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Pflege gehört in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Diskussionen

Bundestagsabgeordnete vertreten ihre Themen nicht nur im Bundestag und ihrem eigenem Wahlkreis, sondern auch darüber hinaus. So konnte ich auf Einladung meiner Kollegin Helga Kühn-Mengel (SPD) die Pflegestärkungsgesetze und weitere Reformen für eine gerechte Pflege im Alten Casino im nordrhein-westfälischen Euskirchen vorstellen. Helga Kühn-Mengel ist Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des Gesundheitsausschusses. Die Veranstaltung am 10. April 2016 für eine moderne und menschliche Pflege stieß auf bei Fachleuten aus dem Gesundheits- und Pflegebereich sowie vielen BürgerInnen auf breites Interesse. Vielen Dank dafür!

Die beschlossenen Gesetze verbessern die Situation der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen als auch die in der Pflege beruflich Tätigen. Die Leistungen werden erhöht und die Tätigkeiten aufgewertet. Mit dem 2015 verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz II wird ein zentrales Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion endlich umgesetzt: der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Seine Einführung und auch die damit verbundene neue Begutachtungsmethodik ist der Kern des Gesetzes. Es findet endlich eine gleichwertige Anerkennung der körperlichen, der kognitiven und der psychischen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit statt. Im Gegensatz zum bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden ab dem 1.1.2017 nicht mehr nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen bei den neuen Pflegegraden berücksichtigt. Die Einschränkungen von an Demenz Erkrankten und psychisch erkrankten Menschen werden nun gleichrangig in der Begutachtung behandelt.

 Die Große Koalition aus SPD und CDU hat damit 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und nach der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes I (im Jahr 2014) einen Meilenstein in der Sozialversicherungsreform gesetzt. Dies geht nicht zuletzt auf die jahrelange inhaltliche Vorbereitung der SPD-Bundestagsfraktion zurück, die ihren Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden hat.

Pflege muss als Arbeitsfeld attraktiver werden - und für die Beschäftigten vor allem bleiben

In meinem Vortrag habe ich umfassend die gesamtgesellschaftliche Situation in Deutschland dargestellt. In Berlin hat bereits jede dritte Familie irgendwie mit Pflege zu tun. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit Einführung der Pflegeversicherung bundesweit kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 1995 gab es 1,06 Millionen Pflegebedürftige, 2014 bereits 2,63 Millionen Menschen und für das Jahr 2030 werden 3,28 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert, für 2050 4,4 Millionen.

SPD: für eine gerecht finanzierte, moderne und durchlässige Pflegeausbildung

Wir SozialdemokratInnen setzen uns seit langem dafür ein, eine neue Grundlage für eine gerecht finanzierte, moderne und durchlässige Pflegeausbildung zu finden. Dies ist jetzt nach mehr als 10-jähriger Diskussion mit den Pflegefachkräften und ihren Verbänden, mit ExpertInnen aus der Wissenschaft aber auch den Wohlfahrtsverbänden und vor allem mit VertreterInnen der Bundes- und Landesebene sowie mit den Pflegekassen nun gelungen.

Wir alle wissen: Entsprechend der Zahl der Pflegebedürftigen steigt auch der Bedarf an Menschen, die in der Pflege tätig sind, steigt der Bedarf an Pflegefachkräften. Im Deutschen Bundestag debattieren wir gerade das Pflegeberufereformgesetz. Damit schaffen wir die Grundlagen für ein zukunftsfestes Berufsbild „Pflege“. Mit der Reform werden die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann fachgerecht zusammengeführt. Ich bin davon überzeugt: Wir steigern damit die Attraktivität des Pflegeberufs und langfristig die Qualität der Pflege insgesamt. Ich weiß aber natürlich auch, dass eine Reform der Ausbildung alleine nicht genügt, um Menschen für die Pflege zu gewinnen und sie dann auch dort zu halten.

Kommunales Pflegestärkungsgesetz

Noch ist mir der Entwurf für das Kommunale Pflegestärkungsgesetz (KPSG) nicht bekannt. Mir ist folgendes wichtig:
Bei mehr Leistungen braucht es auch mehr Beratung. Deshalb muss es einen Ausbau der Pflegestützpunkte geben. Im Kreis Euskirchen gibt es einen in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg Regionaldirektion Kreis Euskirchen, in anderen Gebieten des Wahlkreises von Helga Kühn-Mengel nicht. Schade! Denn jeder und jede Pflegebedürftige hat das gleiche Recht auf eine fachlich gute und individuell bedarfsgerechte Pflege. Schon heute haben Interessierte - auch im Vorfeld einer eigenen Pflegebedürftigkeit - das Recht auf Beratung: „Nutzen Sie Ihr Recht, sich in Pflegestützpunkten über Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung, über Zuschüsse zur Wohnungsverbesserung, Tages- und Kurzzeitpflege und vieles mehr zu informieren““, so mein immer wiederkehrender Rat.

Ich bin auch der Meinung, dass jede und jeder das gleiche Recht auf eine qualitätsorientierte Pflege hat. Der Bereich „Hilfe zur Pflege“ ist daher sehr bedeutsam.

Sehr gefreut habe ich mich über die anschließende sehr lebhafte Diskussion.

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160410 Vortrag Powerpoint Pflege.pdf341.88 KB