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Teilhabe im Alltag erleichtern. Bundestag verabschiedet Teilhabestärkungsgesetz

Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erleichtern, auszubauen und zu stärken, das ist – wie der Name schon sagt – Sinn und Zweck des Teilhabestärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. April 2021 beschlossen hat.

Es enthält viele kleine, für viele auf den ersten Blick vielleicht unbedeutende Regelungen, die jedoch für Menschen mit Behinderung eine große Relevanz haben und ihnen helfen, mit den zahlreichen Hürden und Herausforderungen, die sie im Alltag und im Arbeitsleben zu bewältigen haben, besser zurechtzukommen.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist Inklusion, also die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen. Maßgeblich haben wir dazu beigetragen, dass in der vergangenen Legislaturperiode das Bundesteilhabesetz auf den Weg gebracht wurde, das seitdem in mehreren Phasen in Kraft getreten ist. Ziel war und ist, Behindertenpolitik an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten, die 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Wir wollen unsere Inklusionspolitik auf einer menschenrechtlichen Basis durchführen. 

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir nun einige Nachbesserungen in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen beschlossen und damit viele wirksame Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind nach der Beratung im Ausschuss für Arbeit und Soziales noch einige Änderungen eingearbeitet worden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

  • zu Assistenzhunden

Assistenzhunde sollen künftig auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, auch wenn Hunde sonst verboten sind. Blindenführhunde werden Assistenzhunden künftig gleichgestellt, der gesonderte Begriff damit abgeschafft.

  • zur Gewaltprävention

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-BRK umgesetzt werden. Das ist ein Punkt, der mir persönlich besonders wichtig ist, denn noch viel zu oft sind gerade Frauen mit Behinderung der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden.

  • zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Budget für Ausbildung wird erweitert. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So wird eine weitere Möglichkeit für sie geschaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

  • Zukünftige Aufgaben

Weiterhin haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag eingebracht, der weitere wichtige Punkte, die in diesem Gesetz noch nicht ausreichend behandelt werden könnten, der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung überantwortet. Dies betrifft u.a. die Rehabilitation in den Jobcentern, die Frage der Finanzierung von Assistenzhunden, die dringend erforderliche Regelung der Assistenz im Krankenhaus sowie das Entgeltsystem in den Werkstätten. Letzteres bedarf dringend einer Überarbeitung, wie sich gerade in Zeiten der Pandemie gezeigt hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird diese Aufgaben im Blick behalten, denn die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine Verpflichtung gemäß der UN-BRK. Es geht längst nicht mehr um Fürsorge für Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Es geht schon längst darum, dafür zu sorgen, dass die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt gefördert und eine umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung realisiert wird. Das ist eine Zukunftsaufgabe, der wir uns als SPD-Bundestagsfraktion gerne stellen.

Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erleichtern, auszubauen und zu stärken, das ist – wie der Name schon sagt – Sinn und Zweck des Teilhabestärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. April 2021 beschlossen hat. Es enthält viele kleine, für viele auf den ersten Blick vielleicht unbedeutende Regelungen, die jedoch für Menschen mit Behinderung eine große Relevanz haben und ihnen helfen, mit den zahlreichen Hürden und Herausforderungen, die sie im Alltag und im Arbeitsleben zu bewältigen haben, besser zurechtzukommen.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist Inklusion, also die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen. Maßgeblich haben wir dazu beigetragen, dass in der vergangenen Legislaturperiode das Bundesteilhabesetz auf den Weg gebracht wurde, das seitdem in mehreren Phasen in Kraft getreten ist. Ziel war und ist, Behindertenpolitik an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten, die 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Wir wollen unsere Inklusionspolitik auf einer menschenrechtlichen Basis durchführen. 

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir nun einige Nachbesserungen in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen beschlossen und damit viele wirksame Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind nach der Beratung im Ausschuss für Arbeit und Soziales noch einige Änderungen eingearbeitet worden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

zu Assistenzhunden

Assistenzhunde sollen künftig auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, auch wenn Hunde sonst verboten sind. Blindenführhunde werden Assistenzhunden künftig gleichgestellt, der gesonderte Begriff damit abgeschafft.

zur Gewaltprävention

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-BRK umgesetzt werden. Das ist ein Punkt, der mir persönlich besonders wichtig ist, denn noch viel zu oft sind gerade Frauen mit Behinderung der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden.

zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Budget für Ausbildung wird erweitert. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So wird eine weitere Möglichkeit für sie geschaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

Zukünftige Aufgaben

Weiterhin haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag eingebracht, der weitere wichtige Punkte, die in diesem Gesetz noch nicht ausreichend behandelt werden könnten, der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung überantwortet. Dies betrifft u.a. die Rehabilitation in den Jobcentern, die Frage der Finanzierung von Assistenzhunden, die dringend erforderliche Regelung der Assistenz im Krankenhaus sowie das Entgeltsystem in den Werkstätten. Letzteres bedarf dringend einer Überarbeitung, wie sich gerade in Zeiten der Pandemie gezeigt hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird diese Aufgaben im Blick behalten, denn die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine Verpflichtung gemäß der UN-BRK. Es geht längst nicht mehr um Fürsorge für Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Es geht schon längst darum, dafür zu sorgen, dass die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt gefördert und eine umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung realisiert wird. Das ist eine Zukunftsaufgabe, der wir uns als SPD-Bundestagsfraktion gerne stellen.