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Do., 5. Juli 2007

Der Bundestag hat am 5. Juli das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Damit werden künftig alle VerbraucherInnen Anspruch auf Informationen haben, die den Behörden zu Lebens- und Futtermitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen wie Textilien vorliegen. Auch die Befugnisse der Behörden werden erweitert: Diese können sich dann aktiv einschalten und die Öffentlichkeit im Sinne des Verbraucherschutzes über Vorfälle und Unternehmen, die in Skandale verwickelt sind, informieren. Beispielsweise bekommen sie das Recht, Rückrufaktionen und sonstige Informationen der Lebensmittelbranche ins Internet zu stellen.

Für den Verbraucherschutz ist das Gesetz nach Auffassung der Verbraucherpolitikerin Mechthild Rawert ein klarer Fortschritt, können doch endlich die schwarzen Schafe gerade in der Lebensmittelindustrie beim Namen genannt werden. Damit sei das Gesetz auch für die Unternehmen von Vorteil, die sich gegenüber den VerbraucherInnen fair verhalten.