Hauptmenü

Zukunftsvisionen zur stationären Altenpflege

Die Pflegestärkungsgesetze I, II und III und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff werden die Rolle und Funktion der stationären Altenpflege in den nächsten zehn Jahren deutlich verändern. Altenpflegeeinrichtungen müssen bzw. werden sich hoffentlich verändern. Von heute oftmals noch solitär aufgestellten Einrichtungen hin zu komplex agierenden sozialen Einrichtungen, die sich durch eine breite Angebotspalette von ambulant bis stationär und eine gute Einbindung in den Sozialraum sowie eine breite Vernetzung mit den im Sozialraum agierenden AkteurInnen auszeichnen.

Diese Haltung teile ich. Daher habe ich auch gerne am 2. Berliner Gespräch „Zukunftsvision: vom Altenheim zum Sozialzentrum“ des Verbandes der katholischen Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) am 27. September 2016 teilgenommen. Neben zahlreichen inhaltlichen Inputs hat mir die auf Teilhabe aller Anwesenden orientierte Moderation gefallen: „Am Tisch ist immer ein Platz für Sie frei“. Nicht das Absitzen und Konsumieren ist gewollt, sondern ausdrücklich das rege Einmischen und sich beteiligen.

Welchen Kurs schlägt die stationäre Altenhilfe bis ins Jahr 2025 ein?

Es bedarf einer Reflexion der aktuellen Praxis. Darauf wies Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des VKAD und Lehrbeauftragter für Pastoraltheologie und Diakonische Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV, schon in seiner Einführung hin. Er beschrieb seine Zukunftsvision "vom Altenheim zum gemischten, hybriden Sozialzentrum“. Als ein solchermaßen funktionierendes Beispiel könne die Fuggerei in Augsburg betrachtet werden. Diese existiert schon seit über 500 Jahren und ist damit die älteste Sozialsiedlung der Welt.

Es sei notwendig, sich über die Chancen - aber auch Grenzen - der großen Pflegereformen zu verständigen. Hanno Heil plädiert dafür, die Menschen, auch die älteren Menschen nicht als KonsumentInnen zu betrachten sondern als aktive BürgerInnen. Es gehe darum Einrichtungen, „Lebensräume“ zu gestalten, von denen BewohnerInnen aber auch die Menschen im Stadtteil sagen, das ist „unser Altenheim, unser Sozialzentrum“. Als notwendige Voraussetzungen dafür benannte er:

  • die Aufhebung der Sektorengrenzen
  • neue ansprechende architektonische Gestaltungen
  • stärkere Einmischung von Kommunen
  • bessere Personalschlüssel
  • bessere Bezahlung
  • breiter aufgestellte Qualifikationen für die Pflegefachkräfte - „pro Generalistik“.

In der anschließenden „Tischrunde“ ging es um verschiedene Dimensionen des Wandels: Welche Funktionen sollen bzw. können im Sozialzentrum gebündelt werden? Welche Raumprogramme und -größen folgen daraus? Wie stellen wir uns die Beziehungen zwischen den Mitarbeitenden, BewohnerInnen und BesucherInnen vor? Welchen Einfluss wird das Sozialzentrum auf seine Nachbarschaft nehmen und mit welchen Einflüssen von außen können wir rechnen? Auf welche Erfahrungen können wir bauen? Wo betreten wir Neuland?

Eine notwendige Voraussetzung für diese sorgenden Gemeinschaften sei die Klärung der Frage, wie „fallunspezifische Arbeit“ finanziert werden könne. Geboten sei auch ein „erheblicher kommunaler Beitrag“. Im Netzwerk SONG (Soziales neu gestalten) seien schon Ideen und Voraussetzungen wie quartiersnahe Wohn- und Assistenzangebote als leistungsfähige Alternativen für eine alternde Gesellschaft gedacht worden. Immer im Mittelpunkt steht die Individualität und Autonomie, die Selbstbestimmung und Teilhabe. In Zukunft müssen die Einrichtungen stärker miteinander kooperieren - diese sind keine Konkurrenten sondern Marktbegleiter. Gemeinschaftlich sei es auch notwendig, gegen diejenigen vorzugehen, die nur „Rosinenpickerei“ betreiben wollen. Die Gemeinwohlorientierung ist zu stärken.

Von den Teilnehmenden wurde angemerkt:

  • Im SGB V existiert Nachholbedarf hinsichtlich der Re-Finanzierung von tariflichen Strukturen.
  • Es besteht die Gefahr der Entwicklung einer „grauen Marktes“ bei den niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (SGB XI, § 45ff)
  • Es sei schwierig, echte Mitgestaltung zu organisieren: „von der KundIn zur GestalterIn“.

Pflegestärkungsgesetze: Wie wird die stationäre Pflege gestärkt?

Mit dem Wandel der künftigen Altenhilfe beschäftigte sich auch Dietmar Meng in seinem Impulsvortrag „Pflegestärkungsgesetze: Wie wird die stationäre Pflege gestärkt?“. Der Geschäftsführer der Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH contec, Bochum beschrieb die Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze, die Veränderungen für die Träger von stationären Einrichtungen sowie die Herausforderungen für die Branchenentwicklung in der Altenhilfe. Auch Dietmar Meng plädierte für eine intersektorale Aufstellung. Eine Nachhaltigkeit von Modellen existiere dann, „wenn diese sich tragen und sich daraus ein Geschäftsmodell etabliert“. Der Markt werde bestimmt durch

  • viele Hochbetagte,
  • den Wunsch nach guter Betreuung
  • und der Antwort auf die Frage „mit welchem Personal?“.

Es gebe einen Mangel an vorstationären Angeboten. Meng war der Überzeugung, dass schon in fünf Jahren das Personal für die „Pflegesettings“ nicht mehr gegeben ist. Daher plädierte er für gesellschaftliche „ergänzende“ Diskussionen, die die Pflegereform begleiten. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) sei „der stationären Pflege der Stoff zum Jammern ausgegangen“. Es gebe spürbar mehr Geld im System. Es sei nun an der Zeit, sich den Inhalten und der Qualität zuzuwenden. Das PSG II habe noch nicht dazu geführt, dass verstärkt Potentialanalysen für die einzelnen Einrichtungen erstellt worden seien. Noch fehle der Paradigmenwechsel vor Ort.

Zweites Tischgespräch

TeilnehmerInnen des zweiten Tischgespräches sind Brigitte Lerch, Referentin im Referat Altenhilfe und Betriebswirtschaft im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., Dietmar Meng, Bernd Raspel, Fachbereichsleiter „Leben im Alter“ des Caritasverbandes Herten e.V., und ich, Mechthild Rawert, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss, Berichterstatterin für die Soziale Pflegeversicherung der SPD-Bundestagsfraktion.

Die 1. Lesung zum PSG III hat erst am 23. September stattgefunden. Grundsätzlich gilt das Struck´sche Gesetz: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“. Insgesamt haben wir zur Umsetzung des PSG II viele positive Rückmeldungen erhalten. Bis zum 30. September laufen noch die Pflegesatzverhandlungen - und diese laufen, soweit ich höre, gut. Im Zeitplan befinden sich auch die zahlreichen notwendigen Vorarbeiten unter anderem bei den Kassen, beim MdK. So haben sich einige Bundesländer bereits ab 2017 auf bessere Personalschlüssel geeinigt, um Personalengpässen vorzubeugen. Der Fachkräftemangel ist eine sehr ernsthafte Herausforderung. Ich hoffe, dass wir noch zeitnah das Pflegeberufereformgesetz beschließen können.  

Abzuwarten bleibt, ob sich die BewohnerInnenstruktur im stationären Bereich verändert und sich damit ein möglicher Pflegemehraufwand für diesen Bereich abzeichnet. Ich unterstütze das Anliegen, mit der Einführung des PSG II die ambulante Pflege zu stärken. Nur so können wir das möglichst lange Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Ich freue mich, dass nach den langen Diskussionen der mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgenommene Systemwechsel von der defizit- zur ressourcenorientierten Pflege nun stattfindet.

An mich herangetragene Wünsche

Im parlamentarischen Verfahren zum PSG III werden wir uns auch intensiv mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Bereich „Hilfen zur Pflege“ der Sozialhilfe befassen.

Frau Lerch verweist auf zwei Regelungslücken bei der Umsetzung des PSG II, die z.B. im Zuge der Beratungen zum PSG III mitaufgegriffen werden sollten:  

  1. die fehlende Überleitung der aktuellen BewohnerInnen von Pflegeheimen in der Pflegestufe O ohne Personen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (PEA)
  2. sowie die Regelung in PSG II in Verbindung mit PSG III zu  § 63 Abs.2 SGB XII (Leistungsdeckelung beim Pflegegrad 1 mit Aufhebung des Bedarfsdeckungsprinzips).

Ich werde die damit verbundenen Problemstellungen gezielt mitnehmen und eine Prüfbitte an das Gesundheitsministerium senden. Die Antwort erhält selbstverständlich dann auch Frau Lerch.

Sozialraumorientierte Netzwerke sind noch Ausnahmen

Brigitte Lerch wies auf das vom Caritasverband für die Diözese Mainz vor einigen Jahren aufgelegte Förderprogramm „SoNAh - Sozialraumorientierte Netzwerke in der Altenhilfe“ hin, in das auch stationäre Pflegeeinrichtungen eingebunden sind.

Ich halte die damit gemachten Erfahrungen für sehr wertvoll, sind sie doch ein Beitrag zu dem hier gewollten „sozialem Zentrum“ im Sozialraum. Ich begrüße diese Ansätze sehr. Viele derjenigen, die sich schon auf dem Weg gemacht haben, betonen, dass sie mehr Ressourcen brauchen - auch sozialräumliche Arbeit benötige Ressourcen. Vor allem die Personalkosten seien aus den Pflegesätzen heraus nicht zu finanzieren. Dies wäre auch eine ungerechte und einseitige Belastung der BewohnerInnen. Sicherlich müssen wir als Gesellschaft darüber nachdenken, wie wir Personal finanzieren, welches nicht fach- oder fallspezifisch definieren. Dass das funktioniert, zeigen uns die von der SPD stark forcierten Programme der „Sozialen Stadt“. Hier geht es um Quartiersentwicklung, geht es um den Sozialraum. Ich bin aber auch der Meinung, dass hier die Kommunen stärker gefragt sind - auch finanziell. Ich könnte mir vorstellen, dass entsprechende Modellprogramme in Abstimmung mit den Kommunen von Interesse sein könnten. Interessant finde ich das Programm „Lokale Allianzen für Demenz“ mit Fördermitteln des BMFSFJ. Am 1. September ist die 5. und abschließende Förderwelle gestartet. Mit diesem Programm wird die Vernetzung im Sozialraum gefördert und Demenzkranke werden unterstützt. Bis 2017 sollen 500 lokale Allianzen gefördert werden.

Mit dem PSG III regeln wir die Modellvorhaben zur Pflegeberatung für Landkreise und kreisfreie Städte. Ich bin schon gespannt, wie viele Kommunen teilnehmen möchten - 60 können es werden.

In der zweiten Runde wurde über den Wunsch nach einer stärkeren Überwindung der Sektorengrenzen unter der Prämisse, dass die notwendige Flexibilität einschränken, debattiert. Sektorengrenzen manifestieren Ungerechtigkeiten. Die Sicherstellung des Personalbedarfs gehöre zu den größten Herausforderungen für den boomenden Pflegemarkt. Denn die Nachfrage auf dem Pflegemarkt wird steigen, und mit ihm auch der Personalbedarf bei gleichzeitig deutlich geringerem Potenzial an Arbeitskräften. Viele Fragestellungen rund um den demografischen und sozialen Wandel sind nur gesamtgesellschaftlich zu klären.

Und ganz zum Schluss eine visionäre Abschlussfrage an alle TischpartnerInnen: „Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einer lauen Sommernacht auf einer Wiese, es ist stockdunkel und der Sternenhimmel ist gut zu sehen. Sternschnuppen fallen vom Himmel. Eine davon widmen Sie ihrem Wunsch für die Altenhilfe und den verraten Sie uns, ganz entgegen der Sitte, dass diese Wünsche sonst geheim bleiben: Was wären Ihre persönliche Zukunftsvision bzw. ihr Zukunftswunsch für die Altenhilfe?

Meine Antwort lautete: Ich wünsche mir gut qualifiziertes selbstbewusstes Personal, welches sich in die Gestaltung von Ablaufstrukturen etc. einmischt und dafür auch keinen auf den Deckel bekommt, sondern für das „Schau über den Tellerrand“ belobigt wird. Ich wünsche mir außerdem eine zeitnahe Einführung des Pflegeberufereformgesetzes - denn von diesem profitiert vor allem auch die Altenhilfe.

AnhangGröße
PSG-Vortrag VKAD Dietmar Meng.pdf1.09 MB