Heute vor fünf Jahren ist der Bundesfreiwilligendienst entstanden. Er ist eine Folge der politischen Entscheidung, die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen. Diese Entscheidung bedeutete auch das Ende des Zivildienstes für junge Männer. Seitdem gibt es neben dem nun seit 50 Jahren bestehendem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Derzeit sind 65.733 Einsatzstellen mit 236.040 Einsatzplätzen anerkannt. Eine Ausweitung des BFD ist nicht geplant. Aktuell leisten rund 40 000 "Bufdis" in ganz Deutschland ihren Freiwilligendienst – in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten oder auch Einrichtungen der Jugendhilfe. So lernen viele Menschen vor allem auch jüngere soziale Berufsfelder kennen. Die Ergebnisse aus der Evaluation zeigen, dass die allermeisten Freiwilligen sehr zufrieden sind.
Es waren nicht alle glücklich mit der Installierung dieses Parallelsystems zum FSJ, vor allem die Wohlfahrtsverbände nicht. Auch die SPD kritisierte dieses mit der Begründung, dass es bereits eine starke zivilgesellschaftliche Verortung gebe und der Freiwilligendienst dort richtigerweise auch hingehöre – nicht zu einer Bundesorganisation. Doch Schwarz-Gelb entschied anders.
Freiwilligendienste FSJ und BFD: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
"Freiwilliges Engagement ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält", so das Bundesfamilienministerium. Sowohl durch das FSJ als auch durch den BFD wird das freiwillige Engagement gestärkt. Es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Beide Dienste richten sich an Frauen und Männer, dauern auch ungefähr gleich lang. Auch die Einsatzbereiche überschneiden sich häufig.
Es gibt aber auch Unterschiede: Der wichtigste Unterschied liegt in der Organisationsstruktur und in der Finanzierung. Für den BFD ist der Bund zuständig, das FSJ ist Ländersache. Träger des BFD ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das FSJ wird von anerkannten Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene getragen. Beide Freiwilligendienste können ab Vollendung der Schulpflicht in Anspruch genommen werden. Am FSJ Interessierte dürfen nicht älter als 27 Jahre sein, beim BFD gibt es nach oben keine Altersgrenze. Grundsätzlich finden das FSJ als auch der BFD in Vollzeit statt, beim BFD können über 27-Jährige aber auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Im Ausland können nur FSJlerInnen tätig werden, ein „Bufdi“ findet seinen Einsatzort ausschließlich in Deutschland. An einem Freiwilligen Sozialen Jahr kann mensch nur einmal teilnehmen. Beim BFD ist eine mehrfache Wiederholung möglich – allerdings erst nach jeweils fünf Jahren, ein Umstand, den viele „Bufdis“ bedauern, wie auch mir erst vor kurzem in einem Gespräch mit Bundesfreiwilligen von IN VIA e.V. mitgeteilt wurde.
Der BFD leistet gute Dienste in der Flüchtlingshilfe. Manuela Schwesig (SPD), Bundesfamilienministerin, schuf hierfür das bis Ende 2018 laufende Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ - für Deutsche und Geflüchtete. Es werden hierfür 50 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt, um bis zu 10.000 Plätze damit zu finanzieren. Mitte Juni hatten rund 3.000 Freiwillige eine BFD-Vereinbarung mit Flüchtlingsbezug abgeschlossen, darunter waren knapp 900 Geflüchtete (29 Prozent).