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Bundestag zieht Konsequenzen aus Ermittlungsfehler bei der rechtsextremen NSU-Mordserie

Im September 2013 hat der gemeinsam von Union, SPD, FDP, Grüne und Linke eingesetzte NSU-Untersuchungsausschuss seinen 1357 Seiten umfassenden Abschlussbericht zum NSU-Terror in Deutschland vorgelegt. Noch immer beschämt mich das Versagen unseres Rechtsstaates.

Es ist keine Selbstverständlichkeit im Deutschen Bundestag, dass der Untersuchungsausschuss vom Parlament einstimmig einberufen, der Schlussbericht einstimmig beschlossen und auch die Empfehlungen des Abschlussberichts von einstimmig bestätigt werden. So wurde am 20. Februar 2014 der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen „Bekräftigung der Empfehlungen des Abschlussberichts des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ (Drs. 18/558) von allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern beschlossen.

Wir sagen alle gemeinsam: „Nie wieder!“. Wir sagen alle gemeinsam: Wir verlangen von allen föderalen Ebenen, dass die 50 Empfehlungen zügig und umfassend umgesetzt werden! Es geht um eine stärke Kontrolle der Verfassungsschützer, geht um verbesserte Informationen zwischen den einzelnen Ermittlungsbehörden, geht darum, dass die Polizei nie wieder einen rechtsextremen Hintergrund ungeprüft lässt, wenn ein rassistisches oder politisches Tatmotiv möglich erscheint.

Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, hat es auf den Punkt gebracht: „“Die schrecklichen Verbrechen des NSU sind uns mittlerweile seit mehr als zwei Jahren bekannt. All das, was dort geschehen ist, muss uns nach wie vor mit doppelter Scham erfüllen, zum einen Scham darüber, dass in Deutschland wieder Menschen wegen ihres Glaubens und ihrer Herkunft planvoll ermordet wurden, und zum anderen Scham deshalb, weil der Staat und die Behörden fast 14 Jahre nicht in der Lage waren, diese Taten zu erkennen, aufzuklären und vor allem zu verhindern. (…) Aber wir haben die Pflicht, gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich solche Taten nie wieder wiederholen. Nie wieder dürfen Justiz und Polizei blind sein gegenüber rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven. Nie wieder dürfen bei der Aufklärung terroristischer Gewalt die Erfahrungen des Generalbundesanwalts ungenutzt bleiben. Und nie wieder dürfen Verbrecher von unklaren Zuständigkeiten bei der Justiz profitieren. Das ist Auftrag aus den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zum NSU.“