Hauptmenü

Bundestag: Engerfassung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht

Obgleich unabgesprochen, passt doch die aktuelle Beratung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ der Bundesregierung im Deutschen Bundestag wie die Faust auf´s Auge zu den sehr detaillierten Beschreibungen zu Steuersparmodellen für ausländische Unternehmen in Luxemburg in der Süddeutschen Zeitung. Ziel des Gesetzes ist es, dass Vermögen und Erträge nicht mehr auf anonymen Nummernkonten im Ausland versteckt werden können. Kein Bankgeheimnis soll Steuerflüchtlinge vor Strafverfolgung schützen.

Aufgrund etlicher spektakulärer Fälle von Steuerhinterziehung in der Vergangenheit sollen auf Initiative der Landesfinanzminister die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht erheblich enger gefasst werden als bisher. Steuergerechtigkeit bedeutet, dass starke Schultern mehr tragen als schwache. Dieses Prinzip muss auch für die Besteuerung ausländischer Vermögen und Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger gelten. Dafür setzt sich die SPD-Fraktion seit vielen Jahren mit Vehemenz ein. Ich bin froh, dass mittlerweile 50 Staaten endlich einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vereinbart haben, der im September 2017 starten soll. Einig sind sich alle, dass bilaterale Vereinbarungen wichtig aber nicht ausreichend sind.

Viele Reiche haben es als Sport betrachtet, ihr Vermögen in Steueroasen zu schaffen und dort anzulegen. Aber: „Hier Geld zu verdienen, ohne einen Cent Steuern darauf zu zahlen, ist asoziales Verhalten.“ Die Finanzierung dieses Staates müsse fair sein, das habe für SozialdemokratInnen immer im Mittelpunkt gestanden. Carsten Schneider, SPD-Fraktionsvize und Finanzexperte, verwies darauf, dass es die SPD war, die 2012 im Bundesrat das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz gestoppt habe. Andernfalls hätten die deutschen Steuerpflichtigen mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz - wie ein bekannter Sportmanager - dauerhaft anonym bleiben können. Schneider: „Gewinne müssen dort besteuert werden, wo sie auch entstehen!“ Tatsache ist: Steuerhinterziehung untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, schwächt die Handlungsfähigkeit des Staates und gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt zwar erhalten, seine Regeln werden aber verschärft. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige straffrei bleibt, soll von 50.000 Euro/Tat auf 25.000 Euro/Tat abgesenkt werden. Der bei höheren Hinterziehungen zur Vermeidung einer Strafverfolgung zu zahlende Geldbetrag soll auf zehn Prozent der hinterzogenen Steuer verdoppelt und abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden (15 Prozent ab 100.000 Euro, 20 Prozent ab 1 Million Euro). Die Zahlung der Hinterziehungszinsen soll künftig Voraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige werden. Auch sollen bestimmte nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für noch länger zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden können.

Da Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Öffentliche Anhörung zur Selbstanzeige/Abgabenordnung

Der Finanzausschuss wird zu den geplanten Änderungen der Abgabenordnung eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 12. November 2014, ab 12.00 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus im Sitzungssaal 1.302 statt. Interessierte müssen sich anmelden.