Die Lohndiskriminierung von Frauen muss ein Ende haben. Um das zu erreichen, ist ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit erforderlich. Diese Forderung stand im Mittelpunkt der Veranstaltung „100 Jahre - 100 Prozent!“, organisiert von der Lübecker Bundestagsabgeordneten Gabriele Hiller-Ohm am 06. März im Vorfeld des Internationalen Frauentages. Auf der Veranstaltung stellte die Berliner Gleichstellungspolitikerin Mechthild Rawert das Eckpunktepapier zur Entgeltgleichheit der AG Gleichstellung der SPD-Bundestagsfraktion vor.
In seinem Grußwort rief Peter Thieß, Lübecker SPD-Kreisvorsitzender, vor mehr als 50 Frauen und Männern zum Kampf gegen jede Form geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsmarkt auf. Er verwies auf den unrühmlichen sechsletzten Platz, den Deutschland bei der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im EU-Vergleich belegt. Dr. Cornelia Östreich, Vorsitzende der Lübecker Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) referierte über die Geschichte der Frauenemanzipation in Deutschland. Bis 1908 durften Frauen keinem Verein angehören, 1919 das erste Mal wählen, bis 1977 zumindest in Westdeutschland nicht als gleichberechtigte Partnerin ihres Ehemannes agieren.
Equal Pay
Sowohl Gabi Hiller-Ohm, MdB, als auch Mechthild Rawert, MdB, machten sich für eine umfassende tatsächliche Gleichstellungspolitik stark. Keinesfalls akzeptabel ist der Lohnabstand von bis zu 23 Prozent zwischen Frauen und Männern trotz gleichwertiger Arbeit. Hierzu hätten auch gesellschaftliche Leitbilder beigetragen: Während in der DDR - auch aus ökonomischen Gründen – das Leitbild der voll erwerbstätigen Frau vorherrschte und hierfür auch die notwendige Infrastruktur in der Kinderbetreuung geschaffen worden war, galt in der alten Bundesrepublik das Leitbild der Frauen als „Zuverdienerinnen“. Die Folge dieser Leitbilder ist eine in den meisten alten Bundesländern bis heute andauernde unzureichende Infrastruktur. Dies steht einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter entgegen. Bis heute wirken diese Leitbilder nach, der Lohnabstand (West) beträgt heute 24 Prozent, der Lohnabstand (Ost) nur 6 Prozent. Auch Mechthild Rawert, MdB, fordert „Equal Pay“, also gleiches Geld für gleichwertige Arbeit. Es ist nicht hinnehmbar, dass junge Frauen um ihre „Bildungsrendite“ (Jutta Allmendinger) betrogen werden. Sie verfügen zwar über die besseren Schulabschlüsse, werden jedoch durch „Gläserne Decken“ und gesellschaftliche Diskriminierungsstrukturen an der Umsetzung ihrer Talente gehindert. Deshalb sind sowohl der gesetzliche Mindestlohn und ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit unabdingbar. Die SPD will diese Forderungen mit einer Übernahme der Regierungsverantwortung ab 2013 durchsetzen.
Ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit
Mit dem EntgeltGleichheits-Check existiert ein Instrument, mit dem Ungleichbehandlung aufgedeckt und Entgeltgleichheit geprüft werden können. Der EntgeltGleichheits-Check wurde von Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt (vgl. www. eg-check.de)
Die erarbeiteten Eckpunkte eines „Entgeltgleichheitsdurchsetzungsgesetzes“ stellte Mechthild Rawert, Stv. Sprecherin der AG Gleichstellung, vor. Dazu gehören u.a.: geregelte Messverfahren, Fristen und Regeln zur Abschaffung von Ungleichheit, Benennung von Sanktionen und Prüfgremien, eine Beweislastumkehr, die Einführung des Verbandsklagerechtes sowie ein Anerkennungsverfahren für Betriebe mit gerechten Entlohnungsstrukturen.
Die Wirtschaft hatte ihre Chance gehabt, freiwillige Selbstverpflichtungen haben weder zu einer besseren Teilhabe von Frauen an Führungspositionen noch zum Abbau von Lohndiskriminierung geführt. Nun ist mit dem Warten auf Einsicht Schluss. Ein Gesetz muss her!
v.l.n.r.: Dr. Cornelia Östreich (AsF), Gabriele Hiller-Ohm, MdB und Mechthild Rawert, MdB