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Dank SPD endlich ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

„Wenn ich krank und hilfsbedürftig zu meinem Arzt oder meiner Ärztin gehe, dann ist er oder sie an meiner Gesundheit interessiert“. Diese Aussage sollte nicht naiv wirken, sondern die reale Praxis im deutschen Gesundheitswesen sein. Eine gute ärztliche Behandlung sollte an das Wohl jede/r PatientIn gekoppelt sein, egal welchen sozialen Hintergrund er oder sie hat - und nicht am Geldbeutel. Leider war jedoch genau das des Häufigeren der Fall - und bisher konnte dagegen nicht strafrechtlich vorgegangen werden. Dieser Korruptionspraxis und strafrechtlichen Lücke im Gesundheitswesen wurde nun am 14. April 2016 mit der Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (18/6446) hoffentlich ein Ende gesetzt. Für PatientInnen bedeutet dieses eine Rückgewinnung von Vertrauen in eine gute Gesundheitsversorgung, die nicht vom Geld abhängt - eine Forderung, für die die SPD seit 2010 gekämpft hat!

Vertrauen in die Integrität der Heilvorschläge sollte selbstverständlich sein!

Die Liste aus Korruption entstehender nachteiliger Folgen ist lang: Dadurch, dass ÄrztInnen die Empfehlung von Arzneimitteln nicht in erster Linie von der Erkrankung der PatientInnen abhängig machten, sondern von Geschenken oder Vergünstigungen seitens der Pharmafirmen, ging Vertrauen in die Integrität ärztlicher Heilvorschläge verloren. Neben damit verbundener gesundheitlicher und sozialer Folgen hat diese Praxis auch wirtschaftliche Probleme mit sich gebracht: Medizinische Leistungen für PatientInnen verteuerten sich und der faire Wettbewerb im Gesundheitswesen wurde beeinträchtigt.

Die SPD kämpft seit 2010 gegen Korruption im Gesundheitswesen

Die SPD bekämpft seit 2010 gegen Korruption im Gesundheitswesen. Diese hat verheerende Folgen für die gleichgestellte und gleichwertige Behandlung von PatientInnen und auch ÄrztInnen. Bereits 2010 habe ich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Korruption im Gesundheitswesen eindämmen“ (Drs. 17/3685) eingebracht. Wir haben deutlich darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr erhebliche Summen durch Korruption verloren gehen und den PatientInnen zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung entstehen.

Ungleichbehandlung schützt schwarze Schafe - so drückte ich es damals im Zusammenhang mit dem Verlangen der SPD nach einer aktuellen Stunde im Bundestag 2012 über dieses Thema aus. Denn die Gesetzeslücke überdeckte auch die Ungleichbehandlung zwischen Korruptionstatbeständen für niedergelassene VertragsärztInnen und für angestellte ÄrztInnen. Erst nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs am 22. Juni 2012, der in seinem Urteil feststellte, dass niedergelassene ÄrztInnen trotz Annahme von Bestechungsgeldern aufgrund ihres Status nicht belangt werden können, wurde die bestehende strafrechtliche Lücke auch öffentlich richtig bekannt. Dieser Fall war jedoch nur einer von vielen vorangegangenen Korruptionsskandalen im Gesundheitswesen. In meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag damals wies ich noch einmal deutlich auf diese Probleme hin. Zu illegalen Betrügereien gehör(t)en u.a. Zuweisungen durch niedergelassene ÄrztInnen an Krankenhäuser gegen Entgelt oder Prämien von PharmareferentInnen für ÄrztInnen für sogenannte Anwendungsbeobachtungen.

Wesentliche Ziele zur Korruptionsbekämpfung dank SPD erreicht

Am 14. April 2016 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur „Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ beschlossen. Das auf der Gesetzesgrundlage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beschlossene Gesetz stellt nun Korruptionshandlungen aller LeistungserbringerInnen im Gesundheitswesen unter Strafe. So macht sich künftig eine  ÄrztIn strafbar, die nicht das für die PatientIn angemessene Medikament verschreibt, sondern das Arzneimittel, für das Pharmafirmen unlautere Bestechungsgelder zahlen. Auch ApothekerInnen machen sich nun strafbar, wenn sie einer ÄrztIn Geld zukommen lassen, damit diese PatientInnen an diese spezielle Apotheke verweisen sollen.

Der SPD gelingen wichtige gesundheitspolitische Fortschritte

Während der parlamentarischen Beratung wurde zwischen den Koalitionären diskutiert, ob auch strafrechtlich verfolgt werden soll, wer als ÄrztIn gegen seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verstößt. Nachdem die Union sich hartnäckig weigerte dies zur Geltung kommen zu lassen, wurde die Streichung unsererseits letztlich akzeptiert. In Gesprächsrunden mit dem Bundesjustizministerium wurde der Eindruck gewonnen, dass dadurch keine übermäßigen Strafsicherheitslücken entstehen. In Absprache mit SPD-GesundheitspolitikerInnen wurde in der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt, dass der Anwendungsbereich der verbleibenden Tatbestandsalternative einen weiteren Anwendungsbereich findet.

Der Gesetzgebungsprozess war vor allem von Vorwürfen seitens der HausärztInnen begleitet. Diese beklagten, dass damit zukünftig viele Kooperationsmodelle nicht mehr zulässig seien. Dies ist aber nicht der Fall. Der Gesetzesentwurf schafft es, Kooperationsmodelle zu erhalten, aber unfaire Wettbewerbsvorteile zu verhindern.

Sehr zufrieden bin ich, dass in den Verhandlungen mit der Union verhindert werden konnte, dass die Gesetzesänderung als Antragsdelikt ausgestaltet wird. Eine Ausgestaltung als Antragsdelikt hätte bedeutet, dass die Strafanwaltschaft nur dann tätig werden kann, nachdem ein Strafantrag durch einen begrenzten Personenkreis gestellt wurde. Die SPD hat dies verhindert, es wurde ein Offizialdelikt in das Gesetz hinein geschrieben. Nun muss die Strafanwaltschaft zwingend ermitteln - entweder, wenn eine Strafanzeige vorliegt oder wenn Kenntnis über einen Korruptionssachverhalt besteht.

Ich freue mich über den gesundheitspolitischen Fortschritt, der mit diesem Gesetz erreicht werden konnte. PatientInnen können nun endlich wieder auf eine unabhängige Heilbehandlung aller ÄrztInnen setzen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Damit wurde ein wichtiger Schritt erreicht, für den die SPD schon seit 2010 gekämpft hat! Gesagt. Getan. Gerecht.