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Bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen ist sichergestellt

Seit Jahren sprechen wir SozialdemokratInnen uns für eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen aus. Unser Einsatz war erfolgreich. Nach mehreren Dialogsitzungen mit VertreterInnen der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik, des Ministeriums und der Selbstverwaltung liegt nun ein tragfähiges Konzept vor, das sowohl die Versorgungsqualität der PatientInnen mit psychischen Erkrankungen deutlich verbessert als auch den Auftrag für ein neues Vergütungssystem in der stationären Psychiatrie erfüllt.

Am 18. Februar 2016 wurden die konsentierten Eckpunkte vorgestellt, die noch in diesem Jahr gesetzlich umgesetzt werden sollen. Alle Forderungen aus dem Klausurbeschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 8.1.2016 sind erfüllt.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesen Vereinbarungen eine drohende Ökonomisierung der Psychiatrie abgewendet haben und am Allerwichtigsten: Die Qualität der Behandlungen wird deutlich verbessert. Nun wird es darauf ankommen, dass alle Beteiligten die Neuausrichtung des PEPP aktiv und konstruktiv begleiten, um den nun geplanten Umsetzungsprozess auch zum Erfolg zu führen.

Erfreuliche Neuausrichtungen verbessern die Versorgung psychisch kranker Menschen

Mit der Neuausrichtung der zukünftigen Finanzierung wird auf das bisher erprobte PEPP (Pauschaliertes Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychotherapie)-System verzichtet, welches sich an den Fallpauschalen in Krankenhäuern orientiert hat. Der neue Fahrplan für eine Neuausrichtung des PEPP ist ein ermutigendes Signal für alle psychisch Kranken.

Erfreuliche Weiterentwicklungen sind:

Home-Treatment: sektorenübergreifende Versorgung durch Einführung einer komplexen psychiatrischen Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld

Die starren Grenzen zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung werden deutlich reduziert. Diese sektorübergreifende Zusammenarbeit ist gerade im Bereich der psychischen Erkrankungen sehr sinnvoll, die Versorgungsstrukturen vor Ort werden weiterentwickelt. PatientInnen mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig im Rahmen des sogenannten Hometreatments in ihren eigenen vier Wänden durch spezialisierte Behandlungsteams der Krankenhäuser individuell versorgt werden. Damit werden nicht notwendige Krankenhausaufenthalte vermieden und Patienten in Krisensituationen unterstützt, für die es bisher keine Versorgung gab. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass auch die Angehörigen mit dieser Behandlungsalternative zufriedener sind und sich mehr entlastet fühlen als durch einen stationären Aufenthalt.

Ausgestaltung als Budgetsystem

Zur Neuausrichtung des Psych-Entgeltsystems gehört die Stärkung der VerhandlungspartnerInnen vor Ort: Statt einheitlicher Pauschalen für alle, vereinbaren die VerhandlungspartnerInnen vor Ort künftig Budgets, die den regionalen, hausindividuellen und versorgungsspezifischen Besonderheiten gerecht werden. Die Budgets orientieren sich an einem Kalkulationssystem, dem Qualitätsvorgaben, insbesondere evidenzbasierte Behandlungsgleitlinien und die Personalausstattung gemäß der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), zu Grunde liegen.

Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen

Die Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen zur Herstellung von Transparenz und Leistungsgerechtigkeit erfolgt weiterhin gestützt auf empirische Daten. Perspektivisch erfolgt die Kalkulation insbesondere auf den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegenden Qualitätsvorgaben.

Verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung

Eingeführt werden verbindliche, auf Leitlinien gestützte Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen. Erreicht werden sollen eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung und die Herstellung von Transparenz und Leistungsgerechtigkeit. Der G-BA wird beauftragt, die Mindestvorgaben in seiner Qualitätsrichtlinie festzulegen. Bei der Festlegung hat der G-BA die Anforderungen der Psych-PV zur Orientierung heranzuziehen. Er hat dabei v.a. den in Leitlinien abgebildeten medizinischen Kenntnistand angemessen zu berücksichtigen.

Krankenhausvergleich als Transparenzinstrument

Der Krankenhausvergleich ist das erforderliche Instrument zur Herstellung von Transparenz. Er bietet den Vertragsparteien in den Verhandlungen vor Ort die erforderliche Orientierung, um eine Annäherung der nicht auf strukturelle Besonderheiten zurückgehenden Preisunterschiede zu erreichen. Ziel ist es, flexibel "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu vergüten. Die Vertragsparteien auf Bundesebene werden mit der Entwicklung des Krankenhausvergleichs beauftragt.

Einführungsphase des neuen Entgeltsystems

Die Neuausrichtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das neue Psych-Entgeltsystem erfolgt im Jahr 2016. Es wird angestrebt, das neue Entgeltsystem ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psychiatrie-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen anzuwenden.