Hauptmenü

Die Reform der Pflegeberufe wird bald Wirklichkeit

Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) hat das Bundeskabinett am 13. Januar 2016 zugestimmt. Nun wird es dem Deutschen Bundestag zugeleitet und wir Abgeordnete werden in Kürze mit den parlamentarischen Beratungen beginnen. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll noch 2016 endgültig verabschiedet werden, damit die Länder genügend Zeit haben, die Einführung der generalistischen Ausbildung ab 2018 vorzubereiten. Auch den Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

Die geplante Reform der Pflegeausbildung sieht vor, die bisher unterschiedliche Ausbildung für die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege und die Kinderkrankenpflege mit einem einheitlichen Berufsabschluss zu vereinheitlichen. Im Rahmen dieser generalistischen Pflegeausbildung werden Auszubildende kein Schulgeld mehr bezahlen müssen, vielmehr bekommen sie eine Ausbildungsvergütung. Eingeführt wird auch ein Pflegestudium.

Der „Zukunftsberuf Pflege“ wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland in einem vom bundesweiten Fachkräftemangel geprägten Bereich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Eine Reform der Pflegeberufe ist dringend notwendig

Bereits bei den gegenwärtigen Ausbildungsmodellen gibt es rund 40 Prozent Überschneidungen zwischen den Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz. Die Fortführung einer getrennten Weiterentwicklung der Ausbildungen genügt der notwendigen Flexibilität zur Bewältigung der Herausforderungen eines sich ständig verändernden Berufsfelds nicht. Die Reform der Pflegeausbildungen ist zur Sicherung der Fachkräftebasis und der Verbesserung der Pflegequalität notwendig.

Aufgrund des demografischen und epidemiologischen Wandels sowie der Veränderungen in den Versorgungsstrukturen entstehen neue Maßstäbe in der pflegerischen Versorgung. Damit ändern sich auch die bisherigen Anforderungen an das Pflegepersonal. Jede Statistik zeigt, dass unsere Lebenserwartung steigt aber ebenso auch die chronischen Erkrankungen, die Multimorbidität und die Zahl der demenziell und psychisch erkrankten Menschen. Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist daher eine der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben.

Die besonderen Belange älterer Menschen müssen bei der Pflege im Krankenhaus immer stärker berücksichtigt werden. Die Verkürzung der Liegezeiten in den Krankenhäusern führt dazu, dass immer komplexere Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste und in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden müssen. Denn: In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell erkrankter PatientInnen, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der BewohnerInnen zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen. Die Pflegeausbildung muss auch stärker als bisher auf die spezifischen Anforderungen an die Pflege (chronisch) kranker Kinder und Jugendlicher sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen.

Neue, sich wandelnde Versorgungsstrukturen erfordern, dass künftig in der Pflegeausbildung Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings vermittelt werden. Der pflegewissenschaftliche Fortschritt muss dabei Grundlage sein. Erforderlich ist daher eine übergreifende pflegerische Qualifikation.

Der Pflegeberuf ist ein verantwortungsvoller Beruf, der Achtung und Wertschätzung verdient. Aber leider wird die Arbeit am Menschen noch weniger wertgeschätzt als die Arbeit an Maschinen. Obwohl die Arbeitsplätze hier sicher sind, herrscht in der Pflege ein Fachkräftemangel. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz steigern wir die Attraktivität der Pflege, entwickeln diese zukunftsgerecht weiter und verbessern ihre Qualität - wir sichern also nachhaltig die Fachkräftebasis. Das Schulgeld wird abgeschafft und eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt. Das ist ein wichtiges Signal zur Aufwertung eines Berufs, in dem zu 80 Prozent Frauen arbeiten. Die neue Pflegeausbildung ist auch ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit.

Es gibt keine Dreigliederung der Pflegeberufe mehr, sondern einen einheitlichen Berufsabschluss mit einem einheitlichen Berufsbild. Die neue Pflegeausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor – unabhängig vom Einsatzort oder vom Alter der pflegebedürftigen Menschen. Erleichtert wird der Wechsel zwischen einzelnen Pflegebereichen. Pflegefachfrauen und -männer erhalten künftig mehr Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Das nutzt allen: den Pflegekräften wie den Pflegebedürftigen. Geschaffen wird also ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem, welches die Pflegeausbildung den Anforderungen an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und zukünftigen Pflegebedarfe gerecht werden lässt. Zudem wird die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Gleichzeitig bildet die Pflegeausbildung die Grundlage für eine im Sinne lebenslangen Lernens erforderliche Fort- und Weiterbildung, die Spezialisierungen ermöglicht.

Aufgrund des in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels soll die im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ eingeführte Möglichkeit einer dreijährigen Umschulungsförderung bis zum Start der neuen Pflegeausbildung in einem gesonderten Verfahren verlängert werden.

Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, zu der ein Zugang sowohl mit einem mittleren Schulabschluss, als auch bei Vorliegen weiterer Qualifikationen mit Hauptschulabschluss sowie mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich ist, sieht der Gesetzentwurf eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung vor. Damit wird die Attraktivität der neuen Ausbildung für alle Schulabgänger gestärkt und den vorhandenen Pflegekräften neue Karrieremöglichkeiten eröffnet.

Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden.