Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 ist der Bundestag aufgefordert, die betreuungsrechtlichen Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen gesetzlich neu zu regeln. Seit dem Urteilsspruch herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit - aber auch die Gelegenheit für die Gesellschaft, sich mit der Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung intensiv auseinanderzusetzen.
Wie andere OppositionspolitikerInnen und Fachverbände auch, habe ich es strikt abgelehnt, dass die Bundesregierung ihren „Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP quasi im Schnellverfahren durchs Parlament peitschen. Schließlich wird mit dem Gesetz eklatant in Grundrechte Betroffener eingegriffen.
Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte und flächendeckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Darauf wird im „Gesetzentwurf über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderungen des Hebammengesetzes“ der Bundesregierung verwiesen. Ich begrüße - trotz vieler offener Fragen - die Modernisierung des alten Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) von 1989. Begrüße die geplanten Neuregelungen der Ausbildungsstrukturen im Rettungswesen mit dem neuen Berufsbild NotfallsanitäterIn. Bisher sind in diesem Feld RettungshelferInnen, RettungssanitäterInnen wie auch RettungsassistInnen auf der Grundlage nicht bundeseinheitlich geregelter Ausbildungen zur RettungsassistenIn im Einsatz.
Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Zukunft der Pflegeausbildung
Ich sage voraus: Trotz großer Ankündigung wird es in dieser Legislaturperiode keine Reform der Pflegeausbildungen geben. Anders ist die Antwort der Bundesregierung auf die von mir und meiner Kollegin Petra Crone, Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gestellt Kleine Anfrage „Sicherung einer gebührenfreien und zukunftsorientierten Pflegeausbildung“ nicht zu verstehen.
Gesundheit hängt vom Geldbeutel ab. Der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts legt diesen klaren Zusammenhang zwischen der sozialen und gesundheitlichen Lage der Menschen offen. Auch wenn die Bundesregierung den offiziellen Bericht noch immer nicht veröffentlicht hat, lassen sich die Zahlen und Fakten nicht beschönigen:
Während 13,4 % der Männer mit niedrigen Einkommen gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, sind es bei Gutverdienern nur 4 %. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den Frauen. Hier sind 12,7 % der Geringverdienerinnen gesundheitlich beeinträchtigt, bei den Gutverdienerinnen nur 3,5 %.
Rede vom 14. Dezember 2012 anlässlich der Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Versagen der Bundesregierung angesichts der Kostenexplosion bei Infrastrukturgroßprojekten S21/BER“: