Knapp 14 Tage nach dem ersten „Tag für Menschen mit Behinderung“ des Deutschen Bundestages war die vergangenen Sitzungswoche im Deutschen Bundestag geprägt von behindertenpolitischen Anträgen und Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen.
Mit dem am 9. November verabschiedeten „Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs“ erhalten Pflegebedürftige die Möglichkeit, sich von im so genannten "Arbeitgebermodell" beschäftigten Assistenzpflegekräfte nicht nur im Krankenhaus sondern in Zukunft auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen pflegen zu lassen. Konkret bedeutet das: Das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe werden für die Dauer dieser Aufenthalte weitergezahlt.