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Debatte um das EuGH-Urteil zum Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneimittel

Diskussionsveranstaltung des Deutschen Akademikerinnen Bundes - Arbeitskreis Frauen in der Pharmazie (DAB PHA)

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneimittel vom 16. Oktober 2016 wurde die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel für Versandapotheken mit Sitz im Ausland gekippt. Für alle in Deutschland ansässigen Apotheken (auch die Versandapotheken) gilt hingegen die Arzneimittelpreisverordnung und damit die Preisbindung weiter. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht darin einen klaren Wettbewerbsnachteil für alle inländischen Apotheken, welcher umgehend beseitigt werden muss. Aktuell wurde hierzu von Seiten der SPD ein überzeugender Lösungsvorschlag eingebracht.

Deutschland gehört neben sechs weiteren EU-Ländern seit 1. Januar 2004 zu den Ländern der Europäischen Union, welche den Versandhandel von verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten erlauben. In Hinblick auf den Verbraucher*innenschutz und der Arzneimittelsicherheit gelten für Apotheken mit Versanderlaubnis die gleichen Maßstäbe wie für die stationären Apotheken vor Ort. Laut Bundesgesundheitsministerium müssen ausländische Versandapotheken, welche Arzneimittel nach Deutschland versenden, gleichwertige Standards, so wie sie von innerdeutschen Apotheken erbracht werden müssen, erfüllen.

Durch das EuGH-Urteil wird europäischen Versandapotheken, bspw. Doc Morris, nunmehr ermöglicht, Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren. Währenddessen für alle stationären Apotheken (auch Versandapotheken) innerhalb von Deutschland die Arzneimittelpreisverordnung weiterhin verbindlich ist, gilt diese für Apotheken mit Sitz im Ausland nicht. Dies bedeutet, dass ausländische Apotheken Rabatte oder Boni gewähren dürfen, wohingegen dies innerdeutschen Apotheken untersagt ist.

Seitdem ist die Apotheker*innenschaft in Aufruhr. In jüngster Vergangenheit fanden bereits zahlreiche intensive Diskussionen, Debatten und Veranstaltungen statt. So habe ich bspw. als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat, die in meinem Wahlkreis ansässige Friedenauer „Lauter-Apotheke“ besucht.

Im Deutschen Bundestag fand zum Sachverhalt gemeinsam mit meiner Kollegin im Gesundheitsausschuss, Dr. Sabine Dittmar, Berichterstatterin für das Apothekenwesen der SPD-Bundestagsfraktion und mir sowie Dr. Rainer Bienfait und Dr. Susanne Damer (Berliner Apotheker-Verein) ein sehr konstruktives Gespräch statt.

Der DAB PHA lud zur Veranstaltung zum EuGH-Urteil ein

Zu einer weiteren Veranstaltung zum Thema lud am 14. Februar 2017 der Deutsche Akademikerinnen Bund – Arbeitskreis für Frauen in der Pharmazie (DAB PHA) ein. Im Rahmen der Veranstaltung „Das EuGH-Urteil, wie soll es weitergehen?“ sollte diskutiert werden, inwiefern das EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2016 aktiv in das deutsche Gesundheitssystem eingreift. Darüber hinaus inwieweit ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Apotheken besteht und welcher Weg, hin zu einer weiterhin qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung, der „Richtige“ sei.

In diesem Zusammenhang legten Dr. Oda Cordes, Vorsitzende DAB, Anette Dunin v. Przychowski, Sprecherin des DAB PHA sowie weitere Fachvertreter*innen ihre Standpunkte zum Thema gegenüber Vertreter*innen aus der Politik dar. Die Apotheker*innen sprachen sich hierbei einheitlich für ein absolutes und ausnahmsloses Versandhandelsverbot aus und drängten darauf, den vom Bundesministerium für Gesundheit am 12. Dezember 2016 vorgelegten Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel“ noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Ende Januar 2017 hat das Bundesgesundheitsministerium der Öffentlichkeit einen überarbeiteten Referentenentwurf präsentiert. Unverändert sind die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen – für die Begründung erfolgt nun aber ein anderer Aufbau und es werden neue Aspekte aufgeführt.

Für ein absolutes und ausnahmsloses Versandhandelsverbot wurden vom DAB u.a. folgende Argumente vorgetragen:   

  • Inländische Apotheken erfahren durch das EuGH-Urteil einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.
  • Es wird ein „Apothekensterben“ der wohnortnahen Apotheken sowie ein überdimensionaler Anstieg von Versandhandel befürchtet – dies würde zu starken Umsatzeinbußen führen (Apothekenschließungen und Arbeitsplatzverluste drohen).
  • Die eingeräumten Boni stehen nicht einzelnen Patient*innen zu, sondern gehören der Solidargemeinschaft.

Ich verstehe die Sorgen und Ängste der Apotheker*innen. Wie für viele Menschen stellen auch für mich die Apotheken vor Ort einen unverzichtbaren Teil unseres Gesundheitssystems dar. Sie ermöglichen umfassend und im Grunde rund um die Uhr eine Versorgung unserer Bevölkerung mit Arzneimitteln. Der DAB unterstützt, wie andere Apotheker*innenverbände auch, ausdrücklich den Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU).    

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hingegen kritisiert den Referentenentwurf. Eine gesamte Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel komplett auszuschließen, erscheint dem GKV-Spitzenverband nicht zeitgemäß. Auch aus den Reihen der Apotheker*innen kommt Kritik. Hierbei kritisieren einige Apotheker*innen den Referentenentwurf und sprechen sich klar und ausdrücklich für den Versandhandel aus. Aus ihrer Sicht gilt es schnellstmöglich den Wettbewerbsvorteil der ausländischen Versandapotheken gegenüber den inländischen Apotheken zu beseitigen. Sie geben auch zu bedenken, dass insbesondere der Versandhandel dazu beitragen kann, dass die Versorgung von Patienten*innen in besonders strukturschwachen Regionen verbessert und zum Teil überhaupt aufrecht erhalten werden kann.

Ein SPD-Lösungsvorschlag zum Versandhandelsverbot 

So, wie die SPD-Bundestagsfraktion vertrete auch ich die Auffassung, dass nach dem EuGH-Urteil kein fairer Wettbewerb in Deutschland stattfindet, da die ausländischen Versandapotheken nicht der Preisbindung unterliegen. Ein gänzliches Verbot des Versandhandels begründet dies jedoch nicht. Der SPD-Bundestagsfraktion erscheint ein vollständiges Verbot auch keineswegs mehr zeitgemäß. Es gilt vielmehr nach sinnvollen Alternativen zu suchen, um den Wettbewerbsvorteil auszuräumen.

Dr. Sabine Dittmar (SPD) und Edgar Franke, Mitglied der SPD-AG Gesundheit und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, haben hierzu einen sehr konkreten und konstruktiven Lösungsvorschlag unterbreitet: Mit der Änderung des § 129 SGB V sollen Zuwendungen oder Werbegaben an Versicherte als unzulässig erklärt werden. Bei einer Einigung mit den Koalitionspartnern CDU und CSU könnte diese gesetzliche Änderung noch in dieser Legislatur den Status Quo wiederherstellen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle erzielen.

Auch der überarbeitete Referentenentwurf birgt nach Meinung der SPD-Gesundheitspolitiker*innen erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Darüber hinaus erscheint der noch verbleibende Zeitrahmen in dieser Legislatur für ein europäisches Notifizierungsverfahren zu gering. Eine Nichteinigung der Koalitionspartner bedeutet, dass ein Versandhandelsverbot nicht zum Tragen kommt und der Wettbewerbsvorteil der ausländischen Apotheken weiterhin besteht. Alle Verfahren, die bis zum Ende der Legislatur, konkret bis Ende Juni nicht abgeschlossen werden, fallen der sogenannten Diskontinuität zum Opfer.

Mein Ziel: eine gute Gesundheitsversorgung für alle gewährleisten

Ich stehe für die Beseitigung des Wettbewerbsvorteils der ausländischen gegenüber unseren inländischen Apotheken. Ich unterstütze unsere inhabergeführten Apotheken vor Ort und die konsequente, flächendeckende Arzneimittelversorgung für alle Bürger*innen. Vor dem Hintergrund der Interessen aller Menschen in unserer Gesellschaft gilt es grundsätzlich alle Seiten zu berücksichtigen. Im Vordergrund muss hierbei stets die optimale Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen stehen. Dieses Ziel lässt sich mit einer einseitig geführten Debatte aber keineswegs sichern.

Ich unterstütze die von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) ins Leben gerufene nationale Unterschriftenkampagne mit dem Ziel, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu begrenzen, nicht. Diese stieß sowohl bei CDU/CSU als auch bei der SPD bereits im Vorfeld auf scharfe Kritik, da sie populistisch ist, völlig unnötig Ängste der Bürger*innen schürt und darüber hinaus eine antieuropäische Stimmung verbreitet.

Bislang konnten keine verlässlichen Belege in Bezug auf eine tatsächliche Existenzbedrohung für inländische Apotheken durch ausländische Versandapotheken geliefert werden. Auch in den anderen EU-Ländern, welche den Versandhandel erlauben, wurde kein Apothekensterben verzeichnet. Der EuGH hatte im Übrigen genau diese Argumentation in seiner Urteilsbegründung verworfen. Schließlich beträgt der Anteil des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland weniger als 0,5 Prozent.

Ich spreche mich für den Lösungsvorschlag meiner Kolleg*innen aus. Dieser ist eine sinnvolle Lösung für alle Beteiligten.