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Reform der Pflegeberufe: Die Akzeptanz erhöhen

Heute berät der Bundesrat im sogenannten ersten Durchgang über den zustimmungsbedürftige Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG, Bundesratsdrucksache 20/1/16). Von vielen Seiten werden richtigerweise die Bemühungen erhöht, die Akzeptanz des Gesetzesvorhabens in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Die KritikerInnen und GegnerInnen machen derzeit das Umgekehrte.

Sowohl Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege Karl-Josef Laumann (CDU) gehören zu den Unterstützern für die Generalistik. Der Pflegebeauftragte Laumann hatte sich am 17. Februar 2016 an alle „Verbände und Institutionen der Pflege“ unter dem Motto: „Pflegeberufereformgesetz - Generalistik jetzt!“ gewandt, um für die Pflegeberufsausbildung zu werben.

Am 25. Februar 2016 wurde der Aufruf „Generalistik jetzt!“ auf einer Pressekonferenz öffentlich vorgestellt. 41 Institutionen unterstützen bereits den Aufruf. Zeitgleich wurde die Webseite Generalistik-jetzt! freigeschaltet.

Zu den Eckpunkten des Aufrufes gehören:

  • Es werden erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner definiert, für die nur sie befähigt sind.
  • Die Inhalte der Ausbildung werden durch eine Fachkommission aus PflegeexpertInnen festgelegt und kontinuierlich weiterentwickelt.
  • Die Ziele der Ausbildung sind stärker als bisher auf Gesundheitsförderung und Rehabilitation sowie Anleitung und Beratung ausgerichtet.
  • Der Zugang zur Ausbildung steht allen geeigneten BewerberInnen mit einem 10-jährigen Schulabschluss offen.
  • Endlich wird das Schulgeld flächendeckend abgeschafft.
  • Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Bestandteil der generalistischen Ausbildung ist ein individuell wählbarer Vertiefungseinsatz in einem Pflegebereich.
  • Die neue Finanzierung macht die Ausbildung auch für Betriebe attraktiver. Eine Kostenverteilung erfolgt nun auf alle Schultern. Ausbildungsbetriebe haben dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile mehr gegenüber nicht ausbildenden Betrieben, vor allem in der Altenpflege.
  • Selbstverständlich gibt es einen Bestandsschutz für bestehende Berufsabschlüsse der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege sowie der Altenpflege.
  • Auch die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung wird die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen, zur Weiterentwicklung der Qualität der Pflege beitragen und das Selbstbewusstsein der Pflege stärken. Dies ist eine deutliche Aufwertung des Pflegeberufs.
  • Die einheitliche Pflegeberufsausbildung wird im Unterschied zum heutigen Altenpflegeberuf im gesamten EU-Ausland anerkannt und ermöglicht eine EU-weite berufliche Mobilität.