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Präventionsgesetz: Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen

Die mit dem Präventionsgesetz  2015 eingeführte Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat nun erstmals bundeseinheitliche trägerübergreifende Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet. Gemeinsame Ziele sind nun „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“. Mit dieser Orientierung am Lebenslauf ist es grundsätzlich möglich, alle Menschen mit lebensweltbezogener Prävention zu erreichen - angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu entsprechenden Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen.

Prioritäre Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen. Für diese beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen nicht nur die Handlungsfelder, sondern auch das Leistungsspektrum und die Beiträge, die die jeweiligen Sozialversicherungsträger dazu leisten, sowie die bei konkreten Maßnahmen zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen.

Mit der Entscheidung über Ziele und Zielgruppen hat die von der gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung getragene NPK die Voraussetzungen für den Start der nationalen Präventionsstrategie geschaffen - und damit eine gesetzliche Kernaufgabe umgesetzt. An der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt haben auch VertreterInnen von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, PatientInnen sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung.

Die von den Sozialversicherungsträgern mit den zuständigen Stellen in den Ländern zu schließenden Landesrahmenvereinbarungen regeln die Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen in den Ländern und Kommunen.

Im Herbst 2016 werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert. Dabei sind die Bundesrahmenempfehlungen als lernendes System zu verstehen. 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz erstmals den im Vierjahresturnus erscheinenden trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen. Dieser Bericht wird Transparenz schaffen und aufzeigen, welcher Träger was gefördert hat, welche Ziele erreicht und welche Erfahrungen bei der Zusammenarbeit gemacht wurden. Wir erhoffen uns auch Hinweise zu Präventionsbedarf und -potenzialen in der Bevölkerung.