch von den Kosten der Flüchtlingsaufnahme entlastet. Das heißt: Ab 2016 beteiligt sich der Bund für jeden Flüchtling für die Dauer zwischen Registrierung und Entscheidung über den Asylantrag an den Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden. Der Bund zahlt den Ländern ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Flüchtling für die Dauer des Verfahrens. Gerade der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, hatte sich für diese Pauschale pro Flüchtling stark gemacht.

Das sind bei einer angenommenen Zahl von 800.000 AsylbewerberInnen für das kommende Jahr und einer unterstellten Verfahrensdauer von 5 Monaten 2,68 Mrd. Euro. Werden es aber mehr, so wird auch die Entlastung für Länder und Kommunen steigen. Das wird 2016 genau berechnet. Außerdem zahlt der Bund für abgelehnte AsylbewerberInnen für einen weiteren Monat nach der Antragsentscheidung die Kosten. Darüber hinaus erhalten die Länder für 2015 noch einmal eine Milliarde Euro zusätzlich.

2. Versorgung unbegleiteter Minderjähriger

Der Bund beteiligt sich an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die ohne Familie sind, zusätzlich mit 350 Mio. Euro jährlich. Denn unbegleitete Minderjährige sind oft traumatisiert und brauchen besondere Aufmerksamkeit und Betreuung. Auch das entlastet Länder und Kommunen.

3. Mehr Geld für Kinderbetreuung

Wir haben durchgesetzt, dass die durch das Ende des Betreuungsgeldes 900 Millionen frei werdenden Mittel in die Verbesserung der Kinderbetreuung fließen. Das kommt allen Familien zugute, die auf gute Betreuungsplätze angewiesen sind.

4. Mehr Geld für Sozialen Wohnungsbau

Wir haben gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt, dass der soziale Wohnungsbau und der Neubau von bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen in Deutschland verstärkt werden. Von 2016 bis 2019 mobilisiert der Bund dafür zusätzliche 500 Mio. Euro jährlich. Das sind insgesamt 2 Mrd. Euro. Außerdem bekennen sich Bund und Länder dazu, weitere Anreize für private Investitionen in den Wohnungsbau zu schaffen.

5. Integration in den Arbeitsmarkt

Wir haben erreicht, dass Sprach- und Integrationskurse ebenso wie die Förderung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für AsylbewerberInnen mit guter Bleibechance geöffnet werden. Die Mittel dafür werden durch den Bund entsprechend erhöht. Wir müssen mit der Integration früh beginnen und dürfen keine Zeit verlieren. Ziel muss es sein, dass Menschen, die lange oder auf Dauer bei uns bleiben, Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. So ist der Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. In den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes erfolgt Vorrangprüfung durch die Bundesagentur. Nach 15 Monaten ist künftig auch ein Tätigwerden als LeiharbeitnehmerInnen möglich.

Die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass wir dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen können. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.

Das Modellprojekt „Early Intervention" wird flächendeckend ausgeweitet. Damit stellen wir sicher, dass MitarbeiterInnen der Bundesagentur so früh wie möglich in die Einrichtungen gehen und die Berufserfahrungen und Qualifikationen der Flüchtlinge erheben können.

Klar ist auch: Die Schaffung eines prekären Niedriglohnsektors für Flüchtlinge, z. B. durch eine Absenkung des Mindestlohns für Flüchtlinge, wird es nicht geben.

6. Arbeitsvisa für Menschen aus Westbalkanländern

Gleichzeitig zu den Regelungen hinsichtlich sicherer Herkunftsstaaten wird für BürgerInnen aus dem Westbalkan der legale Zugang zum Arbeitsmarkt vereinfacht. Wichtig war uns dabei, den Menschen Wege jenseits des Asylverfahrens zu eröffnen: Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, den Lebensunterhalt und ggf. der Familie selbst - ohne Sozialleistungen - decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als AsylbewerberIn oder Geduldete/r in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

7. Erleichterungen des Arbeitsmarktzugangs bei der Leiharbeit

Das Leiharbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete, das bisher in den ersten vier Jahren des Aufenthaltes bestand, entfällt künftig für Hochqualifizierte und in den Ausbildungsberufen, in denen ein Fachkräfteengpass besteht, nach Ablauf der allgemeinen Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang von drei Monaten. Für alle anderen nach einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten. Damit wird Flüchtlingen der Arbeitsmarktzugang weiter erleichtert.

8. Fortschritte beim Zugang zur Gesundheitsversorgung

  • Künftig besteht ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Schutzimpfungen für Asylsuchende. Den AsylbewerberInnen werden fortan frühzeitig, regelmäßig und aktiv Schutzimpfungen angeboten, um bestehende Impflücken zu schließen und Krankheitsausbrüche in Gemeinschaftsunterkünften zu vermeiden. Diese Regelung schützt - gerade angesichts der hohen Impfmüdigkeit hierzulande - die Gesundheit aller in Deutschland lebenden Menschen.
  • Anerkannte Asylberechtigte und diejenigen Menschen, die aus anderen Gründen längerfristig in Deutschland bleiben, erhalten Zugang zu psychologischer Betreuung.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen, sofern das von der jeweiligen Landesregierung gewünscht wird. Um den Flüchtlingen einen diskriminierungsfreien und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen, kann in diesem Zusammenhang die Aushändigung einer elektronischen Gesundheitskarte erfolgen, was ich ausdrücklich begrüße.
  • In die richtige Richtung gehend aber gleichermaßen mit zahlreichen Fragen versehen ist die Absicht, Asylsuchende, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Heilberuf verfügen, in die medizinische Erstversorgung von anderen Asylsuchenden in den (zentralen) Aufnahmeeinrichtungen/Unterkünften einzubinden. Ich unterstütze die Haltung der Bundesärztekammer zur Gesundheitsversorgung: „Es darf keine anderen Maßstäbe für die Behandlung asylbegehrender Menschen geben. Dies schließt auch die Qualifikation derjenigen ein, die die Asylbegehrenden behandeln.“ Ich halte eine grundsätzliche Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen für notwendig.

9. Öffnung der Sprach- und Integrationskurse

Die berufsbezogene Sprachförderung und die Integrationskurse sollen in ein Gesamtprogramm „Sprache" überführt werden. Dabei geht es einerseits um eine Erhöhung der Zahl der Sprachkurse und andererseits darum, möglichst früh Sprachkurse anzubieten. Dafür werden die Mittel für Sprachkurse deutlich aufgestockt. Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und AsylbewerberInnen, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet. Jobcenter können aber auch weiterhin im Rahmen von Eingliederungsleistungen berufsbezogene Sprachförderung als Bestandteil von Maßnahmen anbieten. Das ist ein deutlicher Fortschritt.

10. Beschleunigung der Verfahrensdauer

Der Bund sorgt für geordnete Verfahren der Erstaufnahme, der bundesweiten Verteilung und vor allem der Beschleunigung von Asylverfahren. Er unterstützt die Länder beim Aufbau von Erstaufnahmeplätzen. Die Dauer von Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.

Ganz entscheidend: Geordnete Verfahren der Erstaufnahme und Beschleunigung der Asylverfahren. Der Bund übernimmt endlich zentral die Verteilung der Flüchtlinge im Bundesgebiet. Dabei müssen wir sicherstellen, dass niemand akut überlastet wird. Außerdem wird der Bund die Länder stärker bei der Errichtung von Erstaufnahmeplätzen unterstützen. Denn es geht jetzt vor allem um schnellere Verfahren. Wir haben dies immer wieder gefordert. Unter der neuen Leitung des BAMF durch den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, wird dieses Thema nun endlich konzentriert angegangen.

Die personellen Voraussetzungen werden dafür in den kommenden Wochen geschaffen. Das gesamte Asylverfahren wird digitalisiert. Alle Beteiligten werden vernetzt. Es bleibt dabei, dass der Bund sich verpflichtet, in Zukunft trotz steigender Flüchtlingszahlen in durchschnittlich drei Monaten das Verfahren zu beenden.

2016 soll eine Verfahrensdauer von der Registrierung bis zur Entscheidung des BAMF von nicht mehr als 5 Monaten sichergestellt sein.

11. Umsetzung der Kinderrechtskonvention - Anhebung der Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre

Die Fähigkeit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach dem Asylgesetz wird

von 16 auf 18 Jahre angehoben. Damit setzen wir endlich um, was die

Kinderrechtskonvention fordert – Minderjährige im Verfahren als minderjährig zu

behandeln und ihnen einen Vertreter für das Asylverfahren zur Seite zu stellen.

12. Zugang zur Bildung

Aus dem laufenden Haushalt und den Etats der beiden Folgejahre werden 130 Millionen Euro bereitgestellt:

 

  • 1.600 Flüchtlinge sollen erleichterten BAföG-Zugang erhalten
  • 2.400 zusätzliche Plätze werden für Studienkollegs geschaffen
  • ein Lese-Starterpaket für Kinder in Flüchtlingsunterkünften,
  • Sprachlern-Apps für Mobiltelefone,
  • Hilfen bei der Berufsorientierung und Weiterbildungen für AusbilderInnen und Ehrenamtliche

 

13. Ausweitung des Bundesfreiwilligendienstes

Die Ausweitung des Bundesfreiwilligendienstes um bis zu 10.000 Stellen ist ein Signal für die Unterstützung des Ehrenamtes bei der Flüchtlingshilfe und auch eine Chance für einen Teil der Flüchtlinge selbst, die auf diese Weise schnell eine neue Aufgabe übernehmen können.

14. Um Fluchtursachen in Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die finanziellen Mittel aufgestockt

Wir SozialdemokratInnen setzen uns weiter mit aller politischen Kraft dafür ein, dass die Herkunftsländer stabilisiert werden, dass die Menschen dort erträgliche Lebensbedingungen erhalten und wieder Hoffnung auf eine bessere Zukunft in der eigenen Heimat haben können. Auch die Transitländer und die Länder im Nahen Osten, die Millionen von syrischen Flüchtlingen aufgenommen haben, brauchen Unterstützung.

Wir müssen sofort die Gelder aufstocken, die den UN-Flüchtlingshilfswerken zur Verfügung stehen. Wir können hier mit vergleichsweise wenig Geld sehr viele Menschen erreichen. Nahrungsmittel, medizinische Versorgung und Schulen für die Kinder müssen sicher finanziert sein. Deutschland erhöht die nationalen Mittel für Stabilisierung und humanitäre Hilfe. Europa steigert seine Mittel jetzt um eine Milliarde Euro. Wir fordern aber auch die USA und die Golfstaaten unmissverständlich auf, ihre Anstrengungen zu erhöhen. Am Rande des UN-Gipfels in New York ist es gelungen, die Hilfe der G7-Länder an die internationalen humanitären Hilfsorganisationen um 1,8 Milliarden Dollar aufzustocken. Deutschland wird seinen Beitrag für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen nahe ihrer Heimat um 100 Millionen Euro erhöhen. Seit 2012 hat die Bundesregierung demnach rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.

Der Syrien-Krieg liegt im Zentrum der gegenwärtigen Flüchtlingskrise. Die meisten Flüchtlinge, die Deutschland in diesem Jahr erreichen, stammen aus Syrien. Die Europäische Union, die USA, aber auch Russland müssen an der Eindämmung des Konfliktes mit neuer Entschiedenheit arbeiten. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung, um die beispiellose humanitäre Notlage an den Grenzen Europas zu bewältigen.

Schattenseiten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes:

1. Erweiterung der Liste von sicheren Herkunftsländern

Laut Gesetzesentwurf werden folgende „sichere Herkunftsländer“ genannt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Damit werden Albanien, Kosovo und Montenegro erstmals zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Diese Erweiterung geht über den geltenden Koalitionsvertrag hinaus. Das Grundrecht auf Asyl ist jedoch ein individuelles Recht, das zwingend die Einzelfallprüfung vorsieht. Das Konzept der sicheren Drittsaaten entkernt dieses Grundrecht. Das jeweilige Asylverfahren wird in der Praxis lediglich um 10 Minuten beschleunigt. Auch aus den erst in diesem Jahr als „sicher“ deklarierten Drittstaaten ist die Anzahl der Erstanträge dieses Jahr weiter gestiegen (aus Serbien bis 30.9.15: 14.390 im Vergleich zu 2014: 17172; Mazedonien bis 30.9.15:  7.385 im Vergleich zu 2014: 5.614). Im europäischen Vergleich wurden nach Angaben von Pro Asyl 2014 in Frankreich 20% und in Belgien 18% der Schutzsuchenden aus dem „sicheren Herkunftsland“ Bosnien und Herzegowina anerkannt.

Problematisch ist zudem, dass trotz der Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung weiter an der gesetzlichen Einstufung von Ghana und Senegal als „sicheren Herkunftsstaaten“ festgehalten wird, obwohl dort einvernehmliche homosexuellen Beziehungen unter Erwachsenen unter Strafe stehen.

Situation im Kosovo

Rund 700 deutsche Soldaten leisten derzeit Dienst im Kosovo im Rahmen des KVOR-Einsatzes mit dem Auftrag ein sicheres Umfeld im Kosovo aufzubauen und zu erhalten, einschließlich öffentlicher Sicherheit und Ordnung. Es ist schwer vermittelbar, dass ein Land, in dem die Bundeswehr die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten muss, als sicherer Drittstaat eingestuft werden kann.

Am Beispiel Kosovo lässt sich aber zugleich auch zeigen, wie ohne eine Einstufung als „sicherer Drittstaat“ eine Lösung erreicht werden kann. Nachdem Anfang 2015 sehr viele Asylanträge von KosovarInnen gestellt wurden, hatten sich mehrere Bundesländer und der Bund verständigt die Anträge beschleunigt zu bearbeiten und vor Ort Aufklärungsarbeit zu leisten. Innerhalb von vier Wochen wurden über 50 Prozent der Anträge entschieden. Die Maßnahmen zeitigten schnell Wirkung – denn die Zahlen der Erstanträge gingen schnell zurück. Im Januar stand der Kosovo noch auf Platz zwei der Herkunftsländer, im September nur noch an neunter Stelle.

Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat in einem Urteil vom 10. Oktober 2014 entschieden, dass Kosovo von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten in Frankreich zu streichen ist. In dem Urteil stellt das Gericht fest, dass ein Staat, dessen Institutionen noch in weiten Teilen von der Unterstützung internationaler Organisationen und Missionen abhängig seien, nicht die Voraussetzungen erfülle. Insbesondere führe die unsichere politische und soziale Situation im Kosovo dazu, dass einige Bevölkerungsgruppen keinen effektiven Schutz vor gewalttätigen Übergriffen finden könnten.

Die verbreitete gesellschaftliche Diskriminierung von Minderheiten unter Einschluss der Roma wird sowohl in der Gesetzesbegründung als auch in vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zu Recht problematisiert.

Vor dem Kosovokrieg lebten ca. 150.000 Roma, Ashkali und sogenannte ÄgypterInnen im Kosovo. Heute sind es nur noch ca. 50.000. Ausgrenzung herrscht auf dem Arbeitsmarkt, beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, zur Schulbildung und zum Wohnraum. Von zentraler Bedeutung ist die Ausgrenzung der Roma bei der medizinischen Versorgung. Das BAMF sowie die Gerichte haben die meisten positiven Bescheide bezüglich Abschiebeschutz aufgrund gravierender Erkrankungen der Flüchtlinge und deren Nichtbehandlung im Kosovo gefällt.

In der Schweiz erhielten nach Angaben von Pro Asyl 2014 rund 37 % der serbischen und 40% der kosovarischen AntragstellerInnen einen Schutzstatus. Finnland gewährte 43% der Flüchtlinge aus dem Kosovo Schutz.

Situation in Albanien

Der Deutsche Anwaltsverein mahnt an, dass geschlechtsspezifische Verfolgung, insbesondere sexualisierte Gewalt, seitens der Bundesregierung nicht hinreichend untersucht wurde. Bezüglich Albanien wird ausdrücklich von diskriminierenden Bräuchen für junge Mädchen berichtet, allerdings eine staatliche Billigung nicht erkannt. Darauf kommt es aber gemäß Art. 6 der Qualifikationsrichtlinie der EU (RL/EU 2011/95) nicht an. Bezüglich Kosovo und Montenegro wurde geschlechtsspezifische Verfolgung gar nicht untersucht.

In Großbritannien wurden nach Angaben von Pro Asyl im Jahr 2014 18 % der albanischen Asylsuchenden als schutzbedürftig eingestuft.

Situation in Montenegro

Nach Angaben des LSVD wurde beispielsweise in Montenegro das Zentrum für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in der Hauptstadt Podgorica laut Amnesty International allein im vergangenen Jahr 26 mal angegriffen.

2. Flickenteppich statt Gesundheitskarte

Eine flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist aufgrund der Blockadehaltung von CDU/CSU nicht gelungen. Auch die Beschränkung der Behandlungen auf "akute Erkrankungen und Schmerzzustände" konnte nicht gelockert werden. Das bedeutet nicht nur eine Zweiklassen-Gesundheitsversorgung, sondern führt auch noch zu einem je nach Bundesland unterschiedlichen Zugang zu Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge. In der Union haben sich diejenigen durchgesetzt, die glauben, der Zugang zu unserem Gesundheitswesen sei das "falsche Signal". Sie glauben völlig an der Realität vorbei, dass Menschen tausende Kilometer und Todesängste wegen unseres Gesundheitssystems auf sich nehmen.

Derzeit ist das Verfahren äußerst kompliziert: kranke Flüchtlinge müssen bei jeder Erkrankung erst zum Sozialamt, wo - nach zumeist langen Wartezeiten - medizinische Laien über jeden Arztbesuch entscheiden. Diese entscheiden ob eine akute Erkrankung, ob ein Schmerzzustand vorliegt, der ärztlich behandelt werden darf. Erst nach Erhalt des sogenannten "Grünen Schein" ist ein Arztbesuch möglich. Die ÄrztInnen schicken dem Amt die Rechnung, dieses bezahlt diese - nach Prüfung - direkt. So wird in den ohnehin oftmals überforderten Sozialämtern ein großer bürokratischer Aufwand geschaffen. Eine bundesweite Regelung hätte alle Kommunen entlastet. Die jetzt getroffene Regelung führt zu einem Flickenteppich in Deutschland. Eine Einigung war lediglich hinsichtlich der Ermächtigung für die Bundesländer möglich. Diese können die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen zu übernehmen. Der AOK Bundesverband macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass eine Leistungsgewährung ohne Gesundheitskarte zu zusätzlichem Bürokratieaufwand führt, den die Krankenkassen nur unter Einsatz erheblicher personeller und sächlicher Ressourcen bewältigen können. Eine Leistungsgewährung über von der Krankenkasse auszugebende Behandlungsscheine in Papierform wäre angesichts der aktuellen E-Health-Gesetzgebung ein Rückfall in die Steinzeit, mahnt der AOK Bundesverband an.

Eine elektronische Gesundheitskarte ist sowohl in Stadt- als auch Flächenstaaten möglich: Hamburg und Bremen machen es uns bereits seit Langem vor, Nordrhein-Westfalen wird es uns ab Anfang 2016 zeigen. Vom Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) würden hingegen alle Beteiligten profitieren: Flüchtlinge, ÄrztInnen und Kommunen. Zudem kämen die Synergieeffekte besser zum Tragen, wenn der Einsatz der Gesundheitskarte bundesweit erfolgen würde.

Dem Entwurf zufolge soll die elektronische Gesundheitskarte eine Angabe über den besonderen Status des Karteninhabers und damit über das begrenzte Leistungsspektrum nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes enthalten. Dies dürfte die Aufrüstung der EDV-Systeme, sowohl bei den Kassen als auch bei den Vertragsärzten und -psychotherapeuten mit den entsprechenden Kosten erforderlich machen. Des Weiteren ist den Ärzten eine Prüfung, ob eine Leistung dem Versorgungsanspruch nach §§ 4, 6 AsylbLG unterfällt, nicht zuzumuten. Auch die Bundesärztekammer hält es für höchst fragwürdig, den Asylbegehrenden einen nur beschränkten Leistungsanspruch nach Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren.

Auch gemäß der UN-Kinderrechtskonvention müssen alle Kinder (also minderjährige Flüchtlinge bis 18 Jahre), die sich bei uns in Deutschland aufhalten, mittels Krankenkassenkarte vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung gemäß allen Büchern des SGB erhalten, und zwar unabhängig von der Asylgewährung und vom Stand ihres Verfahrens. Dies betrifft insbesondere die derzeit nicht gewährleistete Versorgung chronisch kranker und behinderter Flüchtlingskinder sowie die Versorgung von Kindern mit psychischen Störungen und Traumata.

3. Verbleib von Menschen aus so genannten sicheren Drittstaaten bis zur Abschiebung in Erstaufnahmeeinrichtungen

Für Asylsuchende aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ wird eine unbegrenzte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen angeordnet (bis zur Entscheidung über Ausreise oder Abschiebung). Generell soll die Verpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen auf sechs Monate verlängert werden können. Damit geht eine Verlängerung der Residenzpflicht und des Arbeitsverbots einher. Das UNHCR hält die Ausdehnung der Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen auf 6 Monate für problematisch.

In der Realität sind die Unterkünfte in den Erstaufnahmeeinrichtungen überfüllt, häufig nicht winterfest und die Belegung auf engstem Raum ist auf Dauer nicht zumutbar. Die Unterbringungssituation (in Traglufthallen, Industriegebäuden, Zeltstädten) befördert die psychische Belastung, soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung der Menschen. Darunter leiden insbesondere Familien mit Kindern und alleinstehende Frauen. Gerade aus Frauenperspektive habe ich große Bedenken gegen diese Regelung.

Erst im letzten Jahr wurden für die Gruppe der AsylbewerberInnen im Rahmen des Rechtsstellungsverbesserungsgesetzes wesentliche Erleichterungen geschaffen, die jetzt wieder abgeschafft werden.

Ein Zwei‐Klassen‐System bei der Aufnahme von Asylsuchenden darf es nicht geben. Es ist diskriminierend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar – denn ob ein Asylantrag berechtigt ist oder nicht, steht erst am Ende eines Asylverfahrens fest und darf nicht vorweggenommen werden.

Die Arbeiterwohlfahrt befürchtet zudem, dass durch die drei geplanten großen Verteilzentren für Flüchtlinge die Ressentiments in der Bevölkerung deutlich ansteigen könnten (geplant sind die Verteilzentren in Selchow am Flughafen BER, Lüneburger Heide und bei Heidelberg). Dieses einerseits, weil die geplante große Anzahl von Menschen in Unterkünften für die einheimische Bevölkerung beängstigend sein könnte und es rechtsgerichteten Gruppen einfacher macht, Ängste zu schüren und andererseits, da Regionen für die Großunterkünfte gewählt wurden, die nur schwierig den Kontakt zur Bevölkerung ermöglichen werden. Gerade dieser bewusst hergestellte Kontakt zwischen den Menschen auf der Flucht und den Einheimischen hat sich aber bewährt als wirkungsvolle Maßnahme zum sozialen Zusammenhalt und zur Willkommenskultur.

4. Negierung des Gender-Aspektes

Für sehr problematisch halte ich die völlige Negierung des Gender-Aspektes und damit der geschlechtsspezifischen Notlagen bis hin zur sexuellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf der Flucht bzw. in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen. Dieses Regierungsverhalten widerspricht der Istanbul Konvention. Dabei kennt die Bundesregierung diese Notlagen: Schon 2004  lieferte eine Studie des Familienministeriums zu „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ Hinweise: 79 Prozent der stichprobenartig befragten weiblichen Flüchtlinge gaben an, in Deutschland psychischer Gewalt ausgesetzt zu sein, 51 Prozent sprachen von körperlicher, 25 Prozent von sexueller Gewalt. Gerade hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die weitere Studie „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften“ veröffentlicht. Hier wird der mangelhafte Schutz von Frauen angeprangert, die nach Deutschland geflohen sind.

5. Einschränkung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Gesetz sieht Leistungsreduzierungen für Menschen vor, über deren Asylrecht oder Ausreisepflicht noch nicht entschieden wurde, außerdem für vollziehbar ausreisepflichtige AusländerInnen, ddenen keine Duldung gewährt wurde oder deren Duldung abgelaufen ist.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom Juli 2012 klargestellt, dass das Menschenrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums allen Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zukommt. Die Höhe existenzsichernder Leistungen darf sich ausschließlich am Bedarf, nicht aber an migrationspolitischen Überlegungen orientieren. „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 2012 ausdrücklich festgestellt.

6. Einführung von Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG sollen die Behörden den Asylsuchenden künftig jegliches Bargeld, d.h. das "Taschengeld" zur Deckung ihres soziokulturellen Teilhabebedarfs an der Gesellschaft und zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen (Telefon, Fahrgeld, Anwalt, Kommunikation, Bildung, Kultur usw.) unter Hinweis auf die Substitution dieses Bedarfs durch Sachleistungen in den EAEs und GUs dauerhaft teilweise oder vollständig streichen können.

Die neue Sollvorschrift für die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip ist ein großer Schritt zurück in die 90er Jahre. Die mühsam errungenen Fortschritte im letzten Jahr werden damit zunichte gemacht.

Die Anwendung des Sachleistungsprinzips bedeutet nicht nur einen höheren Verwaltungsaufwand, sondern erschwert auch eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Stattdessen sollen die Asylsuchenden künftig für den persönlichen Bedarf "Sachleistungen" beantragen, also für jede Sim‐Karte, Briefmarke oder Fahrkarte zum Arzt, für jeden Besuch bei einer Beratungsstelle oder Anwalt usw. erst einen begründeten Antrag bei der Leitung der Erstaufnahmeeinrichtung stellen müssen.

Im Ergebnis ist absehbar, dass bundesweit der Betrag je nach politischer Couleur festgesetzt, gekürzt oder gestrichen werden wird.

7. Abschiebungen ohne Vorankündigung  - de facto Abschaffung der Härtefallkommissionen

Mit dem Verbot der Ankündigung einer Abschiebung wird die Arbeit der Härtefallkommissionen de facto abgeschafft. Dabei hat sich das Härtefallkommissionsverfahren trotz erheblicher anfänglicher Bedenken einiger Bundesländer in den meisten Bundesländern bewährt. Es hat sich herausgestellt, dass das Verfahren in vielen humanitären Fällen, in denen eine Aufenthaltsbeendigung als nicht mehr vertretbar erschien, zu einer vernünftigen Lösung führen konnte.

8. Beschäftigungsverbot für Personen aus sicheren Drittstaaten

Ein generelles Arbeitsverbot für AusländerInnen soll verhängt werden, wenn sie sich in das Inland begeben haben, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, nicht vollzogen werden können oder sie Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes sind und ein nach dem 31. August 2015 gestellte Asylantrag abgelehnt wurde. Das geplante gesetzliche Arbeitsverbot für Geduldete, die das Abschiebehindernis selbst zu vertreten haben, wird kontraproduktiv wirken und fördert Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Ausbeutungsverhältnisse.

Aus Art. 15 Abs. 1 Asyl-Aufnahme-Richtlinie 2013/33/EU ergibt sich, dass spätestens neun Monate nach der Stellung des Asylantrags ein Arbeitsmarktzugang zu gewähren ist. Dies gilt auch für AsylbewerberInnen aus sicheren Herkunftsstaaten, solange das BAMF noch nicht über den Antrag entschieden hat!