"10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention" - Dieses Jubiläum nahm das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Motto für die Inklusionstage 2016. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland geltendes Bundesrecht und daher auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene von Verwaltungen, Gerichten sowie Körperschaften des Öffentlichen Rechts anzuwenden. Das deutsche Recht mit dem Recht der Vereinten Nationen in Einklang zu bringen ist ein fortlaufender Prozess und bleibt eine beständige Aufgabe. Der Austausch über die gemeinsame Umsetzung dieser Konvention ist das Ziel der Inklusionstage 2016 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. An den seit 2013 jährlich veranstalteten Inklusionstagen steht immer die Politik für Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt. An der Veranstaltung nehmen VertreterInnen der Sozial-, Wohlfahrts- und Behindertenverbände, der Wissenschaft, der Länder, der Bundesressorts und vor allem auch Menschen mit Behinderungen selbst teil. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit für einen breiten Austausch und ist mittlerweile zu einem etablierten Format geworden.
Begrüßt wurden die Teilnehmenden der Inklusionstage 2016 durch Gabriele Lösekrug-Möller, der parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles. Gabriele Lösekrug-Möller führte in das Thema des ersten Tages, der inklusive Sozialraum, ein und gab einen Überblick über die wichtigsten inklusionspolitischen Gesetze und Gesetzesvorhaben.
Der inklusive Sozialraum kann auf verschiedene Arten definiert werden. Generell ist dieser als ein barrierefreies Lebensumfeld anzusehen, das alle Menschen mit und ohne Behinderungen, alte und junge Menschen, Menschen mit oder ohne Migrationsbiographie selbstbestimmt gemeinsam nutzen und mitgestalten können. Vorhandene Barrieren sollen dort verhindert werden. In einen inklusiven Sozialraum wird in Respekt und Nicht-Diskriminierung zusammengelebt und zusammengearbeitet.
2016: Das Bundesteilhabegesetz in der parlamentarischen Beratung
Das Jahr 2016 kann jetzt schon als ein Jahr betrachtet werden, in dem zu vielen wegweisenden Beschlüssen mit hoher Relevanz für Menschen mit Behinderungen beraten wurde. Das größte Vorhaben befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag - das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das BTHG soll für mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sorgen sowie in Zukunft staatliche Leistungen aus einer Hand gewähren. So soll zum Beispiel die Öffnung des ersten Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, sodass sie den Schritt aus den geschützten Werkstätten hinaus wagen können und dennoch ein Rückkehrrecht garantiert bekommen.
Des Weiteren fand eine Anpassung des Begriffs „Behinderung“, besonders hinsichtlich der Barrierefreiheit, statt. Dazu zählt aber nicht nur Barrierefreiheit für alle öffentlichen Gebäude, sondern auch die Barrierefreiheit zur besseren Zugänglichkeit in der Informationstechnik sowie das Einführen von leichter Sprache, beispielsweise in Behördenbescheiden. Eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wurde vom Träger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eröffnet. In der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll das Wissen zur Barrierefreiheit gebündelt, aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Inklusiver Sozialraum
Das große Thema am ersten Inklusionstag 2016 bildete der inklusive Sozialraum. Bereits im nationalen Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der am 29. Juni 2016 als „Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention 'Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft'“ dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde, bildet der inklusive Sozialraum einen wichtigen Schwerpunkt. Dieser soll zur Aufgabe aller staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen werden. Allgemein setzt der nationale Aktionsplan 2.0 darauf, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene voranzubringen. Inklusion soll in allen Lebensbereichen Einzug erhalten, sodass Menschen mit Behinderungen beispielsweise ihren Aufenthaltsort selber wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie zusammenleben und wie sie ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verdienen.
Dafür bringen sich alle Bundesressorts mit verschiedenen Aktivitäten, Projekten und Initiativen ein. Mit dem Nationalen Aktionsplan erfolgt erstmals eine Einordnung der Maßnahmen in ein Zielsystem, das auf den menschenrechtlichen Vorgaben und Grundsätzen der UN-Behindertenkonvention aufbaut. Gemäß der von der UN übernommenen Definition, wird Behinderung nun als eine Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren verstanden - es liegt also an uns allen, diese Barrieren abzubauen.
„Inklusiveres“ Denken von uns allen gefordert
Nach der Einführung von Gabriele Lösekrug-Möller in die Themengebiete der Inklusionstage 2016 gab es eine moderierte Gesprächsrunde zum inklusiven Sozialraum.
Zu Gast waren:
- Verena Bentele, Beauftragte der Bunderegierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Ulrike Mascher, Deutscher Behindertenrat
- Silvia Helbig, Deutscher Gewerkschaftsbund
- Christina Ramb, Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände
- Brigitte Döcker, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Dr. Valentin Aichele, Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
- Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin des BMAS.
Grundsätzlich wurde festgehalten, dass die UN-Behindertenrechtskonvention einen starken Rückenwind für die Fortentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung Deutschland bedeutet. Ohne sie wäre Deutschland hinsichtlich der Rechte für Menschen mit Behinderungen national nicht so weit gekommen, wie es heute ist. Es gab einen Fortschritt auf allen Ebenen und auch die Anzahl der Unternehmen und Kommunen mit dahingehenden Aktionsplänen steige weiter an.
Doch obwohl schon viel erreicht wurde, wurden bei der letzten Staatenprüfung etwa 60 Kritikpunkte bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland bemängelt. Beispielsweise wurde angemerkt, dass auch die Privatwirtschaft zu umfassender Barrierefreiheit verpflichtet werden solle. Denn Barrierefreiheit beinhaltet für Menschen mit Behinderung den wichtigen Faktor Mobilität, durch den sie unter anderem die Chance auf Erwerbstätigkeit oder den Zugang zu Gesundheitseinrichtungen erhalten.
Die Wichtigkeit eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels in den Köpfen wurde in der Gesprächsrunde betont: Es soll "inklusiveres" Denken geben. Außerdem soll der Unterschied zwischen Inklusion und Integration verstanden werden. Integration sei als eine Anstrengung anzusehen, sich in die bestehende Gesellschaft einzugliedern. Inklusion hingegen mache diese Eingliederung zum gesellschaftlichen Normalzustand. Gerade die Gesellschaft müsse es sich zur Aufgabe machen, die Inklusion in den Sozialraum zu bringen: In der Nachbarschaft, Zuhause, auf der Arbeit und in der Freizeit.
Doch auch hier gab es kritische Worte aus dem Publikum. Der die Äußerung „Niemandem wird es schlechter gehen, aber vielen besser“ bezüglich des Bundesteilhabegesetzes führte zu einem gewissen Unmut. Aus Zeitgründen konnten dann leider auch keine Fragen und Anregungen nach den Ansprachen oder während der Gesprächsrunde wahrgenommen werden. Dafür wurde aber in die nachfolgenden Workshops Zeit eingeräumt.
Was braucht es, damit Inklusion ideal gelingt?
Alle sollen sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bewusst werden, lautet die Forderung. Alle AkteurInnen, die in einem bestimmten Quartier leben und arbeiten, können dazu etwas beitragen. Das gilt nicht nur für Städte, sondern ebenso im ländlichen Raum.
Besonders der Übergang von der Schule zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit sei eine heikle Angelegenheit für Menschen mit Behinderungen. Verlangt werden mehr Kooperation und bessere Netzwerke. Außerdem soll jeder Schwerbehinderte eine qualifizierte VermittlerIn in den Jobcentern bekommen können. Ein weiterer genannter wichtiger Punkt war, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht zugebilligt bekommen sollen. Zurzeit gibt es in Deutschland 84.500 Menschen mit Betreuung. Hier soll eine neue Strategie entwickelt werden, um die Wahlmündigkeit eines behinderten Menschen festzustellen. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, alle benötigten Informationen auch in leichter Sprache zu erhalten. Das Thema Wahlrecht für Menschen mit Behinderung wurde am zweiten Tag der Inklusionstage besprochen.
Auf der Agenda für die nächsten Jahre wird die UN-Behindertenrechtskonvention ganz oben auf der Liste stehen. Es müssen insgesamt bessere Strukturen für eine inklusive Gesellschaft geschaffen werden.
Workshop „Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen“
Nach der aufschlussreichen Gesprächsrunde gab es mehrere, ebenfalls moderierte, Workshops, die das Thema des inklusiven Sozialraumes tiefgründig in seinen Einzelaspekten betrachtet haben.
Im Workshop für Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegedienstleistungen wurden zunächst drei exemplarische Beispiele vorgestellt, um für Menschen mit Behinderungen einen inklusiven Sozialraum zu schaffen und sie insbesondere in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Projekt „bei der Arbeit...“ vom Arbeiter-Samariter-Bund in Bremen
Ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“, welches erst eine Teilhabe am Arbeitsleben ermögliche, gebe es nicht. Das war eine wichtige Erkenntnis des Projektes „bei der Arbeit...“ des Arbeiter-Samariter-Bundes in Bremen. Die Frage der Teilhabe sei viel eher eine Frage nach der fachlichen Begleitung und Gestaltung, nicht eine der Schwere der Behinderung.
In ihren Tagesförderstätten für Schwerbehinderte hat der Arbeiter-Samariter-Bund Bremen die arbeitsweltbezogene Teilhabe „bei der Arbeit...“ etabliert. Damit soll das Recht jeder Person mit Behinderung, ungehindert an der Arbeitswelt teilnehmen zu können, verwirklicht werden. Dieses besteht nämlich auch dann noch, wenn schon amtlich bescheinigt wurde, dass die Person mit einer Behinderung kein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“ leisten könne.
Orientiert an den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und an den Grundsätzen der Integration und Inklusion, wurde der Kontakt zu Betrieben und Organisationen in der Umgebung gesucht. Seit mehr als einem Jahr beteiligen sich Menschen mit geistigen Behinderungen, die als nicht werkstattfähig zugeordnet wurden, nun zum Beispiel an der Arbeit in einer Gärtnerei, auf einem Pferdehof oder verteilen den Gemeindebrief an die BewohnerInnen in der Umgebung. Die Beschäftigten, die bisher an solchen Maßnahmen beteiligt wurden, konnten neue Fähigkeiten entdecken und sich anders entwickeln, als bei einer ausschließlichen Beschäftigung innerhalb der Tagesförderstätte. Oft half die Arbeit den Betroffenen sogar hinsichtlich ihres Verhaltens und der begleitenden Symptome der Behinderung.
„Dienstleistungen für ein selbstbestimmtes Leben“ vom SFZ CoWerk in Chemnitz
Integrationsunternehmen können sich auf dem ersten Arbeitsmarkt behaupten. Das wurde bei der Vorstellung des Integrationsunternehmen SFZ CoWerk aus Chemnitz deutlich. Seit 10 Jahren ist das SFZ CoWerk mit speziellen Dienstleistungsangeboten erfolgreich am Markt tätig. Die Tochtergesellschaft eines Reha-Trägers hat über 250 Beschäftigte und gliedert Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt ein. Zurzeit sind 43% ihrer MitarbeiterInnen schwerbehinderte Menschen. Alle davon sind geschäftsfähig und arbeiten mit einem rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Wichtig für das Unternehmen ist es, sichere Arbeitsplätze auch für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und für sie in der Zukunft neue Arbeitsfelder zu erschließen.
„Barrierefreiheit für die Seele“ der Evangelischen Akademie der Pfalz, dem Pfalzklinikum und der Universität Koblenz-Landau
Die unsichtbaren gesellschaftlichen Barrieren für psychisch erkrankte Menschen können überwunden werden. Das hat sich das Projekt "Barrierefreiheit für die Seele" zum Ziel gesetzt. Das Projekt ist durch eine Kooperation der Evangelischen Akademie der Pfalz, dem Pfalzklinikum und der Universität Koblenz-Landau ermöglicht worden. Sie bieten unter dem Titel "Barrierefreiheit für die Seele" Tagungen für und mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen an. Diskutiert werden verschiedene Themen, vor allem mit dem Leitgedanken der Inklusion. Dabei wurden beispielsweise unsichtbare Barrieren in der Gesellschaft für psychisch erkrankte Menschen herausgearbeitet - und auch wie diese überwunden werden können. Während dieser Tagungen war deutlich zu erkennen, dass die TeilnehmerInnen trotz ihrer Erkrankungen selbstbewusster wurden und sich aktiv in die Diskussion mit eingebracht haben.
Für die Inklusion sollen PolitikerInnen - vor allem auf kommunaler Ebene - für das Thema gewonnen werden. Mit ihnen muss ausgehandelt werden, wie man Lebensumfelder verändern kann, sodass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen dort zufrieden leben können. Auch das Zusammenleben in der Gesellschaft ist ein wichtiger Aspekt. Inklusion müsse vor Ort durchgesetzt werden und die Gesellschaft für alle Menschen geöffnet werden.
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung
Am zweiten Inklusionstag 2016 wurden die Ergebnisse der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ vorgestellt. Diese ist ein Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wurde in Kooperation mit Professoren der Universitäten in Greifswald und Salzburg, der Technischen Universität Chemnitz sowie der Hochschule Neubrandenburg erhoben. Schwerpunkt sind die Voraussetzungen und Grenzen der in §13 Nr. 2 und 3 im Bundeswahlgesetz (BWG) geregelten Wahlausschlüsse. Dabei wurde ein interdisziplinärer Ansatz gewählt, mit einerseits sozialwissenschaftlichen Aspekten, und andererseits auch völker- und verfassungsrechtlichen Forschungen.
Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, äußerte sich zu den Erkenntnissen der Studie: „Jeder Mensch müsse die Chance haben mitbestimmen zu können, was ihn bestimmt." Dabei ist die Berechtigung zu wählen in einer Demokratie das fundamentalste Recht. Leider bleibt dieses aber etwa 85.000 Menschen in Deutschland verwehrt, da sie entweder unter einer Vollbetreuung stehen oder in einer psychiatrischen Klinik leben.
Ein wichtiger Punkt in den Ergebnissen der Studie ist, dass es eine sehr ungleiche regionale Verteilung von Wahlrechtsausgeschlossenen in Deutschland gibt. Im Bundesland Bayern gibt es pro 100.000 Einwohnern etwa 26-mal mehr Menschen mit Behinderungen, die nicht an Wahlen teilnehmen dürfen, als in Bremen.
Andere 14 EU-Mitgliedstaaten zeigen bereits, wie die Zubilligung des Wahlrechts an Menschen mit Behinderungen funktionieren kann. Dort ist entweder das Wahlrecht unabhängig von der Recht- und Handlungsfreiheit oder Betreuung der betroffenen oder der letztendliche Wahlausschluss beruht auf einer richterlichen Entscheidung.
Andrea Nahles fordert, dass ein Wahlrechtssauschluss zukünftig nur nach bundesweit strengen und einheitlichen Maßnahmen im Einzelfall möglich sein darf. Denn alle Menschen, die dazu in der Lage sind an der Wahl teilzunehmen, egal ob mit Behinderung oder ohne, müssen auch wählen dürfen.
Vieles ist bereits geschehen, vieles bleibt noch zu tun
Die Inklusionstage 2016 waren eine gute Gelegenheit für alle Beteiligten, sowohl Betroffene als auch Interessierte, sich über das Thema Inklusion und Teilhabe auszutauschen und neue Erfahrungen zu sammeln. Dabei stand der Gesetzentwurf zum BTHG durchaus in der Kritik. Schon im Vorhinein gab es Proteste von mehr als 50 Menschen mit Behinderungen auf dem Gelände des Berlin Congress Centrum. Diese äußerten ihre Ablehnung des BTHG in der jetzigen Form, weil sie darin eine Verschlechterung der Lebenssituation behinderter Menschen sähen. Um dies zum Ausdruck zu bringen, stellten sie eine große Freiheitsstatue im Rollstuhl auf, als Symbol für Selbstbestimmung und Teilhabe.
Das barrierefreie Zusammenleben aller Menschen ist eine wichtige Aufgabe der Politik, nicht nur national, sondern auch international. Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Motor. Vieles ist bereits geschehen, vieles bleibt noch zu tun, um die Rechte der Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-BRK zu stärken und den Diskriminierungsschutz weiter auszubauen.