Die SPD-Bundestagsfraktion hält an der Reform der Berufsausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege fest. Mit dem geplanten Pflegeberufegesetz wird die generalistische Pflegeausbildung eingeführt, die zur Aufwertung der Pflege insgesamt beiträgt, die Durchlässigkeit im Berufsfeld fördert, die beruflichen Perspektiven der Pflegefachkräfte verbessert und insbesondere auch der Altenpflege die längst überfällige EU-weite berufsrechtliche Anerkennung verschafft. Kurzum, mit dem Pflegeberufegesetz wird die Attraktivität des Berufs gesteigert. Die aus der CDU jüngst vorgebrachten Zweifel am im Koalitionsvertrag vereinbarten Regierungsvorhaben stellen eine verirrte Einzelmeinung dar und werden zu Recht scharf kritisiert - unter anderem von der SPD, vom Deutschen Pflegerat und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe, von Wohlfahrtsverbänden als auch vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung.
In Zeiten des demographischen Wandels brauchen wir eine zukunftsgerechte Berufsausbildung, die Pflegefachkräfte zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen befähigt und ihnen Kernkompetenzen für ein präventives, kuratives, rehabilitatives, palliatives und sozial-pflegerisches Handeln vermittelt.
Mit der generalistischen Grundausbildung werden Pflegefachkräfte für eine Tätigkeit in der ambulanten, teilstationären und stationären Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege qualifiziert. So ausgebildete Pflegefachkräfte sind in ambulanten Pflegediensten, Senioren- und Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen universeller und flexibler einsetzbar. Hier erlernen und erarbeiten sie sich ihre Spezialisierungen. Dank dieser neuen Durchlässigkeit bestehen für die einzelne Pflegefachkraft mehr Einsatzmöglichkeiten - somit auch ein Mehr an Selbstbestimmung und Entscheidungsmöglichkeit darüber, in welchem Bereich frau/mann tätig sein möchte. Der Beruf Pflege bleibt so länger attraktiv, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege im eigenen Lebenslauf besser plan- und umsetzbar, ein vorzeitiges Verlassen des Dienstleistungssektors Pflege wird unwahrscheinlicher.
Die engere Verzahnung der Alten- und Krankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde in zahlreichen Modellprojekten längst umfassend nachgewiesen. Ohne diese verbesserte und zukunftsorientierte Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an die sich im Wandel befindlichen Pflegeanforderungen und Versorgungsstrukturen letztlich nicht erfüllbar. Eine Gefährdung des Erfolges der Pflegestärkungsgesetze I und II sowie des Krankenhausstrukturgesetzes ist im Interesse der PatientInnen und der pflegebedürftigen Menschen als auch der professionell Pflegenden mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen.
Deshalb: Herr Rüddel, Finger weg von der generalistischen Pflegeausbildung!