Rede vom 10. Mai 2007 zur Beschlussempfehlung zum Antrag CDU/CSU, SPD "Schutz der Wale sicherstellen" sowie zum Antrag B90/GRÜNE "Am Walfangmoratorium festhalten und Walschutz auf der IWC stärken" (Drucksachen 16/4843, 16/5105, 16/5284)
Rede vom 10. Mai 2007 zur Regierungserklärung Gesunde Ernährung und Bewegung - Schlüssel für mehr Lebensqualität sowie zu der Anträgen CDU/CSU, SPD: Förderung gesundheitsrelevanten Verhaltens zur Prävention von Fehl- und Mangelernährung, Übergewicht und Bewegungsmangel ins besondere bei Kindern und Jugendlichen (Drucksache 16/5258) und B90/GRÜNE: Konkrete Maßnahmen und verbindliche Strukturen für bessere Ernährung und mehr Bewegung umsetzen (Drucksache 16/5271)
Der diesjährige Weltaidstag am 1. Dezember stand unter dem Motto „Gemeinsam gegen AIDS. Wir übernehmen Verantwortung. Für uns selbst und andere.“ Allein in Deutschland leben laut Robert Koch-Institut Ende 2006 etwa 56.000 Menschen mit HIV und/oder AIDS - darunter schätzungsweise 400 bis 14-jährige Kinder - und: die Neuinfektionsrate ist seit Jah-ren erstmals wieder gestiegen.
Mit großer Mehrheit hat sich der Bundestag dafür ausgesprochen, das Engagement der Bundeswehr im Südsudan im Rahmen der Friedensmission der Vereinten Nationen UNMIS zu verlängern. Entsprechend dem Beschluss soll die Mission vorerst bis zum 15. November dieses Jahres verlängert werden. Bis zu 75 Soldatinnen und Soldaten sollen an der UN-Mission teilnehmen. Die Kosten für den Einsatz werden bis zu 800.000 Euro betragen. Auch die Bundestagsabgeordnete von Tempelhof-Schöneberg, Mechthild Rawert, hat in der namentlichen Abstimmung für den weiteren Einsatz der Bundeswehr gestimmt. „Es wäre unverantwortlich, wenn wir das Krisengebiet in Darfur jetzt verlassen würden. Der Konflikt ist einer der längsten und blutigsten, die derzeit in Afrika bestehen. Zwei Drittel der Bevölkerung in dieser Region sind von humanitärer Hilfe abhängig. Mit der UN-Mission soll die Umsetzung des 2005 beschlossenen Nord-Süd-Friedensabkommens von Nairobi gesichert werden. Ein Rückzug der Bundeswehr würde die Fortschritte konterkarieren, die durch UNMIS mittlerweile erreicht werden konnten“, begründete Rawert ihre Entscheidung.
Die Bundesregierung will den Anspruch auf Teilzeitarbeit nicht auf die Betreuung von Angehörigen beschränken. Die bisherige Gesetzeslage verteidigt sie in ihrer Antwort (16/4473) auf eine Große Anfrage als Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Würde der Teilzeitanspruch an bestimmte Pflichten gekoppelt, könnte das dazu führen, dass Arbeitgeber vor allem Frauen seltener einstellen würden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen seien schon jetzt ausreichend vor einer Überlastung geschützt.