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100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

 Seit 100 Tagen gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Und das macht sich bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Den Mindestlohn befürworten laut einer Umfrage fast 90 Prozent der BundesbürgerInnen.

Der Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger. 100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt.

Der Einzelhandel profitiert vom Mindestlohn und die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der AufstockerInnen - Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen - zurückgehen wird. Das spart allen SteuerzahlerInnen viel Geld. Der gesetzliche Mindestlohn hat, anders als von seinen KritikerInnen erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet - im Gegenteil: Es gibt keine Jobverluste, es werden auch weiterhin im Niedriglohnbereich Arbeitskräfte gesucht. Neoliberale „WirtschaftsforscherInnen“ wie Hans-Werner Sinn lagen wieder einmal falsch!

86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn

Diese Vorteile sehen auch die BürgerInnen: Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind 86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Diese Umfrage stärkt die ehrlichen UnternehmerInnen im Land, die den Mindestlohn konsequent umsetzen. Leider wird durch die Umfrage auch die Befürchtung im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung bestätigt, wonach ArbeitgeberInnen versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 Prozent) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben.

Dokumentationspflichten schützen

Der Mindestlohn braucht deshalb Dokumentationspflichten - auch zum Schutz der ehrlichen ArbeitgeberInnen. Denn nur korrekte Dokumentation und eine ordentliche Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs - nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten. Das vermeintliche „Bürokratiemonster“ ist ein schlichter Stundenzettel und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Klar ist aber auch: Gute Politik lebt vom Dialog. Derzeit führt unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. Und es wird eine erste Bestandsaufnahme des Mindestlohngesetzes geben. Doch einen „Mindestlohn-Light“ wird es mit der SPD nicht geben!

Verstöße melden!

Das Bundesarbeitsministerium und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben ihre Mindestlohn-Hotlines verlängert:

DGB-Mindestlohn-Hotline: Hilfe bei Fragen rund um den Mindestlohn

0391 / 4088003 (zum Festnetztarif)

Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr sowie Samstag von 9 bis 16 Uhr

Auch für ausländische Beschäftigte sind Beratungsangebote in verschiedenen Fremdsprachen möglich. In folgenden Sprachen bietet die Hotline GesprächspartnerInnen für Rat- und Hilfesuchende an:

Deutsch, Englisch, Türkisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Serbisch, Ungarisch.

Die DGB-Mindestlohn-Hotline bietet zu fast allen Fragen rund um den Mindestlohn Antworten, Rat, Hilfe und Kontakte. Sie ersetzt aber keine Rechtsberatung. Gewerkschaftsmitglieder erhalten rechtlichen Rat von ihrer zuständigen Gewerkschaft. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne bitte direkt bei den zuständigen Stellen melden, also der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll.

Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030/60 28 00 28 erreichbar.

Die Hotline richtet sich gleichermaßen an BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen sowie Unternehmen. Die MitarbeiterInnen der Hotline freuen sich auf Ihre Fragen zum Mindestlohn.