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Hospitation der Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten im JobCenter Neukölln

Die Berliner SPD-Abgeordneten haben am 29. April zur Vorbereitung der am 06. Mai beginnenden parlamentarischen Beratungen zur „JobCenter-Reform“ gemeinsam das JobCenter Neukölln besucht. Petra Merkel, Mechthild Rawert, Swen Schulz und Wolfgang Thierse haben mit Mitgliedern der Geschäftsleitung und den TeamleiterInnen der Teams im Bereich Vermittlung und Leistung diskutiert. Anschließend auch mit VertreterInnen des Personalrates. Vertiefte Einblicke in verschiedene Aufgabenfelder des JobCenters konnten im Rahmen individueller Hospitationen gewonnen werden. Mechthild Rawert, Landesgruppensprecherin der Berliner Bundestagsabgeordneten, erklärt:

Ein flächendeckender Mindestlohn, eine eigenständige Grundsicherung für Kinder und eine aktive Integrationspolitik würde viele Probleme im Leben der Kundinnen und Kunden eines JobCenters und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern - so unsere Quintessenz. Denn Arbeitsmarktpolitik alleine kann den gesellschaftlichen Wandel zu einer immer stärker wissensbasierten Dienstleistungs- und Industriegesellschaft nicht bewältigen. Bildungspolitik für Kita und Schule und eine auf Teilhabe orientierte Integrationspolitik müssen sie flankieren, wenn sie Erfolg haben soll.  

Es fehlen derzeit vor allem niedrigschwellige Arbeitsplätzen für junge Menschen ohne Schul- bzw. Berufsabschluss. Diese werden von der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung gestellt. Hier müssen wir den Ausbau einer leistungsstarken öffentlichen Infrastruktur forcieren. Wichtiger als eine Erhöhung passiver Transferleistungen ist der Auf- und Ausbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors.

Am 6. Mai findet die 1. Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 e) und zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung statt. Für die anschließende parlamentarische Beratung erhielten die Berliner SPD-Abgeordneten konkrete Anregungen, u.a.:

Eigenständige Grundsicherung von Kindern
Die Schwelle zur Arbeitsaufnahme sei da besonders hoch, wo viele Kinder sind. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, Transferleistungen für Erwachsene von denen der Kinder abzukoppeln und diesen eigenständige Leistungen zu gewähren.

Betreuungs- und Leistungsschlüssel
Ein gesetzlich festgelegter Betreuungsschlüssel für das BetreuerInnen-KundInnen-Verhältnis (1:75 für U25, die unter 25jährigen und 1:150 für Ü25, die über 25jährigen) in der Arbeitsvermittlung wird begrüßt. Notwendig sei ein solcher Schlüssel auch für den Bereich der Leistungsgewährung, insbesondere bei den Kosten zur Unterkunft (KdU). Eine verlässliche Transferleistung sichere nicht nur die Existenz, sondern mache auch einen „freien Kopf“ für die Arbeitsvermittlung und die damit zusammenhängenden Anstrengungen.

Pauschalierung von Leistungen
Die Festlegung von Pauschalen wird für einige Leistungsbereiche als sinnvoll erachtet. Hierzu gehört die Übernahme von Betriebskosten. Es fehle eine bundesweite Rechtsverordnung, die das Gefühl, „ es gehe auch individuell gerecht zu“ erhöhen könnte. Gleichzeitig führe dies zu einer Abnahme der Widersprüche, die sich zumeist nicht gegen die Berechnungen der Regelleistungen sondern gegen Entscheidungen zu den Unterkunftskosten wenden.

Ausbau der Freien Förderung
Es bedürfe keiner neuen arbeitsmarktlichen Instrumente. Um innovative Ansätze verfolge zu können, sei der §16 f allerdings von zu vielen Regelschemata zu befreien.

Personalvertretungen
Die Personalvertretungen haben Sorge um die Mitbestimmungsrechte. Der Ausbau der Entscheidungskompetenzen für die Trägerversammlungen und Geschäftsführer/innen dürfe diese nicht beschneiden. Völlig unklar ist die Zeit der Übergangsregelung nach dem 01. Januar: es müsse dringend abgesprochen werden, ob die derzeitigen Personalvertretungen dann noch vertretungsbefugt seien.

Call-Center
Die Jobcenter sind verpflichtet, die Call-Center als externe Dienstleister zu beauftragen. Die meisten KundInnen erleben dies als Abschottung und kritisieren die damit verbundenen Telefonkosten. Eine Einbeziehung der telefonisch geäußerten Anliegen und daraus aufbauender unmittelbarer Beratungen in die jeweilige betriebsinternen Ablauforganisation wäre viel sinnvoller.

Personalentwicklung
Regelungen zur Nachwuchsförderungen fehlen im Gesetzentwurf ebenso wie eine gesetzliche Festlegung zur Fort- und Weiterbildung im Rahmen einer systematischen Personalentwicklung.