Hauptmenü

Tag der Organspende: Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.

„Bitte erklären Sie ihre Bereitschaft zur Organspende“: Anlässlich des Tages der Organspende am 4. Juni bittet die Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, Mechthild Rawert:

Auch an diesem ersten Samstag im Juni wird der Tag der Organspende begangen. Ziel ist es, möglichst viele Menschen auf das Thema Organspende aufmerksam zu machen und die Bereitschaft jeder einzelnen Person zur Organspende zu erhöhen. Bitte beschäftigen Sie sich mit dieser Thematik. Bitte entscheiden Sie sich so wie ich für eine Organspende und dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen.

Bundesweit stehen derzeit mehr als 10.000 PatientInnen auf der Warteliste für eine Transplantation. Traurigerweise sterben jedes Jahr über 1.000 Menschen, weil kein passendes Organ verfügbar ist – und das deshalb, weil die Zahl der OrganspenderInnen in Deutschland kontinuierlich zurückgegangen ist. Obwohl nach einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung knapp 70 Prozent der Bevölkerung damit einverstanden ist, dass ihnen nach ihrem Tod Organe entnommen werden, haben nur rund 35 Prozent ihre Bereitschaft dazu auch dokumentiert. Dabei können Menschen ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende erklären - über einen Organspende-Ausweis oder eine PatientInnenverfügung.

Damit alles geordnet von statten geht, wurden die Regularien für die Spende, Entnahme, Vermittlung und Transplantation von Organen des 1997 geschaffenen Transplantationsgesetzes (TPG) vom Deutschen Bundestag im Jahr 2012 umfassend reformiert. Wir haben vor allem die Kontrollmechanismen für Organspende und -transplantation verbessert und auch die strafrechtlichen Konsequenzen von Manipulationen verschärft.

Um die Transparenz des Organtransplantations-Verfahrens noch weiter zu steigern, beraten wir derzeit einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters. Mit diesem bundesweiten Transplantationsregister sollen die ansonsten auf Länderebene erhobenen Daten zentral zusammengeführt und verwaltet werden. Weiterentwickelt werden auch die Kriterien für die Wartelisten. Wir versprechen uns durch solche Datenverknüpfungen auch eine Verbesserung der Qualität der Arbeit in den Transplantationszentren.

Wir haben die Aufklärung und Beratung zu Fragen der Organspende gestärkt. Unter anderem sind Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Versicherten Informationen zur Organspende sowie einen Organspende-Ausweis unaufgefordert zuzusenden und fachlich qualifizierte AnsprechpartnerInnen anzubieten. Auch so wollen wir Ihr Vertrauen in die Verfahren der Organspende stärken.