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Pflegestärkungsgesetz III – der Abschluss der großen Pflegereform

Mechthild Rawert, Berichterstatterin für Pflege;
Hilde Mattheis
, gesundheitspolitische Sprecherin: 

Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) bildet den Abschluss der großen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. Wir setzen damit den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem zweiten Pflegestärkungsgesetz in der Hilfe zur Pflege um, stärken die Rolle der Kommunen in der Pflege und regeln ergänzend zum Bundesteilhabegesetz die Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege.

„Der neue bedarfsgerechtere Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren aus dem PSG II werden zum 1. Januar 2017 auch in der Hilfe zur Pflege in Kraft treten. Diese Verbesserungen sollen auch den Empfängerinnen und Empfängern der Hilfe zur Pflege zu Gute kommen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege hat im Mai 2015 ihre Ergebnisse vorgelegt. Diese nehmen wir im PSG III auf und stärken die Verantwortung der Länder und Kommunen für die Pflegeberatung und die Pflegeinfrastruktur vor Ort. In 60 Modellvorhaben erproben wir die Pflegeberatung aus einer Hand – in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung. Ein richtungsweisender Schritt in der Pflege.

Eine zentrale Frage war die Klärung der Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es beim Gleichrang zwischen den verschiedenen Leistungen bleibt und wir Bedenken ausräumen konnten. Dafür haben wir gekämpft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich wiederum für eine Stärkung der tariflichen Bezahlung in der Pflege eingesetzt. Im PSG III regeln wir, dass die Bezahlung von Entgelten bis zur Höhe von Tariflöhnen als wirtschaftlich anerkannt werden muss.“