Hauptmenü

Bei der Bundestagswahl am 22. September gilt das neue Bundeswahlgesetz

Als Demokratin ist mir wichtig: Mit dem neuen Bundeswahlgesetz wird ein zentrales Versprechen der Demokratie erfüllt: Gleiches Wahlrecht für alle. Wählerinnen und Wähler können sich darauf verlassen, dass das Wahlrecht ihren Willen umsetzt und die Mehrheiten korrekt abbildet. Mit den neuen Ausgleichsmandaten soll sichergestellt werden, dass künftig jede Stimme das gleiche Gewicht hat.

Noch 2011 hat Schwarz-Gelb das Wahlrecht als Machtrecht missbrauchen wollen. Die SPD und über 3000 Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt - und Recht bekommen. Das höchste Verfassungsgericht hat im Juli 2012 festgestellt: Das von Schwarz-Gelb vorgelegte Wahlgesetz war verfassungswidrig. Es verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien. Fakt ist: Den machtpolitischen Sondervorteil der Überhangmandate (zuletzt 24 für die Union) wird es nicht mehr geben! Nach dieser Schlappe war Schwarz-Gelb endlich auf die Oppositionsfraktion zugekommen. Entwickelt wurde ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Am 21. Februar 2013 hat der Bundestag das 22. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drs. 17/12417) gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen.

Ausgleichsmandate gebunden an die Bevölkerungsstärke
Deutschland hat gemessen an der EinwohnerInnenzahl eines der kleinsten Parlamente in Europa. Entscheidend für die Sitzzuteilung ist der Bevölkerungsanteil in den einzelnen Bundesländern. Die Wirkung der Überhangsmandate soll neutralisiert werden. Das hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon für die Wahlrechtsreform 2008 vorgeschlagen. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, sollen Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben werden bis die Gesamtzahl der Mandate pro Partei (Direktmandate plus Listenmandate) den Anteil der für die Parteien abgegebenen Zweitstimmen möglichst genau wiedergibt. Dieses Ausgleichsmodell stieß auf Widerstand bei der Linksfraktion, die stattdessen Überhangmandate mit Listenmandaten der betreffenden Partei in anderen Bundesländern verrechnen wollte. Dieser Vorschlag wird insbesondere von CDU und SPD abgelehnt, da er zulasten Länder geht und zu erheblichen föderalen Verzerrungen führt.

Auslandsdeutsche sind künftig wieder wahlberechtigt
Schon zuvor hat der Deutsche Bundestag am 31. Januar 2013 den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 17/12174) zur 21. Änderung des Bundeswahlgesetzes einstimmig beschlossen.

Auslandsdeutsche sind künftig wieder dann wahlberechtigt, wenn sie entweder nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind. Auch andere Bestimmungen treten in Kraft, die ein Wahlrecht vorsehen unter anderem für deutsche Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche MitarbeiterInnen an deutschen Auslandsschulen und anderen deutschen Institutionen sowie für Auslandsdeutsche, die durch ihr Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen wesentlich am gesellschaftlichen Leben Deutschlands teilnehmen. Laut EU-Statistikamt Eurostat lebten im europäischen Ausland 2010 rund 1,14 Millionen Deutsche, wie viele Deutsche insgesamt im Ausland leben, ist nicht bekannt. Für die Bundestagswahl 2009 ließen sich 65.731 Auslandsdeutsche registrieren.

In unserer Demokratie muss ein Wahlkampf auf der Grundlage eines verfassungsgemäßen Wahlrechts stattfinden. Nur so können die Abgeordneten des Bundestags in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden, wie es unser Grundgesetz in Artikel 38 vorschreibt. Dafür Sorge zu tragen hat die Politik. Das ist sie den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, dass ist sie der Demokratie schuldig. Dank dieser gemeinsamen Wahlrechtsreform ist das Wahlrecht nun verfassungskonform und wohl nicht mehr zu beanstanden. Als Demokratin begrüße ich das sehr.