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Mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt: Der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen wird bekämpft!

 Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, wieder Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Für uns SozialdemokratInnen gehört dazu auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir wollen mit dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten und mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen auch verhindern, dass Stammarbeitsplätze durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen gefährdet werden. LeiharbeiterInnen bekommen nun einklagbare Rechte.

Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart. Neben der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und dem geplanten Gesetz zur Entgeltgleichheit zur Schließung der diskriminierenden Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war dies eine zentrale Forderung der SPD.

Wir SozialdemokratInnen begrüßen es daher, dass die CDU/CSU nach monatelanger Blockade im Koalitionsausschuss am 10. Mai 2016 endlich ihren Widerstand gegen dieses Gesetz aufgegeben hat. Nun kann der Gesetzentwurf ins Kabinett und anschließend ins Parlament kommen. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Lohndrückerei. Das ist gut so - vor allem auch für Berlin.

Gute Arbeit braucht klare Regeln

Werkverträge gibt es schon seit über 100 Jahren. Zur Bewältigung von Auftragsspitzen und Überbrückung von Personalausfällen sind Werkverträge und Leiharbeit in unserer hochflexiblen Wirtschaft durchaus auch notwendig. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Stammbelegschaft verdrängt wird oder ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb jahrelang als LeiharbeiterInnen oder mit Werkverträgen arbeiten müssen. 

Der Gesetzentwurf sieht erstmals in der Geschichte eine gesetzliche Regelung vor, die die Rechte der LeiharbeitnehmerInnen stärkt und den Missbrauch von Werkverträgen verhindert: Von den klaren Regeln für ihren Einsatz in Fremdfirmen profitieren über eine Million LeiharbeitnehmerInnen.

Die wichtigsten Regelungen:

  • Künftig dürfen LeiharbeitnehmerInnen nur noch 18 Monate in einem Entleihbetrieb arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, muss eine Einstellung der LeiharbeitnehmerInnen erfolgen. Eine längere Ausleihe soll nur dann möglich sein, wenn es entweder eine Tarif- oder eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.
  • Zudem soll ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten, dass LeiharbeitnehmerInnen nach neun Monaten den Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft haben (Equal Pay). Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn Branchenzuschlagstarife zwischen den Tarifparteien vereinbart wurden. Diese müssen bereits nach sechs Wochen Zuschläge vorsehen und spätestens nach 15 Monaten muss ein Lohn erreicht werden, der mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche übereinstimmt.
  • LeiharbeitnehmerInnen dürfen nicht als StreikbrecherInnen eingesetzt werden.
  • Gegen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen soll durch die Pflicht zur Offenlegung der ArbeitnehmerInnenüberlassung und die Abschaffung der so genannten Vorratsverleiherlaubnis vorgegangen werden. ArbeitgeberInnen, die mit illegalen Werkverträgen arbeitsrechtliche Schutzstandards umgehen wollen, wird so die Möglichkeit genommen, diese später in Leiharbeit umzudeklarieren und nachträglich zu legalisieren. Zukünftig muss in einem solchen Fall der/dem Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bei der EntleiherIn angeboten werden und das vermeintliche Werkunternehmen sowie die EntleiherIn müssen ein Bußgeld bezahlen. Diese Regelung soll eine abschreckende Wirkung auf schwarze Schafe haben.
  • Außerdem wird anhand von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen gesetzlich definiert, wer ArbeitnehmerIn ist. Dadurch soll die missbräuchliche Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz durch Werkverträge verhindert werden.
  • Zudem werden die Informationsrechte des Betriebsrates gestärkt und gesetzlich festgeschrieben.

Mehr Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Berliner Arbeitsmarkt

Das neue Gesetz wird positive Auswirkungen auf den Berliner Arbeitsmarkt haben. In Berlin ist die Zahl der LeiharbeitnehmerInnen zuletzt deutlich gestiegen: von 32.183 im Jahr 2013 auf 33.193 im Jahr 2014 - eine ungute Entwicklung. Diese Entwicklung werden wir SozialdemokratInnen mit dem neuen Gesetz ändern. Schließlich wollen wir „Gute Arbeit“, Ordnung und sichere Arbeitsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt für alle.

Stärkung des Berliner Sozialpartnerdialogs

Die Ausnahmen zur Regel - Beschäftigung von LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich nur noch 18 Monate und gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften nach neun Monaten sind nur dann möglich, wenn eine entsprechende Tarif- oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt bzw. Branchenzuschlagstarife vereinbart worden sind. Dieser Spielraum für branchen- oder unternehmensbezogene Lösungen, stärkt den Berliner Sozialpartnerdialog. Ich wünsche erfolgreiches Verhandeln.