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6 Monate Mindestlohn bedeuten 181 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

 Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der AufstockerInnen ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

Der Mindestlohn wirkt. Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Den vielen Mindestlohn-KritikerInnen zum Trotz: Es gab und gibt keine Jobverluste. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht.

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf „Hartz IV“ angewiesen waren, laut der Bundesagentur für Arbeit seit Anfang des Jahres um 45.000 Menschen zurückgegangen. Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen SteuerzahlerInnen viel Geld. In fast allen Niedriglohnbranchen steigen die Nominallöhne überdurchschnittlich, ebenso bei niedrigqualifizierten ArbeitnehmerInnen sowie geringfügig Beschäftigten. Besonders freue ich mich, dass durch den Mindestlohn die Zahl der MinijobberInnen abgenommen hat. Viele Minijobs wurden in sichere und reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.

Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Im Frühjahr stieg der Umsatz laut dem Statistischen Bundesamt wie seit fünf Jahren nicht mehr. Selbst die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen ist.

Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 181 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt.

Fakten zum Mindestlohn

Mehr Lohn, mehr Beschäftigte, mehr Gerechtigkeit

Rund 3,7 Millionen Menschen haben jetzt mehr auf dem Gehaltszettel. Zudem werden ehrliche Unternehmen durch den Mindestlohn vor einem Unterbietungswettbewerb durch Geschäftsmodelle, deren Prinzip die Ausbeutung von Arbeitern und Angestellten ist, geschützt.

Vorläufige Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen den Lohnanstieg. In fast allen Niedriglohnbranchen steigen die Nominallöhne überdurchschnittlich, ebenso bei niedrigqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie geringfügig Beschäftigten.

Das Lohnplus ungelernter ArbeitnehmerInnen beträgt im Vergleich zum Vorjahr 4 %, geringfügig Beschäftigte erhalten sogar 4,9 % mehr Lohn. Die Menschen haben mehr in der Tasche: Reale Stundenlöhne nehmen zu, während die Inflation weiter abnimmt. Auch deshalb steigt der private Konsum an (um 2,4 % im Vergleich zum Vorjahresquartal) und trägt einen wichtigen Teil zum Wirtschaftswachstum bei. Belastende Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zu erkennen. Hierzu passt ein erneuter Anstieg der Arbeitskräftenachfrage im Juni auf Rekordniveau (BA-Stellenindex).

Klar ist inzwischen auch: Die jahrelange verkündeten Hiobsbotschaften von Wirtschaftswissenschaftlern (bis zu 900.000 Arbeitsplatzverluste) entbehren jeder Grundlage. Historisch positive Konjunktur- und Arbeitsmarktzahlen beweisen, dass der Mindestlohn keine negativen Beschäftigungseffekte hat.

Im Gegenteil: Mit dem Mindestlohn erleben wir einen Rekord-Boom auf dem Arbeitsmarkt. Die Erwerbstätigenzahl erreicht 2015 voraussichtlich die Marke von 43 Millionen - so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter liegt mit fast 30,5 Millionen Menschen eine halbe Million über dem Vorjahreswert. Die Arbeitslosenzahl sank zuletzt unter 2,8 Millionen. Die Arbeitslosenquote liegt mit 6,3 % bereits im Mai 2015, vor den regelmäßig starken Sommermonaten - unter dem Schnitt von 2014 (6,7 %). Die Arbeitsmarktlage hat sich auch bei stark vom Mindestlohn erfassten Niedriglohnbranchen (wie dem Bau- und Gaststättengewerbe) im Vorjahresvergleich positiv entwickelt (BA-Arbeitsmarktstatistik vom Mai 2015). Auch in Ostdeutschland, wo der Mindestlohn auf Grund der vorher niedrigen Gehälter besonders stark wirkt, ging die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahresmonat um gut 6 % zurück. In Westdeutschland sank die Zahl der Arbeitslosen um 3,2 %.

Weniger Minijobs

Selbst die Abnahme der sogenannten Minijobs kann nicht als Anzeichen sinkender Beschäftigung herhalten, denn nach Einschätzung der Bundesbank und der Bundesagentur für Arbeit liegt es nahe, dass viele dieser Minijobs in sichere und reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Es gibt also mehr gute, sozial abgesicherte Beschäftigung. In Branchen mit hohem Minijobanteil wurden im Vergleich zum Vorjahr neue sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen (allein 110.000 im Handel und Gastgewerbe). Dass die Beschäftigung weiter ansteigt, sieht man auch daran, dass im ersten Quartal 2015 die gesamte geleistete Arbeitszeit abhängig Beschäftigter um 0,9 % im Vergleich zum Vorjahresquartal zugenommen hat, während die Durchschnittsarbeitszeit je Beschäftigtem konstant blieb.

Dieses mehr an Arbeit insgesamt kann also nur von neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geleistet werden - ein erster Hinweis auf eine Umwandlung von Minijobs in gute, sozial abgesicherte Beschäftigung.

Mehr Gerechtigkeit

Die günstige Lage am Arbeitsmarkt und Lohnsteigerungen sorgen für ein außergewöhnlich gutes Konsumklima, wie die Bundesbank im April 2015 festgestellt hat. Zudem trägt der Mindestlohn zur Verringerung bestehender Einkommensunterschiede bei: In Ostdeutschland stiegen die Löhne mit 3,6 % überproportional und auch Frauen verdienen mit plus 2,8 % überdurchschnittlich mehr.

Auch die sozialen Sicherungssysteme profitieren: Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit bis zu 50.000 weniger Aufstockern und insgesamt mit 900 Millionen Euro Einsparungen beim Arbeitslosengeld II. Erste Zahlen bis Februar 2015 belegen dies: im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Aufstocker mit 55.000 deutlich stärker als üblich. Mehr Löhne werden also nun in existenzsichernder Höhe von denen bezahlt, die auch die Gewinne machen: den Unternehmen. Damit sorgt der Mindestlohn auch für mehr Stabilität und Einnahmen in den sozialen Sicherungssystemen.

Verstöße melden!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende Informationen zum allgemeinen Mindestlohn im Internet unter www.der-mindestlohn-gilt.de. Außerdem haben das Bundesarbeitsministerium und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ihre Mindestlohn-Hotlines verlängert. Seit dem Start der Hotline des Bundesarbeitsministeriums wurden rund 53.000 Gespräche geführt und über 5.000 E-Mails beantwortet. Während in der Startphase Fragen zur Anwendung des Gesetzes in der Praxis im Vordergrund standen, werden nunmehr auch zunehmend Missbrauchsfälle und Umgehungen des Mindestlohnes von betroffenen Beschäftigten mitgeteilt. Dabei nahm die Zahl der Anrufe seit Januar kontinuierlich von fast 14.000 auf 3.200 im Mai ab. Das zeigt: Viele Fragen sind geklärt.

Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030/60 28 00 28 erreichbar.

Die Hotline richtet sich gleichermaßen an BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen sowie Unternehmen. Die MitarbeiterInnen der Hotline freuen sich auf Ihre Fragen zum Mindestlohn.

DGB-Mindestlohn-Hotline: Hilfe bei Fragen rund um den Mindestlohn

Die DGB-Hotline ist unter 0391 / 4088003 (zum Festnetztarif) von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr sowie Samstag von 9 bis 16 Uhr erreichbar.

Auch für ausländische Beschäftigte sind Beratungsangebote in verschiedenen Fremdsprachen möglich. In folgenden Sprachen bietet die Hotline GesprächspartnerInnen für Rat- und Hilfesuchende an:

Deutsch, Englisch, Türkisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Serbisch, Ungarisch.

Die DGB-Mindestlohn-Hotline bietet zu fast allen Fragen rund um den Mindestlohn Antworten, Rat, Hilfe und Kontakte. Sie ersetzt aber keine Rechtsberatung. Gewerkschaftsmitglieder erhalten rechtlichen Rat von ihrer zuständigen Gewerkschaft. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne bitte direkt bei den zuständigen Stellen melden, also der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll.

Wirksame Kontrollen und einfache Dokumentation

Die Kreativität mancher UnternehmerInnen, den Mindestlohn zu umgehen, scheint groß zu sein: So wird beispielsweise Geld für die Arbeitsgeräte (sogenanntes Messergeld in der Fleischindustrie), die Arbeitskleidung oder Getränke verlangt. Andere versuchten mit der Gewährung von Rabatten, der Verrechnung von Trinkgeldern oder der Kürzung von Nacht- oder Feiertagszuschlägen den Mindestlohn zu drücken. Deshalb ist eine effektive Kontrolle des Mindestlohns so wichtig, wozu 1.600 neue Stellen beim Zoll geschaffen werden.

Und - die Dokumentation ist einfach: Es reicht zum Beispiel, dass von den Beschäftigten geführte Stundenzettel von der Arbeitgebern oder damit befassten Beschäftigten abgehakt werden, wenn diese mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit übereinstimmen. Für viele Arbeitgeber ist eine Arbeitszeitdokumentation über Stechuhren und andere Systeme sowieso selbstverständlich.

Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) extra entwickelte App vereinfacht zudem die Arbeitszeitaufzeichnung. Diese App stellt das BMAS kostenlos in den App- Stores von Google und Apple zur Verfügung.