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Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Seit 1992 wird der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung begangen. Ziel war und ist es, auf die Situation von Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und sich dafür einsetzen, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

Am 4. Mai 2016 demonstrierten rund 1.500 Menschen vor dem Bundeskanzleramt und dem Brandenburger Tor gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft. Im Mittelpunkt der Forderungen standen und stehen:

  • Ein Bundesteilhabegesetz, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicherstellt. So wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde;
  • Einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel – weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde – muss endlich umgesetzt werden;
  • Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen zur Teilhabe;
  • Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention;
  • Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion: gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung von Beginn an.

Barrierefreiheit nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch in der Privatwirtschaft forderte Verena Bentele. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nahm Bezug auf den am 12. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stehenden Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung sowie zu mehr Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung müssten ausgebaut werden.

Den Regierungsentwurf zum Bundesteilhabegesetz kritisierte Ursula Engelen-Kefer scharf. Die Leiterin des Arbeitskreises Sozialversicherung im Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte eine grundlegende Überarbeitung, da mit diesem Teilhabegesetz kaum Verbesserungen erreicht würden. Der Gesetzesentwurf befindet sich zu Zeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Die von den Interessensverbänden behinderter Menschen in dem von der Bundesregierung initiierten mehrmonatigen Beteiligungsprozess gegebenen Anregungen und Forderungen seien kaum aufgegriffen worden.

VertreterInnen von Interessensverbänden der Menschen mit Behinderungen erinnerten die PolitikerInnen der großen Koalition daran, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag als eine „Prioritäre Maßnahme“ die Entlastung der „Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe“ versprochen habe.

Auch Sozialverbände sehen Licht und Schatten im Entwurf: Er ziele in erster Linie auf Kostenbegrenzung, nicht aber auf die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, betont „Im Gegenteil: Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe und bereits erreichte Standards abgebaut werden.“. Neben Kritik an möglichen „Lücken bei den Leistungen“ begrüßt die Diakonie Deutschland den Ausbau der besseren Beratung für Menschen mit Behinderung und die beabsichtige höhere Transparenz bei den Verfahren bei den Sozialämtern und Sozialversicherungen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz will die große Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Die erste Stufe des Gesetzes soll nach Beratungen im Bundestag und Bundesrat am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Diese erste Stufe muss auf jeden Fall in Kraft treten - ansonsten kann der im Pflegestärkungsgesetz II verabschiedete neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht in Kraft treten. Und das darf nicht geschehen. Ich habe versprochen, mich in meiner Fraktion für ein gutes Bundesteilhabegesetz einzusetzen.