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Pflegeberufereformgesetz: Die Eckpunkte der Ausbildungsverordnung liegen vor

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit haben am 2. März 2016 gemeinsam „Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetz“ veröffentlicht. Darin sind detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung, zur Praxisbegleitung und -anleitung, zu den Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zum berufsqualifizierenden Pflegestudium enthalten.

Auf der Basis der vorliegenden Eckpunkte wird in einem engen Dialog mit den Fachleuten der Pflege der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erarbeitet. Beabsichtigt ist die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Nach Zeitplanung der Ministerien könnte der erste Ausbildungsjahrgang ab 2018 beginnen. Der Bundesrat hat den Bundestag aber jüngst aufgefordert, den Start um ein Jahr zu verschieben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer einheitlichen generalistischen Pflegeausbildung für Menschen jeden Alters zu machen. Abgeschafft wird das privat zu zahlende Schulgeld, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung.

Der Deutsche Pflegerat begrüßte die Vorlage der Eckpunkte. Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates e. V. (DPR), hat das Angebot zu weiteren Gesprächen und zur Einbeziehung der Fachleute für die präzise Ausgestaltung bereits angenommen. Diese müsse auch in den Händen der Profession Pflege liegen. „Die Pflege ist lange genug fremdbestimmt gewesen.“

Auch die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Christel Bienstein, plädiert für eine generalistische Pflegeausbildung wie sie es überall in Europa gebe. Mit Hinweis auf Schweden, wo es zum Beispiel keine Kinderkrankenschwestern mehr gebe, entkräftet sie auch die jüngst erhobenen Aussagen zur Gefahr eines Anstiegs der Säuglingssterblichkeit in Deutschland. „In Schweden ist die Säuglingssterblichkeit nicht höher geworden.“ Sie plädierte zudem für eine zusätzliche mögliche Ausbildung zu einer Pflegeassistenz. Hierfür liegt die Verantwortung allerdings der Ebene der Bundesländer.

Einige zentrale Regelungsbereiche der generalistischen Pflegeausbildung

  • Die dreijährige (bzw. in Teilzeit höchstens fünfjährige Ausbildung beginnt mit einer gemeinsamen Grundausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet. Daran schließt sich eine Schwerpunktsetzung im jeweiligen Wahlbereich der Auszubildenden an. Die Ausbildung umfasst mindestens 4.600 Stunden, davon 2.100 Stunden in Form eines Unterrichts in der Pflegeschule und 2.500 Stunden in Form einer praktischen Ausbildung.
  • In der Pflegeschule sollen 900 bis 1.000 Stunden für den Bereich „Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten und evaluieren“ verwendet werden. Zudem werden 250 bis 300 Stunden für den Bereich „Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten“ angesetzt.
  • Ein großer Teil der Ausbildung findet also in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen statt. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung (mind. 1.300 Stunden) soll beim Träger der praktischen Ausbildung erfolgen. Jede auszubildende Person soll jeweils 400 Stunden in den Bereichen „Stationäre Akutpflege“, „Stationäre Langzeitpflege“ und „Ambulante Akut-/Langzeitpflege“ sowie je 120 Stunden in den Bereichen „Pädiatrische Versorgung“ und „Psychiatrische Versorgung“ verbringen. Beim Träger der Ausbildung müssen der flexible Orientierungseinsatz und ein Pflichteinsatz (jeweils 400 Stunden) durchgeführt sowie darüber hinaus auch der Vertiefungseinsatz (500 Stunden) geleistet werden. Weitere vom Auszubildenden gewählte Module können die Stundenanzahl beim Ausbildungsträger ebenfalls erhöhen. Eine Spezialisierung erfolgt also durch die Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung.
  • Die mit diesen Stundenzahlen hinterlegten Themenbereiche werden in der endgültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch weiter konkretisiert. Eine mit PflegeexpertInnen zu besetzende Fachkommission erarbeitet den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan für die gesamte Ausbildung mit „empfehlender Wirkung“.
  • Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung gewährleisten die Verzahnung von Theorie und Praxis gemeinsam.
  • Die generalistische Ausbildung soll so ausgestaltet werden, dass sie den Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genügt.

Fragen und Antworten zum Pflegeberufe-Gesetz

Warum ist die Reform notwendig? Was sieht die Ausbildung zukünftig vor? Wann soll es losgehen? Das Bundesministerium für Gesundheit hat Fragen und Antworten zusammengestellt.