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Ein guter Internationaler Frauentag: Ratifikation der Istanbul-Konvention durch Deutschland

Endlich! Nachdem Deutschland bereits 2011 das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – kurz Istanbul-Konvention genannt – unterschrieben hat, will das Bundeskabinett am 8. März 2017, endlich die Ratifikation der Istanbul-Konvention beschließen. Das ist eine gute Nachricht am Internationalen Frauentag.

Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland zu einem umfassenden Schutz von Frauen vor Gewalt. Dafür haben wir Sozialdemokrat*innen lange gekämpft. Dafür habe ich mich sehr stark engagiertDie vom Europarat verabschiedete Istanbul-Konvention ist seit dem 1. August 2014 in Kraft. Sie anerkennt geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung und als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da sie strukturellen Charakter hat und ein Produkt historisch gewachsener Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen ist. Geschlecht wird in der Konvention als soziales Konstrukt (gender) verstanden.

Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Istanbul-Konvention unterschrieben haben und ratifizieren wollen, müssen die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen verankern. Sämtliche diskriminierenden Vorschriften müssen abgeschafft werden. Auch für den Opferschutz sieht die Konvention zahlreiche Verbesserungen vor: Ziel ist, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu beenden.

Istanbul-Konvention: Null-Toleranz gegenüber Gewalt an Frauen

Die Konvention gilt zu Recht als das derzeit wichtigste internationale Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen und sieht umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und Verfahren vor. Verurteilt wird jegliche Gewalt an Frauen, sei es physische und psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, erzwungene Adoption ebenso wie Zwangssterilisationen. Kultur, Tradition oder „Ehre“ dürfen bei der Strafverfolgung keine Rolle spielen. Da keine gesetzgeberische, staatliche oder gesellschaftliche Instanz kann all dieses allein bewältigen, deshalb muss es einen nationalen Aktionsplan geben.

Mit der Ratifizierung verpflichtet sich der deutsche Staat, verpflichtet sich die Politik und unsere Verwaltungen zu einer ausreichenden Schaffung entsprechender Maßnahmen der Prävention, des Schutzes, der Strafverfolgung und des Monitoring, damit Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ein Ende hat.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt soll mit Prävention bekämpft werden durch professionelle Beratungsangebote und durch bewusstseinsfördernde Kampagnen, durch eine enge Kooperation des Staates mit zivilgesellschaftlichen Gruppierungen (NGOs) und durch Aufklärung über geschlechtsspezifische Vorurteile. Jede und Jeder ist aufgefordert, den Wandel der Geschlechterstereotypen, tradierten Aufgabenzuteilungen und Diskriminierungen gegen Frauen zu forcieren.

Versagt die Prävention, müssen die Opfer wie auch die ZeugInnen geschützt werden, unter anderem durch spezialisierte und sensibilisierte Einheiten bei der Polizei, durch wohnortnahe Frauenhäuser oder 24-Stunden-Telefonhotlines mit spezialisierten Hilfsangeboten. Alle Frauen müssen den Zugang zu entsprechenden  Informationen haben. Hierzu sind mehrsprachige Angebote notwendig. Vorzuhalten sind niederschwellige Angebote nach Vergewaltigungen, die eine sofortige medizinische Behandlung wie auch eine gerichtsfeste rechtsmedizinische Dokumentation ermöglichen.

Staaten sollen sich hinsichtlich ihrer Fortschritte bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einem Monitoringverfahren unterziehen. Ab dem 1. August wird deshalb die ExpertInnengruppe (the Group of experts on action against violence against women and domestic violence, GREVIO) zügig etabliert.

Mit der wegweisenden Istanbul-Konvention erweist sich der Europarat einmal mehr als Hüter der Menschenrechte. Deutschland ist der 23. Staat, der die Konvention ratifizieren wird. Auch die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die Europäische Union der Konvention beitritt. Hierüber soll noch im März vom Rat der Justiz- und Innenminister entschieden werden.