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Rede zur Änderung des Sexualstrafrechts - die Istanbul-Konvention muss umgesetzt werden

In meiner Rede zur Änderung des Sexualstrafrechts machte ich deutlich: Wir müssen die Istanbul-Konvention endlich umsetzen. Die Opfer von sexualisierter Gewalt sind Frauen, Männer, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen - am häufigsten betroffen sind Frauen. Wir brauchen die "Nein heißt Nein"-Regel der Istanbul-Konvention. Jede gegen den eigenen Willen und ohne das eigene Einverständnis durchgeführte sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Katja Keul, Ulle Schauws, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung Drucksachen 18/5384, 18/7748.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Vielen Dank. – Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt die Kollegin Mechthild Rawert, SPD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der SPD)

Mechthild Rawert (SPD): Ich möchte anfangen mit der Rolle der Eltern. In Vorbereitung auf das Gespräch hier habe ich mich mit Jugendverbänden in Verbindung gesetzt und gefragt, ob die Jugendverbände zum Beispiel eine Positionierung zu den Ereignissen in Köln erstellt haben. Sie arbeiten noch daran. Sie haben aber auch gesagt, bei der Jugendverbandsarbeit sei es von Bedeutung und selbstverständlich, dass zum Beispiel Frauen im Kontext von Werbung kein Objekt der Verfügbarkeit seien. Sie haben aber dezidiert nicht eine Haltung vertreten, wie sie einige aus Baden-Württemberg vertreten, zum Beispiel klerikale Vertreter, die dezidiert gegen Sexualaufklärung in der Schule auftreten.

Doch zum Thema. Einige, die mich kennen, wissen, dass ich für „Nein heißt nein“ bin, und wir führen diese Diskussion auch in meiner Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich sage dies auch vor diesem Hintergrund: Ich bin Mitglied des Europarates, von Ihnen allen entsandt, wie auch die anderen Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktionen. Es ist unsere Aufgabe, für die Istanbul-Konvention zu kämpfen, zumal ich auch noch die Kampagnenbeauftragte für Deutschland des Netzwerkes „Gewaltfreies Leben für Frauen“ des Europarates bin. Deswegen bin ich bei bestimmten Dingen misstrauisch.

1972 ist der Dreizehnte Abschnitt – wie heißt der noch? –, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, eingeführt worden. Es hat dann aber 25 Jahre gedauert, bis 1997 die Vergewaltigung in der Ehe strafbewehrt wurde.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir heute schon einmal gehört!)

Jetzt, 19 Jahre später, sollten wir hier alle den Mut haben, tatsächlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf sexuelle Integrität umzusetzen und zu sagen: Nein heißt nein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Herrn Hoffmann hatte ich am Anfang erfreulicherweise so verstanden, als wären wir einer Meinung. Hinterher war ich mir nicht mehr ganz so sicher, ob ich das richtig verstanden hatte.

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Kann passieren!)

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Frau Kollegin Rawert, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Winkelmeier-Becker?

 

Mechthild Rawert (SPD):

Ja, gerne.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Bitte schön.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Mich würde interessieren, was Sie dazu sagen, dass das Ministerium zunächst davon ausgegangen ist, dass die Reformen zum Thema Kinderpornografie ausreichen, um die Istanbul-Konvention zu erfüllen, und dass das Ministerium zunächst keinen weiteren Handelsbedarf gesehen hat.

Mechthild Rawert (SPD): Der Dreizehnte Abschnitt des Strafgesetzbuches umfasst die unterschiedlichen Bereiche der sexuellen Selbstbestimmung. Der Antrag hier bezieht sich auf § 177 und § 179 und auf die Klärung der Frage der Erheblichkeits- – Ich bin keine Juristin. Wie heißt das weiter?

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 184!)

– Ja, das weiß ich, aber wie heißt der Begriff? – Also, irgendetwas muss erheblich sein.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 Das Erheblichkeitserfordernis. In jedem Fall sollte in der Reformkommission alles geklärt werden, damit dieser gesamte Paragraf in den unterschiedlichsten Bereichen verändert wird.

Wir haben neben der Istanbul-Konvention noch die Lanzerote-Konvention. Dazu hat es bereits Beschlüsse gegeben, die sind aber jetzt nicht Gegenstand dieser Diskussion.

Zurück zur Istanbul-Konvention. In den verschiedenen Bundesländern gibt es schon gute Modellprogramme, die durchgeführt wurden und werden. Das sage ich, weil Sie sich Sorgen darüber gemacht haben, dass die Beweiskraft nicht dargestellt werde. In Niedersachsen gibt es das Modellprojekt Netzwerk „ProBeweis“. Hier in Berlin gibt es ausgesprochen gute Beratungsstellen und Gewaltschutzambulanzen. Wir haben die Polizei geschult und sensibilisiert. Infolgedessen muss niemand Angst haben, dass Frauen – ich mag es fast nicht wiederholen – die Kontrolle verlieren und es plötzlich zum Geschlechtsverkehr kommt; denn das ist nicht das, worüber wir hier diskutieren.

Wir diskutieren aber auch über die Angst vieler, dass nach Logik der Kritiker die Gesellschaft nicht durch die kriminelle sexuelle Handlung, sondern durch ihre gerechte Strafe erschüttert wird. Das wollen die Frauen nicht.

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Läuft die Uhr schon wieder?)

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Wir gehen davon aus, dass die Frage jetzt beantwortet ist, ja?

Mechthild Rawert (SPD):

Ja.

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Beantwortet ist sie nicht, aber ich darf mich setzen!)

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Okay, danke. Dann darf die Frau Kollegin Winkelmeier-Becker sich wieder setzen, und die Frau Rawert fährt in ihrer Rede fort. – Jetzt möchte aber der Kollege Hoffmann etwas fragen

Mechthild Rawert (SPD): Ja, gerne.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Offene Koalitionsgespräche! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Könnt ihr eure Koalitionsgespräche nicht woanders führen?)

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Hier hat jeder das Recht, eine Frage zu stellen. – Bitte schön, Herr Kollege.

Alexander Hoffmann (CDU/CSU):

Danke. – Frau Kollegin Rawert, ich bin sehr dankbar, dass Sie die Frage zulassen. Ich wollte das nämlich etwas konkretisieren. Vielleicht hat die Kollegin Winkelmeier-Becker die Frage so formuliert, dass Sie sie nicht wirklich verstanden haben. Deswegen will ich einmal nachfassen.

Die Chronologie ist ja wie folgt: Am 7. April 2014 gab es eine Rückmeldung aus dem Bundesjustizministerium, ich nehme an, getragen vom Bundesjustizminister. Darin kam der Satz vor, dass man bezüglich § 177 StGB keinen Handlungsbedarf sehe. Das war im April. Dann sind Monate vergangen. Es gab eine öffentliche Diskussion, an der auch wir uns beteiligt haben. Im Herbst gab es dann einen Schwenk. In der Zwischenzeit gab es Berichte über Gespräche, auch mit SPD-Ministerinnen, in denen der Minister mit Hinweis auf den fehlenden Handlungsbedarf unter Umständen gesagt haben soll, dass man das „zu weiblich“ sehe. Mich würde jetzt schon einmal interessieren: Woher kam denn dann der Schwenk?

Diese Frage formuliere ich mit Blick auf einen zweiten Problemkreis, der heute im Mittelpunkt steht: Wir haben einen Referentenentwurf, den bislang eigentlich nur die Kollegen der Union hier verteidigt haben. Die SPD hat diesbezüglich zur Sache noch gar nichts gesagt.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Nein! Der ist super! Hervorragend!)

Hoffen Sie, dass wir auch noch einen Schwenk hinbekommen und wir in diesem Referentenentwurf, der im Augenblick auf dem Tisch liegt, das Prinzip „Nein heißt nein“ noch deutlicher herausarbeiten können, was wir uns sehr wünschen?

Mechthild Rawert (SPD):

Fangen wir mit dem Letzten an. Es gibt mittlerweile den Kabinettsentwurf, der allen zugänglich ist, zumindest über das Internet. Es ist vereinbart – das ist Ihnen ja auch bekannt –, dass gerade beim Thema „Grabscherei“ – Sie haben es erwähnt – im parlamentarischen Verfahren auf jeden Fall nachgebessert wird. „Nein heißt nein“ heißt aber mehr, als nur einzelne Schutzlücken zu schließen. Wir haben, um die Istanbul-Konvention umzusetzen, diesen Kabinettsentwurf im parlamentarischen Verfahren anzureichern. Das ist unsere Herausforderung.

Ich weiß, dass zum Beispiel auch für Frau Widmann-Mauz – sie hat sich gestern in der Presse entsprechend zitieren lassen – die sexuelle Selbstbestimmung der Frau nicht verhandelbar ist. Auch sie steht klar für „Nein ist nein“ und für eine weiter gehende Anreicherung des Kabinettsentwurfs bezüglich der sexuellen Belästigung. Sie möchte noch mehr. Ich würde da sehr gerne sehr eng mit ihr kooperieren. – Ja.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben immer wieder die unterschiedlichsten Begrifflichkeiten benutzt. Das ist für Juristinnen und Juristen vielleicht einfach, für Laiinnen und Laien jedoch nicht so einfach zu verstehen. Wir reden von sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, sexueller Beleidigung, Vergewaltigung, und über § 184 h StGB gibt es die Anforderung der Erheblichkeit. Was wir brauchen – das ist unsere Verantwortung als Parlamentarierinnen –, ist aber eine klare und eindeutige Botschaft. Wir dürfen nicht nur über mehr Ausnahmen reden, sondern müssen auch klar und deutlich sagen, und zwar jedem, egal ob Mann oder Frau, ob eingewandert, zugewandert, einheimisch oder geflüchtet, dass es einen lückenlosen Schutz vor sexualisierter Gewalt gibt, und auch egal ob diese im öffentlichen oder im häuslichen Umfeld passiert.

Dieser Gesetzentwurf – Sie haben es erwähnt – betrifft mehrere Gruppen: Die meisten Opfer sind Frauen. Aber auch Männer können Opfer werden. Der Gesetzentwurf ist auch an die transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen adressiert. Ich denke, sie müssen dezidiert gesehen werden, weil wir auch für ihren Schutz Verantwortung tragen.

Jede und jeder hat das Recht und die Pflicht – dazu fordert uns der Gleichstellungsauftrag unseres Grundgesetzes neben der völkerrechtlichen Verpflichtung der Istanbul-Konvention auf –, dafür Sorge zu tragen, dass niemand Angst haben muss, sich irgendwo frei zu bewegen. Das ist, denke ich, einer der Prüfsteine, mit dem wir das Thema jetzt angehen müssen. Denn es muss Schluss sein mit der Straflosigkeit von Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Das hat politisch – dessen bin ich mir sehr bewusst – eine hohe Symbolkraft, zum einen für uns Ältere, zum anderen aber noch mehr für die jungen Frauen und Männer, die davon ausgehen und darauf vertrauen, dass sie in einer partnerschaftlichen Beziehung leben.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Frau Kollegin.

Mechthild Rawert (SPD):

Niemand von uns könnte den Töchtern, Nichten oder deren Freundinnen erklären, dass – Entschuldigung, ich zitiere Sie – die Mädchen letztendlich –

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Frau Kollegin Rawert, Sie hatten jetzt schon fast die doppelte Redezeit.

Mechthild Rawert (SPD):

– ja, sofort – die Kontrolle verlieren und daher angreifbarer sind als die jungen Männer. Diese Partnerschaftlichkeit muss umgesetzt werden. Wir müssen dazu gemeinsam die Istanbul-Konvention umsetzen. Danke.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

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Redemanuskript Mechthild Rawert Änderung des Sexualstrafrechts.pdf169.47 KB